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Wohnungsbesichtigung bei Auszug

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsbesichtigung bei Auszug innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 22:55
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Wohnungsbesichtigung bei Auszug

Hallo,

was darf ein Vermieter bei einer Wohnungs Besichtigung verlangen ?
Müssen auch Möbelstücke weggerückt werden, weil der Vermieter da mal hinter oder drunter schauen möchte ?

Wenn ja wer muß die Möbelstücke weg rücken ( Mieter oder muß das der Vermieter selbst machen ) ?

Darf in den Privaten schränken des Mieters nach geschaut werden ?

Darf in den Küchenmöbeln des Vermieters nachgeschaut werden, wo der Mieter sind privaten Kram drinne hat ?


Vielen Dank.


Grüsse
Enzian
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 23:33
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AW: Wohnungsbesichtigung bei Auszug

hallo.,

das wär ja noch schöner, wenn ein vermieter diese rechte hätte...

er kann freundlich fragen, ob man mal schrank X beiseite tun kann, es besteht jedoch vom ausziehenden keine pflicht dazu. selbiges gilt für das innere und somit private der Schränke, der Vermieter darf dort nicht ohne Zustimmung reinschauen, auch wenn die Möbel seine sind so ist der Inhalt trotzdem privat.

für alles andere gibt es ja schließlich eine wohnungsabnahme, wo die Wohnung vom Vermieter in ihrem eigentlichen und somit leeren Zustand (wo ja auch die schränke wieder leer sind) begutachtet wird und dann ggf. Ausbesserungen vom Vermieter gefordert werden können.
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Geändert von lion1984 (03.02.2012 um 23:35 Uhr). Grund: ergänzung
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:08
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AW: Wohnungsbesichtigung bei Auszug

Nein, der Vermieter kann das nicht verlangen! Keinesfalls darf er in Schränke oder Schubladen etc. schauen.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:34
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AW: Wohnungsbesichtigung bei Auszug

was mich irritiert, ist die überschrift: der vermieter hat gar keinen anspruch auf eine "wohnungsbesichtigung bei auszug". er hat lediglich anspruch auf eine ordentliche rückgabe. einer vorherigen besichtigung muss der mieter nicht zustimmen (wozu auch?).
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 18:48
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AW: Wohnungsbesichtigung bei Auszug

Vielen Dank für die Hinweise.

Das heisst also wenn der Vermieter X ein ziemlicher Flegel ist, dann sollte Mieter Y, ihn nicht umbedingt entgegen kommen, sondern nur Besichtigungen für potentielle Nachmieter erlauben z.B. 3 x im Monat für je 2 h.

Nehmen wir jetzt mal an Vermieter X ist ein besonders schlauer und meldet eine Besichtigung mit Mietinteressenten an.
Dann kommt er aber alleine, ohne Nachmietinteressenten.
Was kann der Mieter Y dann tun, kann er den Zutritt verweigern ?

Geändert von Enzian (04.02.2012 um 18:52 Uhr). Grund: Zusatzinfo
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:33
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AW: Wohnungsbesichtigung bei Auszug

Zitat:
Zitat von Enzian Beitrag anzeigen
Nehmen wir jetzt mal an Vermieter X ist ein besonders schlauer und meldet eine Besichtigung mit Mietinteressenten an.
Dann kommt er aber alleine, ohne Nachmietinteressenten.
Was kann der Mieter Y dann tun, kann er den Zutritt verweigern ?
Ja, weil der angegebene Zweck der Besichtigung nicht erreicht werden kann.
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