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zusätzliche Vorauszahlungen aus Abrechnungsuthaben entnehmen?

Dies ist eine Diskussion zu zusätzliche Vorauszahlungen aus Abrechnungsuthaben entnehmen? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 10:39
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zusätzliche Vorauszahlungen aus Abrechnungsuthaben entnehmen?

Hallo,

angenommen, einem ehemaligen Mieter flattert die NK-Abrechnung für 2010 ins Haus. Er freut sich über ein Guthaben von 760 Euro, wundert sich aber über einen einbehaltenen Abzug von 200 Euro.
Es stehen noch 2 Mietmonate (Jan/Feb) in 2011 aus und Vermieterin rechnet wegen der Heizmonate und Nutzerwechselkosten (Heizung, auf den Mieter umgelegt) mit höheren Kosten als aus der Vorauszahlung bereits geleistet.

Was ist davon zu halten?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 11:09
V.I.P.
 
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AW: zusätzliche Vorauszahlungen aus Abrechnungsuthaben entnehmen?

Zitat:
Zitat von hf123 Beitrag anzeigen
Was ist davon zu halten?
Gar nichts! Lies hier!
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  #3 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 12:08
772 772 ist offline
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AW: zusätzliche Vorauszahlungen aus Abrechnungsuthaben entnehmen?

Sehr interessant, geht aber mMn am Thema vorbei.

Im TE macht der Vermieter einen Rückbehalt für die nächste Abrechnung geltend, nachdem das beispielhafte Mietverhältnis sei Feb. 2011 abgeschlossen ist. Dies werte ich gleichbedeutend mit einem Kautionsrückbehalt, der zulässig wäre.

Über die Höhe könnte man sich streiten, angefangen bei den Nutzerwechselkosten (zulässig?). Grundsätzlich würde ich jedoch den Rückbehalt in der Größenordnung einer monatlichen Vorauszahlung für angemessen halten, und ein Streit um den Rest würde sich wahrscheinlich nicht lohnen.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 12:17
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AW: zusätzliche Vorauszahlungen aus Abrechnungsuthaben entnehmen?

Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Dies werte ich gleichbedeutend mit einem Kautionsrückbehalt, der zulässig wäre.
Das kann nicht sein, da es sich nicht um Kaution (die vereinbart sein müsste) handelt sondern um B-Kostenabrechnung. Der V kann nicht einfach eine Betriebskostenrückzahlung in Kaution "umwandeln".
Hier ist kein Rückbehaltsgrund erkennbar, zumal sich bei der letzten Abrechnung auch noch eine horrende Rückzahlung ergeben hat. Dadurch ist m.E. Sicherheit genug vorhanden!
Wenn er glaubt einen Sicherheitseinbehalt einbehalten zu müssen, soll er die Kaution dafür verwenden. Die ist dafür vorgesehen!
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 12:22
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AW: zusätzliche Vorauszahlungen aus Abrechnungsuthaben entnehmen?

Zitat:
Das kann nicht sein, da es sich nicht um Kaution (die vereinbart sein müsste) handelt sondern um B-Kostenabrechnung. Der V kann nicht einfach eine Betriebskostenrückzahlung in Kaution "umwandeln".
Hier ist kein Rückbehaltsgrund erkennbar, zumal sich bei der letzten Abrechnung auch noch eine horrende Rückzahlung ergeben hat. Dadurch ist m.E. Sicherheit genug vorhanden!
Ich stimme schielu zu.
Die BKVorauszahlung kann auch nicht nachträglich erhöht werden, da das MV bereits beendet ist.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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Alt 21.12.2011, 12:59
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AW: zusätzliche Vorauszahlungen aus Abrechnungsuthaben entnehmen?

Hallo,

zudem sind auch uneingeschränkt und in gleicher Höhe wie im Jahr zuvor Vorauszahlungen geleistet worden für die beiden Mietmonate.
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