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Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 22.12.2011, 14:29
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Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

Nehmen wir mal ein Gebäude an aus dem Baujahr 1980 der Gemeinde, was der freiwillige Feuerwehr im Erdgeschoss und Keller als Mannschafts- und Besprechungsraum dient, welches in dem OG eine Wohnung hat, wo eine normale glatte Furnierzimmertür als Wohnungseingangstür dienen (Z. B. eine eine Röhrensparn Wabenstrukur im Inneren). Wäre dies zulässig? Oder muss dort eine spezielle Wohnungseinganstür nach DIN xy mit bestimmten Ausstattungen montiert sein?

Wenn man sich mal vorstellt, dass z. B. bei Sitzungen oder Besprechungen die im dem Auffentshaltraum stattfinden, könnte es ja entsprechend laut werden wenn es durch den Flur hoch schallt.
Gerüche könnten durch die Zwischenräume wohl auch durchdringen wie z. B. Zigarrettenqualm...
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 15:12
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AW: Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

Eine solche Türe ist zulässig, wenn nicht andere Vorschriften aus der Bauzeit dem entgegenstehen! Niemand ist verpflichtet diese Wohnung, wenn ihm die Türe nicht gefällt, zu mieten!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 16:07
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AW: Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

wenn aber zigarrettenqualm durchkommt, sollte das ein grund zur erneuerung sein. überhaupt sollte das treppenhaus qualmfrei sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 17:29
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AW: Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wenn aber zigarrettenqualm durchkommt, sollte das ein grund zur erneuerung sein. überhaupt sollte das treppenhaus qualmfrei sein.
...ganz genau - und vor Allem bei der Feuerwehr!

Sollte erst nach Fertigstellung dieses Gebäudes die Räumlichkeiten zu einer Wohnung umgebaut worden sein, dann gilt wohl das zu diesem Zeitpunkt geltende Baurecht. Möglicherweise gehört dort eine feuerhemmende Tür eingesetzt.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 00:29
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AW: Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

Zitat:
Zitat von Philiboy83
... könnte es ja entsprechend laut werden wenn es durch den Flur hoch schallt. ... Gerüche könnten durch die Zwischenräume wohl auch durchdringen wie z. B. Zigarrettenqualm...
Also, nur weil etwas "könnte" heisst das nicht, das diesbezüglich Handlungsbedarf besteht. Denn: Es könnte so viel und eigentlich alles...

Es muss schon Handfestes bzw. Konkretes geben, das eine Maßnahme sinnvoll, angemessen und notwendig oder gesetzlich Vorgeschrieben ist. Furcht oder Angst, das etwas "könnte" ist ein schlechter Berater bzw. keine Grundlage und reicht nicht aus.

Und wer sagt überhaupt, das Feuerwehrleute laut sind und Raucher sein müssen? Neee, also bitte m.E. besteht weder Anrecht noch Handlungsbedarf.
__________________
Beste Grüße

Phoenics
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  #6 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 07:43
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AW: Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

@Phoenics,
wir befinden uns hier in einem Forum, in dem nun mal fiktive Vorgänge und Möglichkeiten diskutiert werden. Daher gehören auch die Einwände von Philiboy83 in die Diskussion.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 11:18
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AW: Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

Wenn, dann wäre die Wohnunge mit dem restlichen Gebäude zusammen geplant und gebaut worden, es wäre von Anfang an als Wohnung für den Maschinisten gedacht, sozusagen als Hausmeisterwohnung.

Wir gehen davon aus, dass der Mieter der Wohnung selbst bei der FFW ist (also nicht darauf hinaus will, dass ihm Einsatzlärm oder Übungslärm etc. pp stört die im allgemeinen anfallen) und bisher noch kein Gehör fand bei der Wehrführung und dem Bürgermeister, da er aber noch recht jung ist und nicht lange dabei ist, würde er sicherlich nicht ohne Recherche da großen Alarm machen...

Und die Annahme, dass es dort sehr laut und sehr qualm sein könnte, ist schon eine sehr realistische Annahme die für diesen Fall nicht umsonst angenommen wird.

@ Phoenics: Ich versuche nur, mich an die Forenregeln zu halten, sicherlich könnte ich es auch anders schreiben ohne Annahmen und "könnte", würde damit aber gegen die Forenregeln verstoßen
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  #8 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 14:27
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AW: Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

@Ron-Wilde, Philiboy83: Ja, habt in gewisserweise schon Recht, keine Frage. Aber fiktiv-konkret zu schreiben, verstößt nicht gegen die Regeln.

Beispiel: "... und gehen wir davon aus, das es entsprechend laut (128 dB) wird (wenn zb. Einsatzbesprechungen, Übungen oder in "freien Zeiten") und durch Flur und Treppenhaus hochschallt ... Gerüche, wie z.b. Zigaretten- und Shisha-Qualm, kommen auch durch die Zwischenräume (Treppenhaus, Flur) durch..."

Das ist konkret und dennoch fiktiv.

Seit mir daher nicht böse, das ich doch sehr genau lesen. Ich habe das "könnte" halt wirklich als "könnte" in einem fiktiven Fall betrachtet.

Wenn wir also davon ausgehen, das Lärm und Geruch belästigen, dann muss die Verwaltung entsprechende Maßnahmen ergreifen, da es sich um einen Mangel der Mietsache handelt. Dazu gehört auch, das die Tür entsprechend "abgedichtet" wird bzw. Maßnahmen zur Schalldämmung getroffen werden. Ausserdem droht bei "Rauchen" im Treppenhaus m.E. Brandgefahr (lol - ausgerechnet die FF!). Sollte trotz Mängelanzeige und Fristsetzung nichts Unternommen werden, besteht das Recht zur Mietminderung.

__________________
Beste Grüße

Phoenics
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  #9 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 14:31
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AW: Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

Zitat:
Zitat von Phoenics Beitrag anzeigen
Sollte trotz Mängelanzeige und Fristsetzung nichts Unternommen werden, besteht das Recht zur Mietminderung.
Aber nicht, wenn der "Mangel" bereits bei Anmietung bekannt war. Wovon bei derartiger Offensichtlichkeit auszugehen ist.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #10 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 14:42
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AW: Wohnungseingangstür im öffentlichem Gebäude

Zitat:
Zitat von schielu
Aber nicht, wenn der "Mangel" bereits bei Anmietung bekannt war. Wovon bei derartiger Offensichtlichkeit auszugehen ist.
Das bezweifel ich aber sehr!

Wo liegt eine Offensichtlichkeit? Von Keller und Erdgeschoss, der der FF gehört, kann man nicht zwangsläufig auf Lärm- und Geruchsbelästigung schliessen. Und Hellsehen haben wir auch noch nicht erfunden... Anders wäre es ja, wenn die dort auch die Garagen für die Einsatzfahrzeuge haben ect. pp. - aber das ist ein Mannschafts- und Besprechnungsraum! Oder haben die in einem Besprechnungsraum andauernd Sirenen an?

Es mag zwar vielleicht Bekannt gewesen sein, das die FF in dem Gebäude ist. Aber das der Mieter Lärm- und Geruchsbelästigung zu erdulden hat (zb. Ihm bei einen Besichtigungstermin oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erlebt hat oder mitgetilt wurde) halte ich für Unwahrscheinlich.

Ich glaube, darüber kann nur der TE Auskunft geben. Also Frage:
  • War dem Mieter bei Vertragsunterzeichung der Mangel (Lärm- und Geruchsbelästigung durch die FF) bekannt bzw. wurde er darauf hingewiesen?
__________________
Beste Grüße

Phoenics
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