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alkoholisierte Nachbarin

Dies ist eine Diskussion zu alkoholisierte Nachbarin innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.01.2010, 23:25
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alkoholisierte Nachbarin

Hallo zusammen.

Zunächst einmal wünsche ich allen ein frohes und gesundes neues Jahr.

Ich habe mal eine Frage zu einem fiktiven Fall.

Angenommen in einem Mehrparteienhaus wohnen Eigentümer und Mieter zusammen. Eine Mieterin würde augenscheinlich bedingt durch massiven Alkoholkonsum ihr Essen auf dem Herd, Kerzen und Zigaretten vergessen, sodass häufige Feuerwehreinsätze nur Schlimmeres verhindern können.

Bedingt durch dieses Verhalten würden die restlichen Behwohner in ständiger Angst leben. Kontaktaufnahmen zu dem Wohnungseigentümer waren bislang erfolgslos bzw. es würde kein Handlungsbedarf gesehen.

Welche Möglichkeiten hätten die restlichen Bewohner, um weiteres Unheil von Mensch und Eigentum abzuhalten?

Über viele möglichen Anregungen wäre ich dankbar.

Viele Grüße Schneemann7980
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2010, 12:42
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AW: alkoholisierte Nachbarin

Zitat:
Zitat von Schneemann7980
Welche Möglichkeiten hätten die restlichen Bewohner, um weiteres Unheil von Mensch und Eigentum abzuhalten?
Kündigen und ausziehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 07:34
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AW: alkoholisierte Nachbarin

Die Feuerwehreinsätze sind doch sicherlich dokumentiert. Da würde ich mal das Ordnungsamt kontaktieren.
__________________
Nur laut gedacht...
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 08:21
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AW: alkoholisierte Nachbarin

Mit einem Hinweis auf § 535 BGB und einer Mietminderung nach § 536 BGB sollte man auch einen "unwissenden" Vermieter zum Handeln bewegen können.

Hier könnte man die Unterstützung durch einen Mieterverein empfehlen.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 10:33
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AW: alkoholisierte Nachbarin

Sehe lediglich "schielus" Lösung.

Angebranntes Essen qualmt, raucht, etc., kurz es macht schon einen gewaltigen Aufreger und jede Menge Action in Verbindung mit roten Autos.
Trotzdem sehe ich keine Möglichkeit, der Dame den Alkoholkonsum oder das rösten von Pfannen zu verbieten.
So gesehen stellt sie eben offiziell keine Gefahr für die Sicherheit oder Sorge um Leib oder Leben dar.
Für die Mitbewohner bleibt eigentlich nur, ihre Hausratsversicherung auf dem neuesten Stand zu halten, um im Fall der Fälle zumindest finanziell abgesichert zu sein.

Ob Mietminderung wegen Feuerwehreinsätzen gerechtfertigt erscheinen, wage ich zu bezweifeln.

Möglicherweise könnte eine Verbesserung erreicht werden, wenn man dieser Frau aus Ihrer Einsamkeit oder ihren Problemen heraushelfen würde?
Quasi ein positives Einbinden in die Hausgemeinschaft, um ihr gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein zu vermitteln.
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #6 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 14:08
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AW: alkoholisierte Nachbarin

Zitat:
Zitat von Mars17
Sehe lediglich "schielus" Lösung.
Ja, wobei dann der Begriff "Mietnomaden" neu definiert wird. Mietnomaden sind dann die Menschen, die ihre eigenen Rechte wegwerfen (müssen) um des anderen Unrecht zu weichen.

Zitat:
Angebranntes Essen qualmt, raucht, etc., kurz es macht schon einen gewaltigen Aufreger und jede Menge Action in Verbindung mit roten Autos.
Genau so etwas wünscht sich Ottonormalmieter.

Zitat:
So gesehen stellt sie eben offiziell keine Gefahr für die Sicherheit oder Sorge um Leib oder Leben dar.
Das PsychKG findet auch Anwendung auf alkoholkranke Menschen und aus § 11 zitiere ich dann mal. (Hervorhebung durch mich)
  • Psychisch kranke Personen können gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit untergebracht werden, wenn sie durch ihr krankheitsbedingtes Verhalten ihr Leben, ihre Gesundheit oder besonders bedeutende Rechtsgüter anderer gegenwärtig in erheblichem Maße gefährden und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Eine gegenwärtige Gefährdung im Sinne des Satzes 1 besteht dann, wenn infolge der psychischen Erkrankung ein schadenstiftendes Ereignis unmittelbar bevorsteht oder sein Eintritt zwar unvorhersehbar, wegen besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist. Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt für sich allein keine Unterbringung.

Zitat:
Für die Mitbewohner bleibt eigentlich nur, ihre Hausratsversicherung auf dem neuesten Stand zu halten, um im Fall der Fälle zumindest finanziell abgesichert zu sein.
Wenn Frau Wodka wieder einmal meint, ihre Küche abfackeln zu müssen, so hilft den anderen Mietern die Erhöhung ihrer Hausratversicherungssumme herzlich wenig, wenn ihnen erst das Bett unter dem A... wegbrennt und sie dann in Folge dessen selber zu Asche werden.

Zitat:
Ob Mietminderung wegen Feuerwehreinsätzen gerechtfertigt erscheinen, wage ich zu bezweifeln.
Jo, dann wagen Sie mal, ich wage nicht. Denn durch einen Mieter häufig ausgelöste Feuerwehr- und/oder Polizeieinsätze im Mietobjekt stören den Hausfrieden nachhaltig und berechtigen nicht nur zur Mietminderung, sondern den Vermieter auch zur Kündigung.

Zitat:
Möglicherweise könnte eine Verbesserung erreicht werden, wenn man dieser Frau aus Ihrer Einsamkeit oder ihren Problemen heraushelfen würde?
Wenn man sich dabei professioneller Hilfe bedient ist das sicherlich ein guter Vorschlag.
__________________
Nur laut gedacht...
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