Dies ist eine Diskussion zu Außenbereich einer Stadt-Hühnerhaltung/ Volierenbau innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Außenbereich einer Stadt-Hühnerhaltung/ Volierenbau angenommen ein Gartengrundstück liegt an einer Straße, auf deren einen Seite Wohngebiet und auf der anderen Seite Landwirtschaftsgebiet = Felder ist/sind. Angenommen, der Garten/ das Grundstück wird von den Mitarbeiter der zuständigen Stadt Zitat: "Das Grundstück liegt im Außenbereich, hier sind gemäß; der Landesbauordnung lediglich Geschirrhütten mit einem umbauten Raum von max. 20 cbm zulässig." bezeichnet. Frage 1: Dürfte eine Voliere zur Hühner und Entenhaltung erstellt werden oder ist dies ein Gebäude?-Voliere = Holzbalken mit Kanninchenzaun bespannt zum Schutz vor Fuchs und zum Schutz von z.B. Falken. Gebäude stehen schon seit 40 Jahren auf dem Grundstück, daher dürfen solche definitiv nicht mehr gebaut werden. Frage 2: Mal angenommen, der Feldschütz hat seinen Hof, der nicht mehr betrieben wird und als Wohnhaus dient, Luftlienie 200 Meter parallel zu dem benannten Grundstück. Bedeutet Außenbereich = Landwirtschaft? Darf dann theoretisch ein Hahn gehalten werden? Gibt es eine Anzahlsbeschänkung für die Haltung von krähenden Hähnen? Darf ein Feldschütz privatrechlich mit gerichtlichen Schritten drohen, wenn er als Feldschütz nichts ausrichten kann/ darf? Ich danke für fundierte fachliche Tipps um diese Fragen qualitativ weiter beantworten zu können. Schon jetzt an alle ein herzliches Danke! Grüsse aus dem Großraum Stuttgart Dosi |
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| AW: Außenbereich einer Stadt-Hühnerhaltung/ Volierenbau 1. Was ist ein Feldschütz? 2. Normale Wohnhäuser im Außenreich im Sinn von § 35 Baugesetzbuch genießen Bestandsschutz. Nebengebäude sind baugenehmigungspflichtig, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten. Richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Hühner sind Kleintiere und grundsätzlich zulässig. 3. Eine Voliere ist ein Nebengebäude in diesem Sinn.
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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| AW: Außenbereich einer Stadt-Hühnerhaltung/ Volierenbau Danke für deine Antwort. Zu 1. Ein Feldschütz ist ein Beamter, welchr dafür sorgt, z.B. dass die Feldwege nur von den Nutzungsberechtigten befahren werden, dass keine Diebstahl auf den Feldern stattfindet und eben, dass Gartenbesitzer keine Wildbauten erstellen bzw. "erwischt" werden- also ein Poizist für die Landwirtschaft und Natur. Zu 2. Wenn Hühner als Kleintiere gelten, ist eine Haltung unbegrenzt. Wie verhält es sich mit dem krähenden Hahn. Hierzu gibt es ja schon mehrere Urteile. Ich war im Glauben, dass Hühner Nutztiere sind und hierfür keinerlei Vorschriften außer der Tierschutz = "artgerechte" Haltung gilt. Zu 3. Wenn eine Voliere ein nebengebäude ist, dann stimmt meine bisherige Definition: "Gebäude muss ein Fundament besitzen und mit dem Erdboden fest verbunden sein" nicht, richtig? Wie definiert sich ein Gebäude?! Herzlöiche GRüsse Dosi |
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| AW: Außenbereich einer Stadt-Hühnerhaltung/ Volierenbau Man lernt nie aus. Hier in Niedersachsen nennen sich solche Leute "Landschaftswächter". Haben aber keine ordnungsrechtlichen Befugnisse. Wie es sich mit dem krähenden Hahn baurechtlich verhält, ist nicht relevant. Privatrechtlich schon. Also schau nochmals die gefundene Rechtsprechung genau dahin an, ob das auf deine Situation zutrifft. Der Gebäudebegriff ist meistens in den ersten 5 Paragrafen der jeweiligen Landesbauordnung definiert. Fest steht, das ein Bauwerk, das auch nur auf dem Erdboden ruht, baugenehmigungspflichtig sein kann. Google mal nach der Bauordnung deines Bundeslandes.
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