Dies ist eine Diskussion zu Zuständigkeit für Satellitenschüssel? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Zuständigkeit für Satellitenschüssel? kann jemand folgenden fiktiven Fall beurteilen? Angenommen A wohnt zur Miete bei B. In der Mietwohnung sei der Anschluss an eine Satellitenschüssel möglich. A stelle fest, dass der Empfang über die Schüssel mangelhaft ist (Signal fällt immer wieder aus). Andere Mieter, die an einer 2. Schüssel hängen, würden diese Probleme nicht haben. B gäbe auf Nachfrage die Auskunft, dass das nicht sein Problem sei sondern sich A vielmehr selbst um die Angelegenheit kümmern und einen Fachbetrieb beauftragen müsse. Schriftlich, etwa per Mietvertrag, sei zu dem Thema nichts vereinbart. Gruß Carola |
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| AW: Zuständigkeit für Satellitenschüssel? Zitat:
Zitat:
vorhanden war oder neu hergestellt werden mußte.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Zuständigkeit für Satellitenschüssel? Wenn der Vermieter nicht geltend macht, dass die Schüssel "den Mietern" gehört, dann gehört sie ihm und ist wohl als Teil des Gebrauchs der Wohnung anzusehen. Bekräftigt würde dies durch einen Hinweis in der damaligen Annonce oder bei der Besichtigung "Ja, Fernsehempfang ist möglich" bzw. durch die bloße Existenz der Anschlüsse. Daher wäre der Vermieter zur Reparatur verpflichtet. Der Verweis des Vermieters auf Selbsthilfe des Mieters könnte als endgültige Leistungsverweigerung gewertet werden (Beweisbarkeit?), sodass der Mieter durchaus die Reparatur in Auftrag geben und die Kosten von der Miete abziehen könnte. Problemvermeidend (Beweisbarkeit!) wäre ein zwischengeschobenes Schreiben an den Vermieter, in dem er zur Reparatur aufgefordert würde (Fristsetzung, Zustellung!). |
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| AW: Zuständigkeit für Satellitenschüssel? Wenn die "Schüssel" zur Mietsache gehört, hat der vermieter auch deren Funktion zu verantworten!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Zuständigkeit für Satellitenschüssel? Es soll im angenommenen Fall so sein, dass deer Anschluss bei Einzug vorhanden war, und demzufolge A nur noch Receiver und TV anschließen mußte. |
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