Dies ist eine Diskussion zu Zuteilung der Kellerräume innerhalb des Forums Mietrecht
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| Zuteilung der Kellerräume Nun ca. drei Jahre nach einem Vermieterwechsel schreibt der neue Vermieter einen Brief an alle Mieter des Hauses, dass jedem Mieter nur ein Keller zur Verfügung stehe, da genauso viele Wohnungen wie Kellerräume existieren. Doppelt belegte Räume sind binnen 10 Tagen zu räumen. Nun die Fragen: 1.) Im alten Mietvertrag steht: 1. Mieträume: 5 Zimmer, ... , 1 Keller wird nach Fertigstellung neu zugewiesen. Da die Wohnung aber schon vor Vertragsabschluss von der Familie des Mieters bewohnt wurde und sie garantiert einen Kohlenkeller hatten (wegen Ofenheizung), stellt sich hier die Frage, ob die Forderung der Kellerräumg berechtigt ist. 2.) Ist die Frist von 10 Tagen nicht zu kurz? |
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| AW: Zuteilung der Kellerräume |
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| AW: Zuteilung der Kellerräume Und Mieter A kann nicht sowas wie härtefallmäßig beantragen mehr Zeit zu bekommen? Nehmen wir an er ist 22 Jahre alt, hat keinen Führerschein, studiert und der Keller ist bis zur Decke voll mit Dingen von seiner Familie (mit der er in der Wohnung seit 20 Jahren gewohnt hat), die ihm aus Abwesenheitsgründen auch nicht beim Ausräumen helfen kann. |
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| AW: Zuteilung der Kellerräume Da dieser Zustand... Zitat:
Der Vermieter kann keine Änderung ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. |
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