Dies ist eine Diskussion zu Zwischenablesung Heizung bei Auszug innerhalb des Forums Mietrecht
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| Zwischenablesung Heizung bei Auszug habe hier einen fiktiven Fall, der mich brennend interessiert. Mal angenommen, im Mietvertrag (Hausundgrundformular) stünde folgender Passus: "Zieht der Mieter innerhalb der Heizperiode aus, so hat er die Kosten der Zwischenablesung zu tragen. Unterbleibt die Zwischenablesung, so wird nach Gradzahltagen gem. §.... abgerechnet." Der Mieter zieht Ende September aus (also außerhalb der Heizperiode Oktober bis April), der Vermieter hat aber erst ab Mitte November durch Erhalt des Schlüssels Zugang zur Wohnung. Die Heizkörper sind alle abgedreht, nicht einmal Frostwächter läuft. Der Vermieter hat daraufhin die Heizkörper auf 1 gestellt. Dazu kommt: Gekündigt wurde seitens des Mieters nicht, der Vermieter hat fristgerecht zu Ende Februar des darauffolgenden Jahres (also in diesem Beispiel 2009) gekündigt. Kann und darf der Vermieter in diesem Fall eine Zwischenablesung unterlassen (weil das insgesamt für den neuen Mieter günstiger wäre wegen der Berechnung nach Gradzahltagen) oder muss der Vermieter den Ex-Mieter gesondert anschreiben, ob dieser eine Zwischenablesung auf eigene Kosten wünscht (was für den Ex-Mieter im Prinzip günstiger wäre, da er ja im September ausgezogen ist und die Wohnung ersrt im März des folgenden Jahres neu bezogen wird)? Bin gespannt auf Eure Beiträge liloohnepulver |
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| AW: Zwischenablesung Heizung bei Auszug Der oben stehende Passus dürfte ungültig sein. Wenn ein Mieter nach Auszug eine Zwischenablesung verlangt, dann muss er das auch selber bezahlen. Sonst hätte er keinen Anspruch auf eine Zwischenablesung. (AG Wuppertal WM 1987, 323) An Stelle des Vermieters würde ich aber grundsätzlich auf eigene Kosten bei Mieterwechsel eine Zwischenablesung machen lassen. Das spaart viel Ärger und Unsicherheiten. Zitat:
Dann muss er bis eischlieslich November Miete und Nebenkosten bezahlen. |
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| AW: Zwischenablesung Heizung bei Auszug Kosten für die Verbrauchserfassung und die Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Es handelt sich vielmehr um Verwaltungskosten, die, sofern keine anderern vertraglichen Regelungen getroffen wurden, vom Vermieter zu tragen sind. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 19/07 - Man beachte den unterstrichenen Teil. Aus diesem Grund dürfte die o.g. Klausel wirksam, sogar astrein, sein. Dem Mieter wird nämlich freigestellt, ob er unter Kostenübernahme eine Zwischenablesung wünscht oder es bei der gängigen Praxis (Abrechnung nach Gradzahlen) belässt. * |
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| AW: Zwischenablesung Heizung bei Auszug [QUOTE=Tourix Dann muss er bis eischlieslich November Miete und Nebenkosten bezahlen.[/QUOTE] Nicht ganz. Er muss u.U. noch bis Februar bezahlen, wenn die Wohnung nicht früher weiter vermietet wurde. Auch kann er nicht die Heizthermostate bei Auszug so eingestellt lassen, dass nicht einmal der Frostschutz tätig wird. Was hätte dadurch passieren können in diesem Winter, ohne dass der VM hier Abhilfe geschaffen hat, kann man sich denken. |
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| AW: Zwischenablesung Heizung bei Auszug Liebes Forum, zunächst einmal vielen Dank. Ich teile ivicos Meinung: Ich als Laie sehe das auch so, dass der Mieter bis Ende Februar trotz Wohnungsleerstand die Heizkosten für die temperierte Wohnung zahlen muss, und bin jetzt in meiner Meinung gefestigt. Liebe Grüße |
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| AW: Zwischenablesung Heizung bei Auszug Auch hier zustimmung für vico! Deutlichere Formulierung geht nicht: Zitat:
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| AW: Zwischenablesung Heizung bei Auszug Guten Tag, ich bin ganz neu hier und bin über Google auf diese frage gekommen, dazu hätte ich auch eine Frage. was wäre wenn ein Mieter am 31.10.2008 aus einer Wohnung auszog, und am 29.10.2008 wurde bei ihm eine Zwischenablesung durchgeführt die vom Vermieter beauftragt wurde. Nun verlangt der Vermieter das der Mieter diese Rechnung von knapp 60 bezahlt. Der Mietvertrag wurde am 01/2007 erstellt und stammte vom Haus & Grund Verband. In diesem Vertrag steht eine folgende Klausel: "Beim Auszug der Mieters vor Ablauf der Heizperiode oder vor Abrechnung der Kosten für die verflossene Heizperiode werden die angefallenen verbrauchsabhängigen Heizkosten von der Wärmemeßdienstfirma auf Kosten der Mieters durch eine Zwischenablesung erfaßt." was heist das denn für den Mieter? Heißt es nun, das der Mieter die Kosten für das "Verbrauchte" zutragen hat was auch Normal wäre, oder hat er auch die Kosten für die Zwischenablesung zu getragen? Ich Danke im Vorraus Gruß Belov Geändert von Belov (05.03.2009 um 10:46 Uhr). |
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| AW: Zwischenablesung Heizung bei Auszug @ Belov: Bitte ändern Sie Ihren Beitrag gemäß den Forenregeln um. Ansonsten darf hier nicht geantwortet werden. |
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| AW: Zwischenablesung Heizung bei Auszug Zitat:
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