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Astbruch mit PKW-Schaden

Dies ist eine Diskussion zu Astbruch mit PKW-Schaden innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 18.02.2010, 14:20
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Astbruch mit PKW-Schaden

Wenn auf einem Privatgrundstück seit über 70 Jahren ein Baum steht (z.B. Lärche) und dort fallen ohne dass es Sturm gegeben hat Äste herunter und beschädigen auf Nachbars Grundstück stehendes Fahrzeug, wer haftet für diesen Schaden?
Es ist weder Sturm noch Schneelast im Spiel.
Der Baum ist ansonsten gesund.
Der Nachbar hat auf seinem Grundstück, direkt unter dem Baum vor 10 Jahren einen PKW Stellplatz angelgt, weil das eine Vorschrift des Bauamtes war.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 15:39
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AW: Astbruch mit PKW-Schaden

Bei Sturmschäden sprechen die Gerichte von "höherer Gewalt". Wenn zum Beispiel bei Sturmstärke 8 ein Ast abbricht und Dein Auto beschädigt, dann haftet nicht der Nachbar, sondern die eigene Kfz-Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Wenn der Baum allerdings morsch ist und auf Dein Auto fällt, sieht die Sache anders aus. Wenn Du z.B. den Nachbarn zuvor auf den morschen Baum aufmerksam gemacht hast und er daraufhin nichts unternommen hat, dann haftet er oder es tritt dessen Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden ein. Beweise können Zeugen oder ein Brief per Einschreiben sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 16:12
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AW: Astbruch mit PKW-Schaden

Danke für die schnelle Antwort, aber es handelt sich nicht um einen Sturmschaden und auch nicht um einen morschen Baum. Der Baum ist gesund, und wird auch jedes Jahr nach dürren Ästen untersucht.
Der Ast ist zur Mittagszeit ohne Fremdeinwirkung abgebrochen und auf den PKW gefallen.

Gruß
ackerman
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  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 16:34
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AW: Astbruch mit PKW-Schaden

Dann ist der Autoeigentümer entweder kaskoversichert oder er hat Pech gehabt.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 16:41
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AW: Astbruch mit PKW-Schaden

Zitat:
Zitat von ackerman
Danke für die schnelle Antwort, aber es handelt sich nicht um einen Sturmschaden und auch nicht um einen morschen Baum. Der Baum ist gesund, und wird auch jedes Jahr nach dürren Ästen untersucht.
Der Ast ist zur Mittagszeit ohne Fremdeinwirkung abgebrochen und auf den PKW gefallen.

Gruß
ackerman
Für mich ist das ein Haftpflichtschaden zu Lasten des Nachbarn/Baumbesitzer. Alle Schäden die u.a. von seinem Grundstück ausgehen fallen darunter. Privathaftpflicht als Besitzer eines Einfamilienhauses oder Haus- und Grundstückhaftpflicht bei Mehrfamilienhäusern.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 17:11
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AW: Astbruch mit PKW-Schaden

Zitat:
Zitat von Ron-Wide
Für mich ist das ein Haftpflichtschaden zu Lasten des Nachbarn/Baumbesitzer. Alle Schäden die u.a. von seinem Grundstück ausgehen fallen darunter.
Da habe ich große Bedenken! Der Hauseigentümer kann nix dafür!
Für einen gesunden Baum haftet der Grundstückseigentümer nicht.
( BGH, Urteil v. 23.4.1993, V ZR 250/92, NJW 1993 S. 1855; OLG Schleswig, Urteil v. 9.11.1994, 12 U 22/93, MDR 1995 S. 148; OLG Nürnberg, Urteil v. 26.6.1996, 4 U 612/96, AgrarR 1996 S. 322; OLG Hamm, Urteil v. 16.9.1999, 6 U 103/99, ZMR 2000 S. 289)

Zitat:
Privathaftpflicht als Besitzer eines Einfamilienhauses oder Haus- und Grundstückhaftpflicht bei Mehrfamilienhäusern.
Im Prinzip ja, aber siehe oben!
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  #7 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 14:09
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AW: Astbruch mit PKW-Schaden

Zitat:
Zitat von schielu
Da habe ich große Bedenken! Der Hauseigentümer kann nix dafür!
Für einen gesunden Baum haftet der Grundstückseigentümer nicht.
( BGH, Urteil v. 23.4.1993, V ZR 250/92, NJW 1993 S. 1855; OLG Schleswig, Urteil v. 9.11.1994, 12 U 22/93, MDR 1995 S. 148; OLG Nürnberg, Urteil v. 26.6.1996, 4 U 612/96, AgrarR 1996 S. 322; OLG Hamm, Urteil v. 16.9.1999, 6 U 103/99, ZMR 2000 S. 289)

Im Prinzip ja, aber siehe oben!

nach meinen Recherchen haben beide, schielu und Ron-Wide recht. Die Kasko des Autobesitzers übernimmt nur, wenn es sich um einen Sturmschaden handelt. Die Vollkasko alles, aber dann wird der Beitrag angepasst.
Die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers übernimmt den Schaden, wenn der Baumbesitzer die Schuld trägt. Das muss aber erst bewiesen werden.
Wenn das nicht zutrifft, hat der Autobesitzer Pech, weil er freiwillig sein Auto unter den Baum gestellt hat.
Vielleicht ist es hier ein Grenzfall. Ich recherchiere aber weiter.

Vielen Dank für die Antworten

ackerman
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  #8 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 12:35
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AW: Astbruch mit PKW-Schaden

Zitat:
Zitat von ackerman
nach meinen Recherchen haben beide, schielu und Ron-Wide recht. Die Kasko des Autobesitzers übernimmt nur, wenn es sich um einen Sturmschaden handelt. Die Vollkasko alles, aber dann wird der Beitrag angepasst.
Die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers übernimmt den Schaden, wenn der Baumbesitzer die Schuld trägt. Das muss aber erst bewiesen werden.
Wenn das nicht zutrifft, hat der Autobesitzer Pech, weil er freiwillig sein Auto unter den Baum gestellt hat.
Vielleicht ist es hier ein Grenzfall. Ich recherchiere aber weiter.

Vielen Dank für die Antworten

ackerman
Hallo zusammen
ich komme zurück auf meinen letzten Beitrag

Nach weiterer Recherche habe ich efahren, dass der PKW-Besitzer im Laufe der Jahre auf seiner Grundstücksseite mehrmals Äste abgeschnitten hat, damit keine Nadeln auf seinen PKW fallen. Jetzt ist der Baum einseitig weitergewachsen. Kann es vielleicht deshalb zu dem Astbruch gekommen sein?

Mittlerweile hat die Kasko Versicherung den Schaden abgelehnt, weil an dem fraglichen Tag kein Sturm der Stärke 8 war. Die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers lehnt ebenfalls ab, weil kein Verschulden des Baumbesitzers vorliegt. Was muss jetzt noch geschehen?
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  #9 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 13:41
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AW: Astbruch mit PKW-Schaden

Zitat:
Zitat von ackerman
Kann es vielleicht deshalb zu dem Astbruch gekommen sein?
Wohl kaum, da er ja ständig untersucht wird!

Zitat:
Mittlerweile hat die Kasko Versicherung den Schaden abgelehnt,
Doch wohl nicht die Vollkasko...?

Zitat:
Was muss jetzt noch geschehen?
Müssen gar nichts, der Geschädigte kann sein Auto reparieren/lassen!
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  #10 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 13:52
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AW: Astbruch mit PKW-Schaden

Zitat:
Zitat von schielu
Wohl kaum, da er ja ständig untersucht wird!

Doch wohl nicht die Vollkasko...?



Müssen gar nichts, der Geschädigte kann sein Auto reparieren/lassen!
Hallo schielu
das ist eine gute Aussage, auf wessen Kosten denn?

Der PKW Besitzer hat nur eine Kasko, keine Vollkasko
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