Dies ist eine Diskussion zu Ab wann ist ein Zaun kaputt? innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Ab wann ist ein Zaun kaputt? ich habe noch ein paar Fragen zu einem Grenzzaun. Über die Suchfunktion habe ich einen Beitrag gefunden, der jedoch schon sehr alt ist und nicht vollständig mein Thema aufklärt. Das die Errichtung eines Grenzzauns zur Einfriedigung nach dem NachbG erfolgen muss, ist mir grds klar. Mein erstes Problem hierbei ist jedoch, wie verhält es sich, wenn das Grundstück an ein Grundstück der Stadt grenzt auf dem sich z.B. ein Spielplatz befindet? Im NachbG steht etwas von öffentlichen Grünflächen. Ist ein solcher Spielplatz eine öffentlich Grünfläche? Wenn man an eine solche öffentliche Grünfläche grenzt, sind dann die Vorschriften des NachbG immer noch anwendbar? Weiter steht im NachbG etwas von der Unterhaltung der Einfriedung. Inweit ist man zur Errichtung eines neuen Zauns verpflichtet, wenn der alte etwas verbraucht aussieht, jedoch die Grundstücke immer noch klar von einander abgrenzt? Ich bedanke mich im Vorraus für eure Antworten! MfG dlna |
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| AW: Ab wann ist ein Zaun kaputt? Ein Spielplatz ist keine Grünfläche. Auch da gilt das Nachvbarrecht, Ein Zaun muss seine Funktion erfüllen und kann keinen Schönheitspreis beanspruchen! |
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| AW: Ab wann ist ein Zaun kaputt? Zitat:
Woher nimmst du das der öffentlich Spielplatz nicht unter eine öffentliche Grünfläche gezählt werden kann? Ich habe im Netz öfters gefunden, dass er darunter geführt werden kann. Die Sache mit der Funktionstüchtigkeit hab ich mir schon fast gedacht... Danke für deine schnelle Antwort! Sonnige Grüße dlna |
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