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Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt

Dies ist eine Diskussion zu Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 09.02.2012, 20:17
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Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt

Hallo zusammen,

Der Fall:
Ein junges Paar, beide Selbstständig, mit 2 Kindern reagiert auf eine Immobilienanzeige und besichtig zunächst die entsprechende Wohnung mit einem durch den Vermieter beauftragten Immobilienmakler. Bei einem zweiten Termin soll das Paar im Beisein des Maklers den Vermieter kennenlernen und entsprechende Unterlagen mitbringen, die die Solvenz des Paares bestätigen. Vermieter und die potentiellen Mieter sind sich sehr schnell sympatisch und werden von dem Vermieter nach kurzer Durchsicht der beigebrachten Unterlagen eingeladen, die Wohnung so schnell wie möglich zu beziehen. Auch werden bereits Termine zur Begehung der Wohnung mit einem Elektriker vereinbart, um eventuelle Änderungswünsche anbringen zu können. Im Beisein aller Personen beauftrag der Vermieter den Makler den Mietvertrag schnellstmöglich fertigzustellen und den neuen Mietern zuzusenden.

Einen Tag später meldet sich der Makler bei den Mietinteressenten und teilt ihnen mit, dass er selbst dem Vermieter im Nachhinein abgeraten habe, das Mietverhältnis einzugehen, da dem Makler etwas an den neuen Mietern nicht "Koscher" vorkam. Er selbst favorisiere andere Interessenten und bittet hierfür um Verständnis.

Nun die Fragen:
  1. Ist das Verhalten des Maklers rechtmäßig und wenn nein, welche Folgen kann dies für den Makler haben?
  2. Ist durch die Zusage des Vermieters bereits ein Vertragsverhältnis begründet worden und wenn ja, lässt es sich auf derartig leichte Weise wieder rückgängig machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 20:25
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AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt

Zu 1.)
Der Makler stand mit dem Vermieter in einem Auftragsverhältnis und nicht mit dem Mietinteressenten.

Zitat:
mit einem durch den Vermieter beauftragten Immobilienmakler.
Zu 2.)

Es sollte ein schriftlicher Mietvertrag gemacht werden. Also vereinbarte Schriftform.

Zitat:
Im Beisein aller Personen beauftrag der Vermieter den Makler den Mietvertrag schnellstmöglich fertigzustellen und den neuen Mietern zuzusenden.
Ein schriftlicher Mietvertrag wurde aber nicht geschlossen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 13:02
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AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt

Eigentlich ist, wenn sich die Parteien (Mieter u. Vermieter) über die wesentlichen Punkte geeinigt hatten (Miethöhe u. Einzugstermin) ist die Zusage des V bindend!
Allerdings wird eine diesbezügliche Beweisführung schwierig werden da der Makler was anderes bezeugen wird.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 13:10
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AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt

Zitat:
Eigentlich ist, wenn sich die Parteien (Mieter u. Vermieter) über die wesentlichen Punkte geeinigt hatten (Miethöhe u. Einzugstermin) ist die Zusage des V bindend!
Nur ist hier der Vorbehalt, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden soll, auch bindend und dazu ist es nicht gekommen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 13:25
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AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt

Zitat:
Zitat von spezi-3
Nur ist hier der Vorbehalt, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden soll, auch bindend und dazu ist es nicht gekommen.
kommt drauf an, ob der schirftliche vertrag lediglich deklaratorisch verstanden werden sollte. wäre dem so, so wäre bereits mündlich ein bindender vertrag zustande gekommen.

Zitat:
Zitat von schielu
Allerdings wird eine diesbezügliche Beweisführung schwierig werden da der Makler was anderes bezeugen wird.
zustimmung.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 13:38
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AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt

Zitat:
kommt drauf an, ob der schirftliche vertrag lediglich deklaratorisch verstanden werden sollte
Sehe ich nur als theoretisches Argument.

Wer will denn heute bei den vielen Vertragsklauseln nur einen deklatorischen Mietvertrag abschließen ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 13:49
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AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt

Zitat:
Wer will denn heute bei den vielen Vertragsklauseln nur einen deklatorischen Mietvertrag abschließen ?
das kann dahin gestellt bleiben. mit dem selben argument kannst du mündliche mietverträge generell in frage stellen. die gesetzgeberin macht das aber nicht. es gibt keine formvorschriften für mietverträge.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 15:46
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AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
das kann dahin gestellt bleiben. mit dem selben argument kannst du mündliche mietverträge generell in frage stellen. die gesetzgeberin macht das aber nicht. es gibt keine formvorschriften für mietverträge.
Du hast das treffende Schlagwort schon selbst bennant: Hätte der schrfitliche Mietvertrag deklaratorische Bedeutung gehabt? Nein! Er hat konstitutive Bedeutung! Ein Mietvertrag ist leider nicht zu Stande gekommen.

Hätte der Vermieter hier jedoch z.B. (ohne Vorbehalte) schon die Schlüssel übergeben würde deine Version wieder zutreffen. Durch eine solche Schlüsselübergabe hätten die Parteien zu erkennen gegeben, dass sie nur eine deklaratorische Bedeutung der Schriftform zukommen lassen.
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