Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsmängel vom Vermieter zu beseitigen? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nun gibt es folgende Mängel, die erst nach Vertragsunterschrift aufgefallen sind: Schimmel in den Verfugungen der Duschkabine, zugige Fenster und Balkontür, kaputte Verkleidung (Löcher) im Terassengeländer und nicht funktionierende Steckdosen Muss der Vermieter diese Mängel beseitigen? |
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| AW: Wohnungsmängel vom Vermieter zu beseitigen? Der Vermieter muss nur die Steckdosen erneuern, da Steckdosen zu der Grundausstattung einer Wohnung gehört. Ansonsten werden Wohnungen gemietet wie gesehen. Alles was der Mieter später bemängelt und behoben haben will, ist reine Verhandlungssache. Schimmel in den Verfugungen der Duschkabine lässt auf mangelnde Reinigung durch die Vormieter schließen. Da dies i.d.R. nur ein optisches Problem ist und es normalerweise mit im Handel erhältlichen Spezialreinigern zu entfernen ist, kann man so etwas schon mal selbst in die Hand nehmen. Großflächigen Schimmel muss der VM natürlich entfernen. Bei den Fenstern und Balkontür kann niemand raten, denn dies muss dem VM gemeldet werden, damit sich ein Fachmann dies ansehen kann. Ob Fenster und Türen "zugig" sind, hängt jedoch auch sehr stark mit dem persönlichen Empfinden der Bewohner ab. Bei der Terrassenverkleidung gilt ebenso: Wird nicht gleich bei Mietvertragsabschluss moniert und Erneuerung gefordert, so ist das hinterher schwer. Den Vermieter kontaktieren und fragen ob man evtl. selbst eine Verkleidung anbringen kann! |
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| AW: Wohnungsmängel vom Vermieter zu beseitigen? Grundsätzlich mietet man keine Wohnungsmängel mit. Es sei denn, diese Mängel sind ausdrücklich mietvertraglich akzeptiert. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung, denn nach § 535 BGB hat der Vermieter "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“. |
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