Dies ist eine Diskussion zu Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Angenommen jemand wohnt in einem Mehrparteienhaus in einer Wohnung zur Miete. Vor einiger Zeit wurde nachts, während er in der Wohnung schlief, die Wohnungseingangstür aufgetreten/stoßen. Er bemerkte den Schaden erst am nächsten Morgen. In der Wohnung fehlte nichts, alles war unberührt. Daher ging er nicht von einem Einbruch aus. Die Türen haben schon einige Jahre auf dem Buckel und können quasi "aufgehustet" werden. Die Polizei nimmt dieses auch entsprechend auf und stellte lediglich eine Sachbeschädigung, keinen (!) Einbruch, fest. Die Hausverwlatung bat ihn den Schaden seiner Hausratversicherung zu melden. Diese ist dafür aber nicht zuständig, da es kein Einbruch ist. Nach langem Hin- und Her verlangt nun die Hausverwaltung von ihm die Reparatur zu zahlen, obwohl der Mieter den Schaden nicht verursacht hat. Ist das so korrekt? Sein Versicherungsberater versicherte mir, auch wenn seine Versicherung nicht einspringt, dass der Mieter den Schaden nicht zu tragen habe. Hat er recht? Sollte hier nicht die Versicherung der Hausverwaltung bzw. des Immobolienbesitzers einspringen? Ich freue mich auf eure/ihre Antworten! Geändert von christian_11 (16.02.2011 um 14:09 Uhr). |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Egal, welche Versicherung einsprungt oder nicht! Die Haustüre ist Sache des Eigentümers sofern die nicht beweisen kann, dass die Beschädigung in den Einwirkungsbereich des Mieters fällt! |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Zitat:
Siehe auch § 535 BGB. |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Wenn die Hausverwaltung Ansprüche geltend macht, einfach die Privathaftpflichtversicherung einschalten. Die zahlen nicht nur bei berechtigten Ansprüchen, sondern wehren auch Unberechtigte ab. Einfach zurücklehnen und die machen lassen (wenn man eine PHV hat). Smiley Mac PS: Natürlich die Hausverwaltung auffordern die Tür in Ordnung bringen zu lassen. |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Hallo schielu, es handelt sich aber um die Wohnungseingangstür nicht um die Haustür. |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Hallo ron-wide, vielen Dank für deine Antwort. Reicht es mich auf § 535 BGB (1) zu berufen? Mir geht es vorallem um die Sachlage, wer für den Schaden aufkommen kommen in diesem speziellen Fall. Wenn der Mieter auf den Schaden definitiv keinen Einfluss hatte und dann keine Versicherung zahlt. Ist es möglich sich auf etwas "Spezielles" zu berufen, auf einen ähnlichen Fall oder Gesetztestext? Der Mieter muss bei der Hausverwaltung irgendetwas in der Hand haben. ![]() Leider nicht rechtsschutzvesichert, dass wird sich nun schnellstens ändern .. |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Hallo macyanni, vielen Dank für den Tipp. Mieter wird direkt mal mit seinem Versicherungsberater quatschen! |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Letztlich ist egal, ob das die Wohnungstür oder die Hauseingangstür ist. Wie du meinem Vers entnehmen kannst, brauchst du eine Privathaftpflichtversicherung und keine Rechtschutzversicherung. Ne PHV sollte jeder haben, eine RS nicht. Smiley Mac |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? Zitat:
PS: Wenn die eigene Haftpflichtversicherung dafür zahlt, dann stehen doch höhere Beiträge im Haus. Gruß Pro |
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| AW: Wohnungseingangstür Sachbeschädigung! Wer zahlt? die PHV soll nicht bezahlen! Sie kann auch zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche/Forderungen eingeschaltet werden
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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