Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen

Dies ist eine Diskussion zu Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen innerhalb des Forums Nachbarrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 19:05
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 100
Keine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen

Guten Abend an die Experten.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

A ist im Besitz eines Grundstücks auf welchem auch diverse Holunderbäume stehen.
B sprach an A an und fragte ob er die Bäume zum Eigenbedarf fällen kann.
Vom Grundsatz her hatte A nichts dagegen.
Für A stellt sich lediglich die Frage, ob dies rechtlich so zulässig ist.
Da sich zwischen Bäumen und Sträuchern Scherben befinden und zum Teil Draht gezogen wurde hat A Angst, dass B eventuell hinfallen könnte und sich dabei verletzt.
Für A ist die Frage wer haftet dann. Der, der sich verletzt hat oder der Eigentümer?
Wenn er sich für seinen Eigenbedarf Holz schlägt geht A mal davon aus, dass das keine Schwarzarbeit ist, da A davon ja nichts hat.

Kann A Haftungsfragen u. U. aus dem Weg gehen, indem der A dem B das Grundstück zur Fruchtziehung verpachte?


Danke für die Hilfe
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 14:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen

Da gibt es für B nichts zu haften! A ist der Zustand bekannt!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 15:39
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 100
Keine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen

Es ist richtig, dass dem Ader Zustand bekannt ist.

A hat auch den B darauf hingewiesen und ihm gezeigt, dass sich auf dem Grundstück Scherben, Drähte etc. befinden.

B würde aber trotzdem gern die Bäume für den eigenbedarf fällen. B geht das Risiko ein, dass er sich dabei auch verletzen kann.
Nimmt das Verletzungsrisiko auch auf eigene Kappe.

Wie kann sich aber A gegen eventuelle Haftungen aus Verletzungen schützen.

Geht dies eventuell durch den Abschluss eines Vertrages in welchem B darauf hingewiesen wird, dass dem B der Zustand des Geländes bekannt ist und die Haftung von A ausgeschlossen wird?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 16:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Abholzen eines Grundstücks / Haftungsfragen

Zitat:
Zitat von Rheinländer
Geht dies eventuell durch den Abschluss eines Vertrages in welchem B darauf hingewiesen wird, dass dem B der Zustand des Geländes bekannt ist und die Haftung von A ausgeschlossen wird?
Das wäre eine (unnötige) Möglichkeit!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erbrecht eines Grundstücks Erbrecht 24.02.2008 18:30
Reservierung eines Grundstücks & Vertragsstrafe Immobilienrecht 20.11.2007 11:48
Verkauf eines Belasteten Grundstücks Bürgerliches Recht allgemein 26.03.2007 19:05
Zwangsversteigerung eines Grundstücks Immobilienrecht 02.03.2007 21:53
Teilung eines Grundstücks mit Doppelhaus Baurecht 14.04.2006 08:27





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Nachbarrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN