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Zahlungspflicht bei Instandsetzung???

Dies ist eine Diskussion zu Zahlungspflicht bei Instandsetzung??? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 15.01.2009, 16:45
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Angry Zahlungspflicht bei Instandsetzung???

Guten Abend.

Folgender Fall: Angenommen Herr A ist Mieter bei Herrn Z. Nun geht beispielsweise ein Trafo der Deckenbeleuchtung kaputt. Mieter A informiert seinen Vermieter und dieser beauftragt Firma XY. Firma XY setzt nun besagten Trafo für den fiktiven Betrag von 100€ (inkl, Anfahrt, Montage, Material) instand.

Ist Mieter A nun VERPFLICHTET diese Instandsetzung (defekter Trafo in der Decke nach circa 5 Jahren) selbst zu zahlen oder MUSS der Vermieter Z diese Kosten tragen?

Vielen Dank bereits im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 17:36
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AW: Zahlungspflicht bei Instandsetzung???

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag unter "Kleinreparaturen" steht. I.d.R. trägt der Mieter Reparaturen in seiner Wohnung bis zu einem Betrag von ca. 80 EU selbst. Es können aber auch 100 EU vereinbart werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 17:51
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AW: Zahlungspflicht bei Instandsetzung???

ja, vielen dank bereits für die antwort.
habe eben nachgelesen, dass mieter a nur bis zu dem entsprechend in seinem mietvetrag beschriebenen betrag zu zahlen hat. dieser beträgt 80 euro, damit ist der vermieter z in der zahlungspflicht.

danke ncohmals
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  #4 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 17:54
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AW: Zahlungspflicht bei Instandsetzung???

Zitat:
Zitat von vico
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag unter "Kleinreparaturen" steht. I.d.R. trägt der Mieter Reparaturen in seiner Wohnung bis zu einem Betrag von ca. 80 EU selbst. Es können aber auch 100 EU vereinbart werden.
Hei, was ist mit vico los, der gibt ja plötzlich so viele richtige Antworten!!!
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  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 02:11
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AW: Zahlungspflicht bei Instandsetzung???

Zitat:
Zitat von schielu
Hei, was ist mit vico los, der gibt ja plötzlich so viele richtige Antworten!!!
.. und schielu versteht plötzlich spaß
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