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Wohnungsbesichtigung bei Mängeln

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsbesichtigung bei Mängeln innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 21:45
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Wohnungsbesichtigung bei Mängeln

Hallo,

nehmen wir an ein Mieter kürzt nach mehrfacher Mahnung die Miete wegen zu langem Warmwasservorlauf.
Der Vermieter besichtigt die Wohnung und checkt das der Vorlauf zu lange ist ( Mieter hat Zeuge dabei ).

Ein halbes Jahr später möchte der Vermiete noch mal eine Besichtigung, um den aktuellen Vorlauf zu prüfen.
Daher schreibt er den Mieter an, damit er einen Termin nennt.

Ist der Mieter verpflichtet ein Termin, zusätzlich zum Termin vor einem halben Jahr zu geben ?
Wenn ja wie oft muß der Mieter einen Termin wegen diesem Mangel akzeptieren ?

Kann der Mieter dem Vermieter beliebige Termine nennen z.B. 6:00 Uhr, da das ein realistischer Wert ist.
Viel später macht es wenig Sinn da, dann durch andere Mitbewohner die werte verfälscht sein können ( wenn z.B. der Bewohner eine Etage höher gerade duscht ).

Vielen Dank.

Grüsse
Enzian
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:08
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AW: Wohnungsbesichtigung bei Mängeln

Eine einmalige Besichtigung sollte ausreichen, es sei denn, es hätte sich etwas verändert. Evtl. hätte der Vermieter ja Verbesserungen durchgeführt?
schielu and Enzian like this.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 18:54
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AW: Wohnungsbesichtigung bei Mängeln

Vielen Dank für die Information.
Der vermieter hat nichts durchgeführt.

Der Mieter X kann den Mangel durch mehrere Zeugen unter andern Gutachten, über einen Zeitraum von meherern Monaten belegen.
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