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Aussenisolierung bei Grenzbebauung

Dies ist eine Diskussion zu Aussenisolierung bei Grenzbebauung innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 28.03.2010, 10:59
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Aussenisolierung bei Grenzbebauung

Hallo,

folgende Ausgangssituation: A erwägt den Kauf eines Hauses mit Grundstück. Das Haus sei vor 80 Jahren auf die Grenze gebaut und nebendran hätte Nachbar B seine Garage vor längerer Zeit direkt an die Hauswand angebaut.

Die Energieverordnung zwinge A nun, nach dem Hauskauf, das Haus entsprechend zu isolieren (Außenwände). Ein Anruf beim Nachbarn B habe ergeben, dass dieser nicht damit einverstanden sei, da er dadurch fürchtet, zuviel von seinem Grundstück abzugeben.

Beim genaueren Hinsehen sei A aufgefallen, dass der Grenzpunkt zwischen den beiden Grundstücken allerdings etwas ausserhalb der Aussenmauer liegt. Sprich, ein paar cm von Bs Garage wären damit auf As Grundstück.

Hätte A damit Handhabe, seine Aussenisolierung nun doch durchzuführen? Kann A davon ausgehen, dass der Grenzpunkt wirklich die genaue Grenze markiert?

Für das Interesse vielen Dank und Grüße,
Micha

Geändert von Schnapp (28.03.2010 um 15:34 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2010, 12:21
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AW: Aussenisolierung bei Grenzbebauung

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Alt 28.03.2010, 18:08
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AW: Aussenisolierung bei Grenzbebauung

Wenn du Zweifel am Grenzverlauf hast, gibt's nur eine Möglichkeit, das genau festzustellen: eine Grenzanzeige. Entweder vom zuständigen Kastasteramt oder einem öff. bestellten Vermessungsingenieur machen lassen. Kostet zwar Geld, aber du hast es dann amtlich. Da kann auch der Nachbar nichts dran deuteln. Vielleicht kannst du ihn ja überreden, sich an den Kosten zu beteiligen.
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Alt 29.03.2010, 11:38
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AW: Aussenisolierung bei Grenzbebauung

Entweder ist auf der Grenze bebaut oder nicht. Üblicherweise geben die Grenzpunkte den tatsächlichen Verlauf wieder. Steht das Haus tatsächlich auf der Grenze, muss der Nachbar nicht zustimmen!
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  #5 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 19:02
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AW: Aussenisolierung bei Grenzbebauung

Zitat:
Zitat von schielu
Entweder ist auf der Grenze bebaut oder nicht. Üblicherweise geben die Grenzpunkte den tatsächlichen Verlauf wieder. Steht das Haus tatsächlich auf der Grenze, muss der Nachbar nicht zustimmen!
Hallo,

wie ist das zu verstehen? Ist die Zustimmung des Nachbarn in dem Fall nicht notwendig oder ist damit gemeint, dass die Zustimmung von Seiten des Nachbarn verweigert werden kann?

Könnte in diesem Fall von einem analogen Fall wie in BGH V ZR 158/07 dargestellt ausgegangen werden? Im Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg ist keine Definition von "Nachbarwand" aufgeführt.
Könnte der Anbau der Garage von B an die Hauswand von A entsprechend der Urteilsbegründung gewertet werden?

Danke und Gruß,
Micha
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  #6 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 11:35
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AW: Aussenisolierung bei Grenzbebauung

Bei dem Urteil handelt es sichum eine gemeinsame Wand. Im vorliegenden Fall sollte das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.12.2009 - 6 U 121/09 herangezogen werden!
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  #7 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 11:44
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AW: Aussenisolierung bei Grenzbebauung

Hallo,

eben... darauf zielte meine Frage: wie ist die Definition von "Nachbarwand" auszulegen? Das Nachbarrechtsgesetz in B-W kennt die Definition nicht.

Folgt man allerdings dem Urteil des BGH, so bedingt die gemeinsame Nutzung (im vorliegenden Fall könnte diese durch den Anbau der Garage an die Aussenmauer des Hauses gegeben sein), das Vorliegen einer Nachbarwand.

Grüße,
Micha
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