Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Dies ist eine Diskussion zu Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 11:35
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 4
Keine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Ist es möglich einen auf 9 Monate befristeten Mietvertrag mit einer Immobilienverwaltung VORZEITIG zu kündigen, wenn die Wohnung absolut verdreckt ist?

Problem:
Aufgrund der Entfernung (alter Wohnort, neue Wohnung) wurde der Vertrag ohne vorherige Besichtigung unterschrieben, da dem aktuellen Mieter telefonisch zugesichert wurde, dass die Bilder des Internetsnserat es den aktuellen Zustand wiederspiegeln.

Jedoch ist die Wohnung in Realität absolut verdreckt, der Teppichboden unvorstellbar verfleckt und die Möbel und Wände ebenfalls. Weiterhin funktioniert nur jede zweite Lampe und die Waschmaschine und der Briefkasten ist ebenfalls defekt.

All das wurde dem Mieter vorab NICHT mitgeteilt.
Die Wohnung wurde als "vollständig sanierter Altbau" deklariert. Wobei der Putz auch außen auf meine Fensterbank brökelt. Die Frage ist wann denn die Sanierung vonstatten ging.

Da das Immobilienbüro keine Mietminderung akzeptiert und Anrufe des Mieters nur unwillig entgegennimmt oder gleich mit dem Hinweis blockt, dass ein bindender 9Monatsvertrag existiert und die Wohnung auf Wunsch des Mieters unbesichtigt gemietet wurde, wollte ich nun Euch um Eure Meinung bitten.

Prinzipiell kann man doch jeden Mietvertrag nach so einer kurzen Zeit innerhalb einer 3-Monatsfrist kündigen. (Der Einzug fand vor einer Woche statt und bereits zwei Tage später erfolgte die erste telefonische Beschwerde über den Zustand)

Weiterhin halte ich die angegebene Wohnungsgröße um mindestens zehn m² übertrieben. Alles in allem für mich inakzeptable Zustände.

Vielen Dank für Euere Hilfe und Tipps!

__________________________________________________ ____________________

Welche Konsequenzen müsste ich befürchten, wenn ich einfach keinen Mietzins mehr bezahlen würde, bis die bereits geleistete Miete und die Kaution "verbraucht" sind (in genau drei Monaten wäre dem so) und dann einfach den Schlüssel auf den Tisch lege und gehe und Anrufe blocke, so wie das die Immobilienagentur momentan ebenfalls macht.

Nochmals besten Dank für Eure Hilfe!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 12:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Zitat:
Da das Immobilienbüro keine Mietminderung akzeptiert
Man braucht keine Akzeptanz vom Vermieter um eine Minderung der Miete durchzusetzen.

Tritt ein Mangel am Mietobjekt auf, dann ist der Wohnwert per Gesetzt gemindert.

Der Mieter meldet diesen Mangel und mindert von diesem Tag an um einen Prozentsatz die Miete bis zur Beseitigung des Mangels. Dieses Geld braucht nicht zurückgezahlt werden.

Einziges Problem ist, das es natürlich keine klare Rechtsprechung für jeden Mangel geben kann. Hier ist alles individuell zu betrachten. Auch ist der Mieter verpflichtet den Mangel zu beweisen. Anhalt geben diverse Mietminderungstabellen aus dem Netz.

Die Rechtsgrundlage ist § 536 Abs 1 Satz 2 BGB

Was die Kündigung betrifft, so hat hier der Mieter nur die Möglichkeit vorher aus dem Vertrag herauszukommen wenn er einen Grund für eine fristlose Kündigung wegen einer Vertragsverletzung beweisen könnte.

Die Miete mit der Kaution zu verrechnen ist dem Mieter gesetzlich nicht gestattet.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 12:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Zitat:
Zitat von Senior
Was die Kündigung betrifft, so hat hier der Mieter nur die Möglichkeit vorher aus dem Vertrag herauszukommen wenn er einen Grund für eine fristlose Kündigung wegen einer Vertragsverletzung beweisen könnte.

Hier lieber Senior, gibt es Aufklärungsbedarf:

Es wird darum gebeten,
Zitat:
Ist es möglich einen auf 9 Monate befristeten Mietvertrag mit einer Immobilienverwaltung VORZEITIG zu kündigen, wenn die Wohnung absolut verdreckt ist?
den Wortlaut der Befristungsabrede mitzuteilen.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 12:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 4
Keine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Hallo,

erstmal danke für die schnellen Antworten.

§1 Mietsache:
Neben Wohnungsdetails, Adresse, Schlüssel steht:
Auf Wunsch des Mieters keine Besichtigung stattgefunden.


§2 Beginn und Beendigung des Mietverhältnisses
Mietzeitbeginn: xx.08.09
Mietzeitende: xx.05.10
Der Mietvertrag läuft aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Es besteht seitens des Mieters eine Option zur Verlängerung des Mietvertrages um weitere 1-6Monate. Diese muss mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlichbeim Vermieter angekündigt werden, ansonsten verfällt der Anspruch.

__________________________________________________ ____________________
Das war es, mehr steht hier nicht!



Was das Thema Mietminderungstabelle anbelangt:

Danke für den Tipp, die kaputte Waschmaschine, die kaputte Gegensprechanlage sowie der defekte Briefkasten sind diesbezüglich ansetzbar.
Für Beschmutzung gibt es leider keine Minderung - außer durch Bauarbeiten, was in dem Fall nicht auftritt.

Nochmals DANKE!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 12:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Persönliche (ich/wir -Fragen) dürfen, gem. Forenregeln, nicht beantwortet werden!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 14:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Zitat:
Zitat von Halsung
Hallo,

erstmal danke für die schnellen Antworten.

§1 Mietsache:
Neben Wohnungsdetails, Adresse, Schlüssel steht:
Auf Wunsch des Mieters keine Besichtigung stattgefunden.


§2 Beginn und Beendigung des Mietverhältnisses
Mietzeitbeginn: xx.08.09
Mietzeitende: xx.05.10
Der Mietvertrag läuft aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Es besteht seitens des Mieters eine Option zur Verlängerung des Mietvertrages um weitere 1-6Monate. Diese muss mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlichbeim Vermieter angekündigt werden, ansonsten verfällt der Anspruch.

__________________________________________________ ____________________
Das war es, mehr steht hier nicht!
Dies erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 575 BGB.
Das Mietverhältnis ist mithin ein solches von unbestimmter Dauer und kann nach § 573c BGB gekündigt werden.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 14:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Zitat:
Zitat von schielu
Persönliche (ich/wir -Fragen) dürfen, gem. Forenregeln, nicht beantwortet werden!
senior versteht das nicht.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 14:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Zitat:
Zitat von vico
senior versteht das nicht.
...und auch nicht Dr. K.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 15:36
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 4
Keine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halsung hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Dankeschön!
Eine abschließende Frage noch zu den Kündigungsfristen:

Wenn der Mieter diesen Monat noch die Kündigung schreibt und diese per Einschreiben vor dem 31.08.09 in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters gelangt, ist es dann korrekt zum 31.10.09 zu kündigen und dies mit §573c Satz 1 BGB zu begründen oder kann der Mieter erst auf den 30.11.09 kündigen, weil:

("(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." Zitat §573c Satz 1 BGB)

Der dritte Werktag wäre ja der 05.08.09 und der Einzug erfolgte aber erst am 18.08.09.


Nochmals vielen Dank für die Geduld und kompetenten Antworten.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 17:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand

Zitat:
Zitat von Halsung

("(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." Zitat §573c Satz 1 BGB)

Der dritte Werktag wäre ja der 05.08.09 und der Einzug erfolgte aber erst am 18.08.09.


Richtig angeführt, aber falsch gezählt. Der dritte Werktag im August ist längst vergangen. Demnach kann bei einer jetzigen Kündigung erst zum 30.11. gekündigt werden.

(Kündigung kommt vor dem 3. Werktag im September, der Ablauf des übernächsten Monats ist Ende November.)

Eine Kündigung hat mit dem Einzugsdatum nichts zu tun.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unbefristeter Mietvertrag mit Laufzeit vorzeitig kündigen Mietrecht 02.02.2011 19:45
Mietvertrag (vorzeitig) kündigen? Mietrecht 12.12.2008 13:40
2 Jahres Mietvertrag vorzeitig kündigen Mietrecht 24.11.2008 16:26
wg mietvertrag vorzeitig kündigen Mietrecht 15.06.2006 13:54





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN