
19.06.2006, 16:19
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| Registrierter Benutzer | | Registriert seit: Jun 2006
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| AW: Verständnisproblem mit "anhaltendem Hundegebell" innerhalb 22.00 und 6.00 Uhr? Hallo,
gemeinerweise könnte ich jetzt schreiben, es kommt darauf an, ob der Richter, die Richterin Hundehalter/in ist. Aber das lasse ich mal.
Als anhaltend ist durchaus auch das "zahlreiche, wiederholte" Hundegebell zu werten. Es kommt nicht immer darauf an, wie lange der Hund bellt, sondern wie oft und nachhaltig die Nachtruhe der Nachbarn gestört wird.
Aber dennoch gibt es zahlreiche unterschiedliche Urteile dazu, daher komme ich nicht umhin, die erstgenannte Anmerkung zu betonen.
Gruß
Urs |