Dies ist eine Diskussion zu Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. A ist im Besitz eines Grundstücks auf welchem auch diverse Holunderbäume stehen. B sprach an A an und fragte ob er die Bäume zum Eigenbedarf fällen kann. Vom Grundsatz her hatte A nichts dagegen. Für A stellt sich lediglich die Frage, ob dies rechtlich so zulässig ist. Da sich zwischen Bäumen und Sträuchern Scherben befinden und zum Teil Draht gezogen wurde hat A Angst, dass B eventuell hinfallen könnte und sich dabei verletzt. Für A ist die Frage wer haftet dann. Der, der sich verletzt hat oder der Eigentümer? Wenn er sich für seinen Eigenbedarf Holz schlägt geht A mal davon aus, dass das keine Schwarzarbeit ist, da A davon ja nichts hat. Kann A Haftungsfragen u. U. aus dem Weg gehen, indem der A dem B das Grundstück zur Fruchtziehung verpachte? Danke für die Hilfe |
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| AW: Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen Da gibt es für B nichts zu haften! A ist der Zustand bekannt! |
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| AW: Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen Es ist richtig, dass dem Ader Zustand bekannt ist. A hat auch den B darauf hingewiesen und ihm gezeigt, dass sich auf dem Grundstück Scherben, Drähte etc. befinden. B würde aber trotzdem gern die Bäume für den eigenbedarf fällen. B geht das Risiko ein, dass er sich dabei auch verletzen kann. Nimmt das Verletzungsrisiko auch auf eigene Kappe. Wie kann sich aber A gegen eventuelle Haftungen aus Verletzungen schützen. Geht dies eventuell durch den Abschluss eines Vertrages in welchem B darauf hingewiesen wird, dass dem B der Zustand des Geländes bekannt ist und die Haftung von A ausgeschlossen wird? |
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| AW: Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen Zitat:
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