Dies ist eine Diskussion zu Zeitmietvertrag ungültig? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Ich hätte da mal eine Frage zu Zeitmietverträgen. Habe nur ähnliche Themen gefunden aber keines, das dem Sachverhalt genau entspricht: Also Mieter A und B sind ein Paar und beziehen zusammen eine Mietwohnung im Jahr 2002. Der Mietvertrag wird aufgrund schlechter Erfahrungen des Vermieters C (dauerndes ein- und ausziehen der vorherigen Mieter) auf 5 Jahre abgeschlossen. Da die beiden Mieter jedoch nach 3 Jahren in eine bessere Wohngegend ziehen wollen , möchten sie gerne wissen, ob es Möglichkeiten gibt, schon vorher aus dem Vertrag herauszukommen. Gerüchteweise hören sie davon, dass seit 2001 gar keine Zeitmietverträge bei gewöhnlichen Mietverhältnissen mehr möglich sind . Im BGB findet sich der § 575, welcher nur in Ausnahmefällen (die in diesem Fall nicht zutreffen) ein solches Mietverhältnis erlaubt. Haben A und B diese Sache richtig durchschaut oder liegt hier eine Fehlinterpretation vor? Und was viel wichtiger ist: Was bedeutet das für das Mietverhältnis? Wird so aus dem 5-jährigem Mietvertrag ein ganz normaler Vertrag, der jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden kann? Wie geht man bei einem Kündigungswunsch konkret vor?Danke im Voraus für die sicherlich hilfreichen Kommentare!!! Gruß Dennis |
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| AW: Zeitmietvertrag ungültig? Das geht schnell, das machen wir gleich Du hast recht. Wenn keiner der in § 575 BGB vorgesehen Gründe für eine Befristung vorliegt, ist diese unwirksam, es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Kündigen: Seeehr einfach, schreib ne Kündigung, Frist wie oben |
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| AW: Zeitmietvertrag ungültig? Danke, das ist ja mal ne Aussage! Aber was wäre denn, wenn Vermieter C einfach nachträglich behaupten würde, dass er nach den 5 Jahren Eigenbedarf hat und daher den Zeitvertrag gemacht hat. Das wäre zwar eine Lüge weil er damals eindeutig sagte, dass der einzige Grund ist, mal endlich einen Mieter für länger zu haben aber wer soll das beweisen? Oder müsste das dann im Vertrag schriftlich festgehalten worden sein? Und er hat ja noch ein anderes Druckmittel, indem er einfach die Kündigung nicht akzeptiert und die Kaution nicht wieder herausrückt. |
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| AW: Zeitmietvertrag ungültig? Ich habe da von einem ähnlichen Fall gehört...da wurde ein Mietvertrag über 3 JAhre geschlossen....das wurde wohl unter Punkt 2 im Mietvertrag benannt. Die Mieter wollten dann aber, weil sich herausstellte das die Nebenkosten um 100 monatlich steigen würden ( verursacht durch die Gartenpflege, welche wohl sehr teuer war, und die mieter das nicht wussten)in eine günstigere Wohnung ziehen. Mal angenommen, der Vermieter hätte in den vertag geschrieben, das die Räume nach Ablauf des Mietvertrages an "einen zur Dienstleistung verpflicheten vermietet werden, was er im Rahmen des Vertrages als mitgeteilt geltend macht"... Würde das heissen, das die Mieter erst nach 3 Jahren ausziehen dürften?oder hätte sich der Vermieter da mit der Unwissenheit der Mieter einen Spass erlaubt? Und mal angenommen, im Mietvertrag stünde, das sich das Mietverhältnis nach der Dauer der in Punkt 3 bennanten Laufzeit richte, und keiner Kündigung bedürfe? ( Aber der Zeitraum wäre in Punkt 2 benannt)? |
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| AW: Zeitmietvertrag ungültig? Mhhhh klingt ja noch komplizierter....... Also aus meiner laienhaften Sicht fällt mir sofort ins Auge, dass der Vermieter scheinbar wusste was er tat. Immerhin hat er ja angegeben, dass nach den 3 Jahren jemand anders einzieht und damit einen Ausnahmetatbestand genannt, der einen solchen Vertrag erlauben würde (obwohl ich jetzt gerade nicht sicher bin, ob das auch auf die hier angegebene geschäftliche Nutzung zutrifft). Hoffentlich schreibt noch einer der Profis etwas dazu aber ich fürchte, dass hier wenig Chancen bestehen aus demVertrag mit einer Ungültigkeit herauszukommen. Da bliebe dann wohl nur die Möglichkeit, selber einen Nachmieter zu stellen. Das dürfte aber wohl kaum klappen, da ja nach 3 Jahren sowieso jemand anderes dort einzeihen soll (wer schliesst schon einen Vertrag für weniger als 3 Jahre ab?). Aber wie gesagt, dass waren jetzt ech tnur Vermutungen von mir. Einer der Profis kann da bestimmt etwas konkreteres zu sagen...... |
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| AW: Zeitmietvertrag ungültig? Es gilt hier § 575 Abs. 1 BGB: Zitat:
- Einer der in den Nr. 1-3 genannten Gründe muss tatsächlich vorliegen - Schriftliche Mitteilung über diese Gründe - Die Mitteilung muss bei Vertragsabschluss erfolgen. Eine spätere Mitteilung kann die Folge, dass das Mietverhältins auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist, nicht mehr verändern. |
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| AW: Zeitmietvertrag ungültig? Hallo, erstmal vielen Danlk für die Antworten.... mal angenommen, die beiden jungen, unerfahrenen Mieter kannten sich mit solchen veträgen nicht aus... der Makler des Vermieters kommt mit einem Zusatz für den Vetrag , indem halt diese Laufzeit etc beschrieben wird. Der Mieter fragte den Makler, ob er sich mit seiner Unterschrift für 3 Jahre binden würde, worauf der Makler beschwichtigend meint: Nein nein, das ist nur, damit der Vermieter nach 3 Jahren die Wohnung eventuell selbst beutzen, bzw neu über den Mietpreis verhandeln kann. Diese Frist gilt für Sie nicht, Sie können jederzeit kündigen...... Eine schriftliche Stellungnahme, warum eine LAufzeit von 3 Jahren angestzt wurde, erhielt der Mieter wohl nie... |
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