Dies ist eine Diskussion zu Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand innerhalb des Forums Mietrecht
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| Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand Problem: Aufgrund der Entfernung (alter Wohnort, neue Wohnung) wurde der Vertrag ohne vorherige Besichtigung unterschrieben, da dem aktuellen Mieter telefonisch zugesichert wurde, dass die Bilder des Internetsnserat es den aktuellen Zustand wiederspiegeln. Jedoch ist die Wohnung in Realität absolut verdreckt, der Teppichboden unvorstellbar verfleckt und die Möbel und Wände ebenfalls. Weiterhin funktioniert nur jede zweite Lampe und die Waschmaschine und der Briefkasten ist ebenfalls defekt. All das wurde dem Mieter vorab NICHT mitgeteilt. Die Wohnung wurde als "vollständig sanierter Altbau" deklariert. Wobei der Putz auch außen auf meine Fensterbank brökelt. Die Frage ist wann denn die Sanierung vonstatten ging. Da das Immobilienbüro keine Mietminderung akzeptiert und Anrufe des Mieters nur unwillig entgegennimmt oder gleich mit dem Hinweis blockt, dass ein bindender 9Monatsvertrag existiert und die Wohnung auf Wunsch des Mieters unbesichtigt gemietet wurde, wollte ich nun Euch um Eure Meinung bitten. Prinzipiell kann man doch jeden Mietvertrag nach so einer kurzen Zeit innerhalb einer 3-Monatsfrist kündigen. (Der Einzug fand vor einer Woche statt und bereits zwei Tage später erfolgte die erste telefonische Beschwerde über den Zustand) Weiterhin halte ich die angegebene Wohnungsgröße um mindestens zehn m² übertrieben. Alles in allem für mich inakzeptable Zustände. Vielen Dank für Euere Hilfe und Tipps! __________________________________________________ ____________________ Welche Konsequenzen müsste ich befürchten, wenn ich einfach keinen Mietzins mehr bezahlen würde, bis die bereits geleistete Miete und die Kaution "verbraucht" sind (in genau drei Monaten wäre dem so) und dann einfach den Schlüssel auf den Tisch lege und gehe und Anrufe blocke, so wie das die Immobilienagentur momentan ebenfalls macht. Nochmals besten Dank für Eure Hilfe! |
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| AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand Zitat:
Tritt ein Mangel am Mietobjekt auf, dann ist der Wohnwert per Gesetzt gemindert. Der Mieter meldet diesen Mangel und mindert von diesem Tag an um einen Prozentsatz die Miete bis zur Beseitigung des Mangels. Dieses Geld braucht nicht zurückgezahlt werden. Einziges Problem ist, das es natürlich keine klare Rechtsprechung für jeden Mangel geben kann. Hier ist alles individuell zu betrachten. Auch ist der Mieter verpflichtet den Mangel zu beweisen. Anhalt geben diverse Mietminderungstabellen aus dem Netz. Die Rechtsgrundlage ist § 536 Abs 1 Satz 2 BGB Was die Kündigung betrifft, so hat hier der Mieter nur die Möglichkeit vorher aus dem Vertrag herauszukommen wenn er einen Grund für eine fristlose Kündigung wegen einer Vertragsverletzung beweisen könnte. Die Miete mit der Kaution zu verrechnen ist dem Mieter gesetzlich nicht gestattet. |
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| AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand Zitat:
Hier lieber Senior, gibt es Aufklärungsbedarf: Es wird darum gebeten, Zitat:
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand Hallo, erstmal danke für die schnellen Antworten. §1 Mietsache: Neben Wohnungsdetails, Adresse, Schlüssel steht: Auf Wunsch des Mieters keine Besichtigung stattgefunden. §2 Beginn und Beendigung des Mietverhältnisses Mietzeitbeginn: xx.08.09 Mietzeitende: xx.05.10 Der Mietvertrag läuft aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht seitens des Mieters eine Option zur Verlängerung des Mietvertrages um weitere 1-6Monate. Diese muss mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlichbeim Vermieter angekündigt werden, ansonsten verfällt der Anspruch. __________________________________________________ ____________________ Das war es, mehr steht hier nicht! Was das Thema Mietminderungstabelle anbelangt: Danke für den Tipp, die kaputte Waschmaschine, die kaputte Gegensprechanlage sowie der defekte Briefkasten sind diesbezüglich ansetzbar. Für Beschmutzung gibt es leider keine Minderung - außer durch Bauarbeiten, was in dem Fall nicht auftritt. Nochmals DANKE! |
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| AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand Persönliche (ich/wir -Fragen) dürfen, gem. Forenregeln, nicht beantwortet werden! |
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| AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand Zitat:
Das Mietverhältnis ist mithin ein solches von unbestimmter Dauer und kann nach § 573c BGB gekündigt werden.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand Zitat:
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| AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand Zitat:
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| AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand Dankeschön! Eine abschließende Frage noch zu den Kündigungsfristen: Wenn der Mieter diesen Monat noch die Kündigung schreibt und diese per Einschreiben vor dem 31.08.09 in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters gelangt, ist es dann korrekt zum 31.10.09 zu kündigen und dies mit §573c Satz 1 BGB zu begründen oder kann der Mieter erst auf den 30.11.09 kündigen, weil: ("(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." Zitat §573c Satz 1 BGB) Der dritte Werktag wäre ja der 05.08.09 und der Einzug erfolgte aber erst am 18.08.09. Nochmals vielen Dank für die Geduld und kompetenten Antworten. |
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| AW: Zeitlich befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen wegen inakzeptablem Zustand Zitat:
Richtig angeführt, aber falsch gezählt. Der dritte Werktag im August ist längst vergangen. Demnach kann bei einer jetzigen Kündigung erst zum 30.11. gekündigt werden. (Kündigung kommt vor dem 3. Werktag im September, der Ablauf des übernächsten Monats ist Ende November.) Eine Kündigung hat mit dem Einzugsdatum nichts zu tun. |
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