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Zurückgezogene Kündigung akzeptieren?

Dies ist eine Diskussion zu Zurückgezogene Kündigung akzeptieren? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 26.07.2009, 20:15
Boardneuling
 
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Zurückgezogene Kündigung akzeptieren?

Ich habe folgende Rätselaufgabe für das Forum:

Ein Mieter kündigt fristgerecht den Mietvertrag. Die Kündigung wird vom Vermieter bestätigt und alles ist gut. Ein Makler wird damit beauftragt, Mietinteressenten durch die Wohnung zu führen. Die Terminabsprachen mit dem Mieter gestalten sich als sehr schwierig, da er "plötzlich" für 4 Wochen auf einem anderen Kontinent ist. Mehrere Mietinteressenten springen ab, da keine zeitnahe Besichtigung möglich ist. Nach seiner Rückkehr läßt er einige Besichtigungen zu, sagt dem Makler aber im Beisein von Mietinteressenten, daß er arbeitslos geworden ist, deswegen die teure Miete nicht mehr bezahlten kann und seine Bemühungen um eine Wohnungssuche bisher leider erfolglos waren. Dabei betont er vor allen Anwesenden, daß er nicht ausziehen kann und wird. Die Mietinteressenten sind unsicher und sagen schließlich ab. Der Makler informiert den Vermieter über die Situation. Schließlich wendet sich der Mieter selbst an den Vermieter und teilt ihm in einem Schreiben mit, daß er die Kündigung zurückzieht. Später erfolgt die Information, daß er arbeitslos geworden sei. Für sämtliche Unannehmlichkeiten entschuldigt er sich, sagt, die "plötzliche" Reise in sein Heimatland wäre unvorhersehbar nötig gewesen. Er sagt, er hätte aber aufgrund der staatlichen Unterstützung (Arbeitslosengeld/hilfe?!) und seiner Abfindung genug Geld, um die Miete weiterhin zu bezahlen.

Was wäre nun seiten des Vermieters zu tun? Beruft er sich auf die Tatsache, daß die Rechtsfolgen der Kündigung vom kündigenden Vertragspartner weder einseitig widerrufen noch zurückgenommen werden können? - Auch, wenn dazu ein Anwalt nötig ist, weil der Mieter keinen Wohnraum hat und somit buchstäblich auf der Straße sitzen würde? Oder akzeptiert der Vermieter die Rücknahme der Kündigung und hofft auf ehrliche Zahlungsmoral des Mieters? - Auch, wenn er sich dabei "die Finger verbrennt" und früher oder später sowieso ein Anwalt nötig werden wird?

Wer hat eine Meinung zu diesem Fall?
Danke für Rückmeldungen!
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Alt 26.07.2009, 20:22
V.I.P.
 
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AW: Zurückgezogene Kündigung akzeptieren?

Meine ganz persönliche Meinung ist:

Ich würde schauen, ob der Mieter vorher schon mal wegen nicht gezahlter Mieten aufgefallen ist.
Dann würde ich mir darüber Gedanken machen was passiert, wenn die Kündigung fristgerecht ausgeführt werden soll. Wird der Mieter ausziehen? Wieviel Ärger wird das bringen den Mieter aus der Wohnung zu bekommen?

Ich würde es denke ich akzeptieren und den Mieter weiter dort wohnen lassen.

LG
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Alt 26.07.2009, 20:46
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AW: Zurückgezogene Kündigung akzeptieren?

Danke für die Meinung und Antwort!

Ob ein Mieter schon vorher wegen seiner Zahlungsmoral auffällig geworden ist, läßt sich vermutlich aufgrund der Selbstauskunft prüfen. Was wäre aber, wenn diese Information nicht gegeben ist? Und gehen wir weiter davon aus, daß der Mieter sowohl im aktuellen Mietverhältnis (also vor Beginn der Arbeitslosigkeit) als auch im vorhergehenden Mietverhältnis ein pünktlicher und unauffälliger Mieter war.

Diesen Mieter aus dem aktuellen Mietverhältnis zu treiben, würde sicher einen enormen Aufwand mit sich bringen, weil wir, um einen fiktiven Fall zu beschreiben, davon ausgehen, daß die Wohnung bereits am 31.08.2009 zu übergeben wäre. In dieser Situation hat der Mieter aktuell (25.07.2009) keine alternative Unterkunft gefunden.

Gehe ich "richtig" davon aus, daß somit in beiden Fällen ein Anwalt aktiv werden müßte? Somit könnte man es vielleicht auf die Art und Weise regeln, die Rücknahme der Kündigung zu akzeptieren und zu hoffen, daß alles gut geht? Wenn nicht, würde ja ohnehin die "gerichtliche Maschinerie" anlaufen, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 21:00
V.I.P.
 
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AW: Zurückgezogene Kündigung akzeptieren?

Sicherlich wäre es für den VM angenehmer einfach die Rücknahme zu akzeptieren, wenn der M bisher immer pünktlich gezahlt hat und unauffällig war.

Fraglich ist allerdings, ob man die Rücknahme evtl. mit einer Bedingung verknüpfen kann. Ich vermute allerdings, dass dies nicht rechtens wäre.

Einen Mieter aus einer Wohnung zu bekommen kann ein langwieriger Akt sein und wenn der VM dann Pech hat zahlt er aufgrund dieses Rechtsstreits auch keine Miete mehr.

LG
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