Dies ist eine Diskussion zu Äste ragen über die Grenze hinaus innerhalb des Forums Nachbarrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Äste ragen über die Grenze hinaus A hat an der Grenze zu B eine Thujahecke. Soweit ich weiß 50cm von der Grenze durch einen Gärtner gesetzt worden. Aktuelle Höhe ca. 180cm. Bei B steht ein Pflaumenbaum 10cm von der Grenze entfernt und ragt dementsprechend mittlerweile ca. 3 Meter mit den Ästen über die Grenze und über A´s Hecke hinaus. Im Sommer hat A das ganze Obst auf der Wiese und muss mit dem Rasenmäher über die Matsche drüber. Desweiteren ragen auch noch ein paar andere Büsche und Steucher in die Hecke und auch etwas drüber. Vor ca. 6 Jahren hat B eine Anzeige bekommen, weil B Kupfernägel in die Tannen an der Grenze geschlagen haben. Eine Geldstrafe musste B auch begleichen. Aus dem Grund wird A auch kein Gespräch mit B suchen. Nun meine Frage: Kann A verlangen das B die "Überhänge" beseitigen? Muss eine bestimmte Frist eingehalten werden? Gibt es eine zeitliche Festlegung, wann Bäume und Streucher geschnitten werden dürfen? Ich würde mich auch sehr freuen, wenn vielleicht jemand eine Idee für ein Schreiben hätte. Es sollte schon etwas professionell aussehen! Ich hoffe, dass ich in dem Forum Nachbarschaftsrecht richtig bin Geändert von Gragry (15.05.2010 um 16:44 Uhr). |
| |||
| AW: Äste ragen über die Grenze hinaus Na jaaa... also schon komisch, dass da jemand so interessiert an einem "professionell aussehenden" Schreiben ist, wenn es sich doch um einen fiktiven Fall handelt (Forenregeln??!)... Ich nehme einmal an, Sie brauchen dieses Schreiben dringend für eine Hausarbeit zum Thema; unter dieser Voraussetzung antworte ich. A ist (auch wenn er sich vielleicht so fühlt) bei weitem nicht der erste mit diesem Problem; es gibt dazu eigens Vorschriften im BGB und zig Threads zu diesem Thema, in denen man auch schnell fündig werden und sich für ein selbst verfasstes, rechtlich fundiertes Schreiben kundig machen kann - die Mühe Ihrer Hausarbeit kann Ihnen hier im Forum niemand abnehmen, aber wenn Sie's als sportliche Herausforderung sehen, kann sowas sogar Spaß machen. Ach ja: Professionell aussehen tut am ehesten natürlich ein professionnel verfasstes (und entsprechend teures) Schreiben vom Anwalt (seehr witzig, ich weiß schon- nichts für Ungut; suchen Sie ein bisschen und schon klärt sich die Sache - have fun!). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Klimaschutz über den Emissionshandel hinaus | Nachrichten: Wissenschaft | 21.04.2010 09:00 |
| Nachbarrecht: Keine Wärmedämmung einer Grenzwand über die Grenze hinaus | Nachrichten: Recht & Gesetz | 22.12.2009 16:00 |
| Gültigkeit von Verträgen über den Tod hinaus | Erbrecht | 03.07.2009 16:15 |
| Gültigkeit von Verträgen über den Tod hinaus | Bürgerliches Recht allgemein | 01.07.2009 17:49 |
| Bürgschaft über den Tod hinaus | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 06.08.2006 21:11 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios