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Zuteilung der Kellerräume

Dies ist eine Diskussion zu Zuteilung der Kellerräume innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 25.09.2009, 15:52
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Zuteilung der Kellerräume

Mieter A übernahm die Wohnung , in der er aufgewchsen ist von seinem verstorbenen Vater. Solange er sich erinnern kann, hatte die Familie zwei Kellerräume zur Verfügung (einen Kohlekeller, einen Abstellkeller).

Nun ca. drei Jahre nach einem Vermieterwechsel schreibt der neue Vermieter einen Brief an alle Mieter des Hauses, dass jedem Mieter nur ein Keller zur Verfügung stehe, da genauso viele Wohnungen wie Kellerräume existieren. Doppelt belegte Räume sind binnen 10 Tagen zu räumen.

Nun die Fragen:

1.) Im alten Mietvertrag steht:

1. Mieträume: 5 Zimmer, ... , 1 Keller wird nach Fertigstellung neu zugewiesen.

Da die Wohnung aber schon vor Vertragsabschluss von der Familie des Mieters bewohnt
wurde und sie garantiert einen Kohlenkeller hatten (wegen Ofenheizung), stellt sich hier die
Frage, ob die Forderung der Kellerräumg berechtigt ist.

2.) Ist die Frist von 10 Tagen nicht zu kurz?
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Alt 26.09.2009, 13:53
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AW: Zuteilung der Kellerräume

Der Mieter hat Anspruch auf das, was er lt. Vertrag gemietet hat. 10 Tage sind angemessen.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 22:57
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AW: Zuteilung der Kellerräume

Und Mieter A kann nicht sowas wie härtefallmäßig beantragen mehr Zeit zu bekommen? Nehmen wir an er ist 22 Jahre alt, hat keinen Führerschein, studiert und der Keller ist bis zur Decke voll mit Dingen von seiner Familie (mit der er in der Wohnung seit 20 Jahren gewohnt hat), die ihm aus Abwesenheitsgründen auch nicht beim Ausräumen helfen kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 07:26
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AW: Zuteilung der Kellerräume

Da dieser Zustand...
Zitat:
1.) Im alten Mietvertrag steht: 1. Mieträume: 5 Zimmer, ... , 1 Keller wird nach Fertigstellung neu zugewiesen.
schon über einen längeren Zeitraum besteht und nicht genau definiert ist ob der gemietete Keller sich aus mehreren Räumen zusammensetzt oder zumindest eine Größenangabe besteht, die auf zwei Räume schließen ließe, sehe ich hier eine konkludente Vereinbarung.

Der Vermieter kann keine Änderung ohne Zustimmung des Mieters vornehmen.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 16:09
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AW: Zuteilung der Kellerräume

Ok, also die beiden Keller sind schon ca. 20 Jahre Mieteigentum der Familie des Mieter A.
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