Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wohnungsmängel vom Vermieter zu beseitigen?

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsmängel vom Vermieter zu beseitigen? innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 14:16
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, NiCa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, NiCa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, NiCa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, NiCa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, NiCa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, NiCa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, NiCa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, NiCa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, NiCa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, NiCa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Arrow Wohnungsmängel vom Vermieter zu beseitigen?

Mal angenommen X ist frisch in die Wohnung von Y eingezogen. Blauäugig wurde die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses nicht ausreichend in Augenschein genommen und der Mietvertrag unterschrieben.

Nun gibt es folgende Mängel, die erst nach Vertragsunterschrift aufgefallen sind:
Schimmel in den Verfugungen der Duschkabine, zugige Fenster und Balkontür, kaputte Verkleidung (Löcher) im Terassengeländer und nicht funktionierende Steckdosen

Muss der Vermieter diese Mängel beseitigen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 14:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.867
88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Wohnungsmängel vom Vermieter zu beseitigen?

Der Vermieter muss nur die Steckdosen erneuern, da Steckdosen zu der Grundausstattung einer Wohnung gehört. Ansonsten werden Wohnungen gemietet wie gesehen. Alles was der Mieter später bemängelt und behoben haben will, ist reine Verhandlungssache.
Schimmel in den Verfugungen der Duschkabine lässt auf mangelnde Reinigung durch die Vormieter schließen. Da dies i.d.R. nur ein optisches Problem ist und es normalerweise mit im Handel erhältlichen Spezialreinigern zu entfernen ist, kann man so etwas schon mal selbst in die Hand nehmen.
Großflächigen Schimmel muss der VM natürlich entfernen.
Bei den Fenstern und Balkontür kann niemand raten, denn dies muss dem VM gemeldet werden, damit sich ein Fachmann dies ansehen kann.
Ob Fenster und Türen "zugig" sind, hängt jedoch auch sehr stark mit dem persönlichen Empfinden der Bewohner ab.

Bei der Terrassenverkleidung gilt ebenso: Wird nicht gleich bei Mietvertragsabschluss moniert und Erneuerung gefordert, so ist das hinterher schwer. Den Vermieter kontaktieren und fragen ob man evtl. selbst eine Verkleidung anbringen kann!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 20:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 8.366
97% positive Bewertungen (8366 Beiträge, 1001 Bewertungen)97% positive Bewertungen (8366 Beiträge, 1001 Bewertungen)97% positive Bewertungen (8366 Beiträge, 1001 Bewertungen)97% positive Bewertungen (8366 Beiträge, 1001 Bewertungen)97% positive Bewertungen (8366 Beiträge, 1001 Bewertungen)97% positive Bewertungen (8366 Beiträge, 1001 Bewertungen)97% positive Bewertungen (8366 Beiträge, 1001 Bewertungen)97% positive Bewertungen (8366 Beiträge, 1001 Bewertungen)97% positive Bewertungen (8366 Beiträge, 1001 Bewertungen)97% positive Bewertungen (8366 Beiträge, 1001 Bewertungen)  
AW: Wohnungsmängel vom Vermieter zu beseitigen?

Grundsätzlich mietet man keine Wohnungsmängel mit. Es sei denn, diese Mängel sind ausdrücklich mietvertraglich akzeptiert.

Das Gesetz verpflichtet den Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung, denn nach § 535 BGB hat der Vermieter "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vermieter müssen Graffiti beseitigen Nachrichten: Mietrecht 23.01.2009 12:14
BGH: Vermieter muss "Fogging" beseitigen Nachrichten: Mietrecht 29.05.2008 10:32
Vor Kündigung wegen Schimmelbefalls muss der Vermieter den Schimmel beseitigen können Nachrichten: Mietrecht 20.02.2008 19:19
Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ? Mietrecht 25.04.2007 18:25
Rechte bei Wohnungsmängel Mietrecht 17.03.2004 00:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN