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Zwangsversteigung - Räumung

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigung - Räumung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 25.08.2009, 22:12
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Zwangsversteigung - Räumung

Angenommen sei folgender fiktiver Fall:

Ein Objekt mit mehreren Ferienwohnungen und einem Gewerbeanteil steht zur Zwangsversteigerung an. A ist Eigentümer und hat das gesamte Objekt an Firma B komplett vermietet. Die Ferienwohnungen sind ausgestattet. Eine weitere Wohnung in der A gewohnt hat ist bereits leer, das Gechäft ist geschlossen aber nicht geräumt. Firma B zahlt keine Miete. Nun ersteigert C das Gebäude.
Hierzu folgende Überlegungen:

1. Welche Rechtsfolgen ergeben sich nach der Zwangsversteigerung im Bezug auf den bestehenden Mietvertrag mit Frima B? Welche Teile des Hauses können von C genutzt werden?

2. Wie kann C die Firma B ausfindig machen, wenn im Mietvertrag keine Person angegeben ist und keine Geschäftsform genannt ist?

3.Wie kann C den Mietvertrag beenden und wie lange kann es dauern bis B die Räume frei geben muss, angenommen, dass B nicht kooperiert. Welche kosten fallen an?

4. Falls B geräumt werden muss, wie lange müssen Möbel eingelagert werden? Kann C die Möbel aus den Ferienwohnungen nutzen?

Gruß
Bernd
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