Dies ist eine Diskussion zu Abmarkung innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Abmarkung folgendes hat sich zugetragen: Eigentümer A veranlasst (in Schleswig Holstein) zwischen seinem Grundstück und dem Grundstück von Eigentümer B eine Abmarkung (BGB §919), ohne Ihn in Kenntnis zu setzen. Er hat dem Vermesser auf dessen Frage hin, ob er B beteiligen soll, dies ausdrücklich verneint. Zwei Monate später schickt A eine Kostenbeteiligung an B mit der Forderung diese zu begleichen. Gemäß BGB §919 muss B an der Abmarkung mitwirken. Im VermKatG Schleswig Holstein steht im §18 Mitwirkung der Beteiligten bei der Abmarkung, dass B von vornherein hätte beteiligt werden müssen und Ihm ein Grenztermin hätte bekannt gegeben werden müssen. Ohne Wissen von B hat der Vermesser jetzt die Grenzsteine gesetzt. Die Einmessung ist zudem auch noch vom Grundstück B aus gemacht worden. Frage: Muss die Rechnung von B beglichen werden? ![]() Grüße Stefan |
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| AW: Abmarkung Noch eine Frage: Wisst Ihr, ob ein Knick (Wallhecke) eine offizielle Grenze zwischen zwei Grundstücken bildet? Oder müsste man, um eine offizielle Grenze zu erhalten Grenzsteine setzen lassen? Ich kann dazu nichts finden. Danke. |
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| AW: Abmarkung Ich würde nicht zahlen: "wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen!" Eine Hecke kann keinen Grenzstein ersetzen! |
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| AW: Abmarkung Ein Knick ist keine Hecke in dem Sinn. Das ist ein Grenzwall zwischen zwei Grundstücken, der bewachsen ist. Oft zu sehen zwischen zwei Ackerflächen. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wallhecke. Jahrhundertelang galten die Wälle als Grenzen. Ich kann nur leider nirgends finden, ob dem immer noch so ist, evtl. durch Bestandsschutz. Zur ersten Frage: Grundsätzlich sehe ich das auch so. Nur wie sieht es ein Richter, der im BGB § 919 liest, dass alle Beteiligten die Kosten tragen. Gibt er B Recht, dass er zwar hätte informiert werden müssen, die Kosten ja aber so oder so hätte tragen müssen? Danke. |
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| AW: Abmarkung Es ging aus der Frage nicht hervor, dass es sich um landw. Fläche handelt. Wie der Richter das sieht, weiß nur er alleine! |
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| AW: Abmarkung Die beiden Flächen, um die es geht, wurden mal Landwirtschaftlich genutzt. Mittlerweile ist auf der einen Seite des Knicks Bauland auf der anderen nicht und das stört A gewaltig. |
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| AW: Abmarkung Ohne Frage wird der genaue Grenzverlauf nur durch die Abmarkung festgehalten. Dadurch wird das L-Grundstück aber noch lange nicht auch Bauland. |
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