Dies ist eine Diskussion zu Zinssatz für offene Miete innerhalb des Forums Mietrecht
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| Zinssatz für offene Miete Mieter A hat bei Vermieter B seit November 1999 Mietschulden in Höhe von 2000 DM. Der Vermieter hat einen Vollstreckungstitel gegen den Mieter, konnte aber bis heute nichts von der Forderung eintreiben. Zu welchem Zinssatz wird die Forderung verzinst, bzw. was ist der höchste zulässige Zinssatz? Wie hoch ist die Forderung heute? Danke im Voraus |
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| AW: Zinssatz für offene Miete Immer ausgehend vom Diskontzinssatz zuzüglich 2,5 % + § 497 BGB Behandlung der Verzugszinsen (1) Soweit der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er auf Grund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet, in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag nach § 288 Abs. 1 zu verzinsen; dies gilt nicht für Immobiliardarlehensverträge. Bei diesen Verträgen beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr zweieinhalb Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren oder der Darlehensnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen. Soweit mir bekannt! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Zinssatz für offene Miete @ Valentino Leider werde ich aus dem Gesetzestext nicht so ganz schlau. Zwei Fragen hierzu: 1. Eine offene Wohnungsmiete, für die ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, fällt doch theoretisch unter Absatz 1 Punkt 3 und 4 und ist eine regelmäßig wiederkehrende Leistung. Der letzte Vollstreckungsbescheid wurde dem Mieter A 1999 zugestellt. Weiter hatte Vermieter B 2002 in einem Schreiben angedroht, weitere Schritte einzuleiten, hat seitdem jedoch nichts mehr unternommen. Ist die Forderung verjährt? 2. Kurz nach o.g. Vollstreckungsbescheid wurde nochmal ein den gleichen Fall betreffenden Mahnbescheid an Mieter A geschickt. Zählt auch dieser als "rechtskräftig festgestellter Anspruch" lt. Absatz 1 Nr. 3? |
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| AW: Zinssatz für offene Miete Zitat:
Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger den Betrag von 2.000,- DM nebst X% Zinsen seit dem ... zu zahlen. Genaueres kann man leider nicht sagen, da seit 1999 die gesetzliche Verzinsung im Falle des Verzugs mehrfach geändert wurde! |
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| AW: Zinssatz für offene Miete Zitat:
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| AW: Zinssatz für offene Miete gab es da nicht mal die Circa-Regel 4 von Hundert,oder soundsoviel über den jeweiligen Diskontsatz??? Letztlich sollte es den Ertrag bringen, als wäre das Geld banküblich zu verzinsen (klein wenig mehr). So ist es jedenfalls vom Gesetzgeber gedacht und sicherlich auch so abgedeckt! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Zinssatz für offene Miete Auf die Gefahr mich zu wiederholen: Seit 1999 haben wir nun den dritten Verzugszinssatz, Zunächst wurde pauschal mit vier Prozent verzinst. Dann mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (DÜG). Jetzt wird mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst. Wenn ich mich recht erinnere, wurden Schulden aus der Zeit vor 2000 aber mit pauschal vier Prozent verzinst. |
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| AW: Zinssatz für offene Miete Na ja, somit liegt derlei immer noch nahe beieinander. Denke dass es auch unerheblich ist, Überlegungen über Zinsen anzustellen solange die Hauptsacheforderung nichtmals annähern beigetrieben werden kann! Bei dieser Summe würde ich sogar dem Schuldner eventuell ein Vergleichsangebot bei ca. 60 - 70 % unterbreiten, um sodann bei 50 % mich einigen zu können. Ich hätte da auch so alte Titel in der Schublade über Mietforderungen, da lohnt es sich nichtmals mehr über die Einwohnermeldeämter die neuen Adresse ausfindig zu machen. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Zinssatz für offene Miete Zitat:
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| AW: Zinssatz für offene Miete Stimmt, so gesehen wäre es sogar eine vernünftige und wirtschaftliche Anlageform des Gläubigers Rechnung klingt gut, ist aber wie Schmuck im Pfandhaus Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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