Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Abmarkung

Dies ist eine Diskussion zu Abmarkung innerhalb des Forums Nachbarrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 21:11
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abmarkung

Hallo Forum,

folgendes hat sich zugetragen:
Eigentümer A veranlasst (in Schleswig Holstein) zwischen seinem Grundstück und dem Grundstück von Eigentümer B eine Abmarkung (BGB §919), ohne Ihn in Kenntnis zu setzen. Er hat dem Vermesser auf dessen Frage hin, ob er B beteiligen soll, dies ausdrücklich verneint.
Zwei Monate später schickt A eine Kostenbeteiligung an B mit der Forderung diese zu begleichen.
Gemäß BGB §919 muss B an der Abmarkung mitwirken. Im VermKatG Schleswig Holstein steht im §18 Mitwirkung der Beteiligten bei der Abmarkung, dass B von vornherein hätte beteiligt werden müssen und Ihm ein Grenztermin hätte bekannt gegeben werden müssen.
Ohne Wissen von B hat der Vermesser jetzt die Grenzsteine gesetzt. Die Einmessung ist zudem auch noch vom Grundstück B aus gemacht worden.

Frage: Muss die Rechnung von B beglichen werden?

Grüße
Stefan
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 09:50
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abmarkung

Noch eine Frage:
Wisst Ihr, ob ein Knick (Wallhecke) eine offizielle Grenze zwischen zwei Grundstücken bildet? Oder müsste man, um eine offizielle Grenze zu erhalten Grenzsteine setzen lassen? Ich kann dazu nichts finden.
Danke.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 10:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Abmarkung

Ich würde nicht zahlen: "wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen!"
Eine Hecke kann keinen Grenzstein ersetzen!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 11:06
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abmarkung

Ein Knick ist keine Hecke in dem Sinn.
Das ist ein Grenzwall zwischen zwei Grundstücken, der bewachsen ist. Oft zu sehen zwischen zwei Ackerflächen.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wallhecke.
Jahrhundertelang galten die Wälle als Grenzen. Ich kann nur leider nirgends finden, ob dem immer noch so ist, evtl. durch Bestandsschutz.

Zur ersten Frage:
Grundsätzlich sehe ich das auch so. Nur wie sieht es ein Richter, der im BGB § 919 liest, dass alle Beteiligten die Kosten tragen. Gibt er B Recht, dass er zwar hätte informiert werden müssen, die Kosten ja aber so oder so hätte tragen müssen?

Danke.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 11:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Abmarkung

Es ging aus der Frage nicht hervor, dass es sich um landw. Fläche handelt.
Wie der Richter das sieht, weiß nur er alleine!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 11:38
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abmarkung

Die beiden Flächen, um die es geht, wurden mal Landwirtschaftlich genutzt. Mittlerweile ist auf der einen Seite des Knicks Bauland auf der anderen nicht und das stört A gewaltig.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 11:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Abmarkung

Ohne Frage wird der genaue Grenzverlauf nur durch die Abmarkung festgehalten. Dadurch wird das L-Grundstück aber noch lange nicht auch Bauland.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 12:08
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abmarkung

Dank Dir erst mal.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
abmarkung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Nachbarrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN