Dies ist eine Diskussion zu Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Zitat:
Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Wie wahr Charles! Die wissen hier noch weniger über Versicherungen als in unserem Heimforum. Aber immerhin weiß man, dass sich Schadenzahlungen auf die Beiträge auswirken können. Wenn das erst bei den Versicherungsbetrügern ankommt, lassen die das wahrscheinlich auch sein. Smiley Mac |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Ist mir bekannt. Dennoch sehe ich keinen Grund meine Versicherung einzuschalten. Der Vermieter ist für die Instandhaltung verpflichtet. Möchte dieser nun gegenüber dem Mieter in Regress gehen, dann muss er eben auch ein schuldhaftes Mitwirken beweisen. Weshalb sollte sich also ein Mieter die Mühe machen und seine Versicherung damit beauftragen. Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Zitat:
![]() Wie dieser Thread wieder einmal dokumentiert, ist "Otto Normalverbraucher" damit oftmals "überlastet/überfordert. So eine PHV besteht, meldet er einfach den Anspruch und lässt eben seine PHV die Ablehnung vornehmen.
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Zitat:
Gruß Pro |
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| Vielen Dank für die weiteren hilfreichen Antworten! Ich werde nächste Woche nochmals bei der HV vorsprechen. Ach ja, um es abschließend zu klären: der Mieter hat selbstverständlich eine PHV. |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Der Christian ist nicht pro und vielleicht einfach froh seine Ruhe zu haben. Pro widerum freut sich alldieweil unnötigen Schriftwechsel zu führen. Ist Pro die Abkürzung von Prozessheiner? Smiley Mac |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Natürlich nicht. ![]() Was nötig oder unnötig ist, darf mir unbenommen ünerlassen.Falsch geraten. Welchen? Gruß Pro |
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| hausverwaltung, sachbeschädigung, wohnungseingangstür |
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