Dies ist eine Diskussion zu Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt innerhalb des Forums Mietrecht
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| Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt Der Fall: Ein junges Paar, beide Selbstständig, mit 2 Kindern reagiert auf eine Immobilienanzeige und besichtig zunächst die entsprechende Wohnung mit einem durch den Vermieter beauftragten Immobilienmakler. Bei einem zweiten Termin soll das Paar im Beisein des Maklers den Vermieter kennenlernen und entsprechende Unterlagen mitbringen, die die Solvenz des Paares bestätigen. Vermieter und die potentiellen Mieter sind sich sehr schnell sympatisch und werden von dem Vermieter nach kurzer Durchsicht der beigebrachten Unterlagen eingeladen, die Wohnung so schnell wie möglich zu beziehen. Auch werden bereits Termine zur Begehung der Wohnung mit einem Elektriker vereinbart, um eventuelle Änderungswünsche anbringen zu können. Im Beisein aller Personen beauftrag der Vermieter den Makler den Mietvertrag schnellstmöglich fertigzustellen und den neuen Mietern zuzusenden. Einen Tag später meldet sich der Makler bei den Mietinteressenten und teilt ihnen mit, dass er selbst dem Vermieter im Nachhinein abgeraten habe, das Mietverhältnis einzugehen, da dem Makler etwas an den neuen Mietern nicht "Koscher" vorkam. Er selbst favorisiere andere Interessenten und bittet hierfür um Verständnis. Nun die Fragen:
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| AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt Zu 1.) Der Makler stand mit dem Vermieter in einem Auftragsverhältnis und nicht mit dem Mietinteressenten. Zitat:
Es sollte ein schriftlicher Mietvertrag gemacht werden. Also vereinbarte Schriftform. Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt Eigentlich ist, wenn sich die Parteien (Mieter u. Vermieter) über die wesentlichen Punkte geeinigt hatten (Miethöhe u. Einzugstermin) ist die Zusage des V bindend! Allerdings wird eine diesbezügliche Beweisführung schwierig werden da der Makler was anderes bezeugen wird.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt Zitat:
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| AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt Zitat:
Zitat:
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| AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt Zitat:
Wer will denn heute bei den vielen Vertragsklauseln nur einen deklatorischen Mietvertrag abschließen ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt Zitat:
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| AW: Zugesagter Mietvertrag durch Makler vereitelt Zitat:
Hätte der Vermieter hier jedoch z.B. (ohne Vorbehalte) schon die Schlüssel übergeben würde deine Version wieder zutreffen. Durch eine solche Schlüsselübergabe hätten die Parteien zu erkennen gegeben, dass sie nur eine deklaratorische Bedeutung der Schriftform zukommen lassen. |
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