Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsaufforderung nach Auszug? innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Zahlungsaufforderung nach Auszug? die vormieter sind vor einigen wochen aus der alten wohnung ausgezogen. zur wohnungsübergabe zwischen den vor- und den nachmietern war die zuständige hausverwaltung aus termingründen nicht anwesend. zwischen vor- und nachmietern wurde ein übergabeprotokoll über die mängelfreiheit der wohnung angefertigt, welches von beiden parteien am übergabetag unterzeichnet wurde. einige tage nach der übergabe stellte die hausverwaltung eine zahlungsaufforderung inkl. rechnung an den vormieter. grundlage der rechnung waren durch eine fachfirma durchgeführte reperaturarbeiten am duschabfluss und an einem Wasserhahn. seitens der neuen mieter wurde dort bei der hausverwaltung bemängelt, dass das wasser schlecht abfließt. folgende fragen ergeben sich nun: - dürfen solche arbeiten ohne vorinformation der alten mieter durchgeführt und hinterher in rechnung gestellt werden? - sind die alten mieter nach beidseitiger unterzeichnung des übergabeprotokolls von weiterer haftung ausgeschlossen? - im mietvertrag befindet sich folgender passus unter der überschrift "Instandhaltung der Mieträume: Der Mieter trägt die Kosten für kleinere Instandhaltungen, soweit diese im einzelnen 75€ und jährlich 6% der Nettokaltmiete nicht übersteigen. Diese unfassen das Beheben kleinerer Schäden an dem Mieterzugänglichen Installationen für Elektrizität", Wasser, Gas sowie an Heiz- und Kocheinrichtungen und Fenster- und Türverschlüssen." - die an die nachmieter gestellte rechnung überschreitet die 75€. wie ist dieser passus zu werten? handelt es sich in diesem fall überhaupt um "instandhaltungsarbeiten"? und heißt "im einzelnen 75€", dass damit 1 rechnung gemeint ist? denn gearbeitet wurde in zwei unterschiedlichen bereichen (dusche und wasserhahn). ich wende mich daher an dieses forum und hoffe auf hilfe. Geändert von Schwimmflosse (27.12.2011 um 13:22 Uhr). Grund: Forenregeln |
| |||
| AW: Zahlungsaufforderung nach Auszug? Sorry, solche Hilfe ist gesetzlich verboten. Bitte den Beitrag regelgerecht ändern: |
| |||
| AW: Zahlungsaufforderung nach Auszug? oh, vielen dank für die schnelle info. habe den text entsprechend angepasst. |
| |||
| AW: Zahlungsaufforderung nach Auszug? Wenn der letzte Satz nicht wäre, dann könnte man den Beitrag als fiktiv ansehen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Zahlungsaufforderung nach Schlüsselübergabe | Mietrecht | 05.08.2010 06:40 |
| nachträglich Zinsen nach Zahlungsaufforderung? | Kostenrecht | 30.10.2008 08:44 |
| Zahlungsaufforderung nach Einbruch | Arbeitsrecht | 07.05.2008 00:41 |
| Zahlungsaufforderung nach Anmeldung | Verbraucherrecht | 27.11.2007 11:31 |
| Verstopfter Abfluss, Zahlungsaufforderung des Vermieters nach dem Auszug | Mietrecht | 31.08.2007 19:58 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios