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Zweitwohnung während Wehrdienst, wer zahlt?

Dies ist eine Diskussion zu Zweitwohnung während Wehrdienst, wer zahlt? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 23.06.2006, 08:04
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Zweitwohnung während Wehrdienst, wer zahlt?

Moin zusammen.
Man stelle sich folgendes vor: Person A hat eine Zweitwohnung, die er für das Studium außerhalb seines Heimatortes benötigt. Nun meldet sich die Bundeswehr bei ihm und wird ihn einziehen.
Kann mir jemand sagen, wie groß die Kündigungsfristen einer Wohnung sind? Ich glaube, die liegt immer bei drei Monaten, oder? Es sei dann, man wohnt schon 10 Jahre dort, dann verkürzt sie sich?
Muss A seine Zweitwohnung nun selbst bezahlen oder übernimmt das die Bundeswehr? Wenn sie es nicht übernimmt, dann kann man sie ja theoretisch auch aufgeben. Allerdings meldet sich die Bundeswehr einen Monat vorher zum Wehrdienst einziehen, d. h. die Wohnung wird zwei Monate leer stehen, A hätte eigentlich einen Anspruch auf die Finanzierung der Wohnung, da er ja nicht wissen konnte, zu welchem Zeitpunkt er eingezogen wurde?

Angenommen A hätte nur eine einzige Wohnung, würde die Bundeswehr das nun übernehmen?

Viele Grüße
Disap
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