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(zweifache) Einforderung von Mietschuld

Dies ist eine Diskussion zu (zweifache) Einforderung von Mietschuld innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2004, 14:30
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(zweifache) Einforderung von Mietschuld

Hallo, folgendes Szenario:
Ein Mieter hinterließ in einer Wohnung Mietschulden i.H.v. 3000 EUR. diese wurden an den Gläubiger in Raten entrichtet. Zwischenzeitlich wechselte der Besitzer des Mietobjektes, der derzeitige Inhaber bestreitet jedoch die Zahlung des Mieters und fordert diese nun erneut ein, da aus den Unterlagen eben nichts hervorgeht. Quittungen existieren scheinbar keine mehr. Über Daten (Jahr, etc) kann ich im Moment leider keine Angaben machen, werde diese aber gerne nach Rücksprache mit dem Mieter einreichen.

Welche Rechtsansprüchen hat der Mieter, bzw. wie kann er sich wehren?
Falls jemand einen Hinweise geben kann, wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2004, 18:13
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AW: (zweifache) Einforderung von Mietschuld

Hallo,

Kontoauszüge müssen von der Bank 6 Jahre lang verwahrt werden.

Vielleicht kann der Mieter anhand eines Nachdrucks seiner Kontoauszüge den Beweis der Zahlung erbringen.

Je nachdem wie lange die Miete schon fällig ist kann auch Verjährung eingetreten sein.

Felix.Edel
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2004, 19:13
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AW: (zweifache) Einforderung von Mietschuld

Vielen Dank!!
Wie lange ist denn die Verjährungszeit idR?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.12.2004, 15:42
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AW: (zweifache) Einforderung von Mietschuld

Nun ja sie hat den Großteil von ca. 2500 EUR in Bar gegen Quittung gezahlt und diese sind augenscheinlich nicht mehr vorhanden.

Aber vielen Dank! Wie lang ist denn die Verjährungsfrist für Nebenkosten im Allgemeinen und welche Paragraphen kommen für Verjährung in betracht?

Danke!
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