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Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers?

Dies ist eine Diskussion zu Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 17:26
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Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers?

Hallo,

angenommen jemand hat eine Wohnung als Mieter bezogen, die Wohnung wurde sowohl als Kauf- als auch als Mietobjekt angeboten.

Nach 3 Monaten erfährt der Mieter, dass sie noch immer (vom gleichen Makler) zum Kauf angeboten wird, und sich auch Interessenten angemeldet haben. Für den Vermittlung der Mitwohnung wurde Provison gezahlt

Fragen:
- Kann bei einem möglichen Verkauf der neue Besitzer Eigenbedarf anmelden, und wenn ja: Kann der jetzige Mieter Schadensersatz o.ä. vom Makler oder neuen Eigentümer für entstandene Kosten der Provison, des Umzugs der Einrichtung und der aufgebrachten Zeit verlangen?

- Kann der Mieter verlangen, dass der Makler das Angebot im Internet, das sich im Fall so liest, als wäre die Wohnung unvermietet, abändert?

Danke für die Antworten im Voraus!
Gruß,
Thomas

Geändert von Thomas83 (15.10.2010 um 18:05 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 17:35
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AW: Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers?

Bitte lesen Sie die Forenregeln und ändern Sie Ihren Beitrag enstprechend ab.

Die Beiträge dürfen nur fiktiv eingestellt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 19:16
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AW: Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers?

Sollte diese vermietete Wohnung an einen anderen Vermieter verkauft werden, dann ist für eine Vermieterkündigung nach § 577a eine Sperrfrist von 3 bis 10 Jahren (Kündigungssperrfristen-Verordnung der Länder) vorgesehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 20:28
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AW: Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers?

Sind Sie sicher?

Der genannte Paragraf bezieht sich auf Wohnungsumwandlung, und die kann ich im TE nicht entdecken. Im Gegenteil: Die Wohnung wurde bereits vor Mietbeginn zum Kauf angeboten, woraus eine bereits "vereinzelte" Wohnung geschlossen werden kann.

Die Fragen beantworte ich wie folgt:
1) Sofort nach dem Kauf kann ein neuer Eigentümer, begründet auf § 573 II BGB, Eigenbedarf anmelden, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, falls im Mietvertrag nicht länger vereinbart.

2) Schadensersatz wird von keiner Seite zu holen sein, weil
- die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben erfüllt werden und
- die Verkaufsabsicht bereits damals bekannt war.

3) Ein Rechtsanspruch des Mieters auf einen geänderten Text kann ich nicht erkennen. Ihm kann es mMn aber egal sein was da steht - die Interessenten werden es schon merken. Ein Hinweis an den Makler wird aber gestattet sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 21:43
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AW: Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers?

Der Status Quo für den Käufer, Mieter und Vermieter ist die in Mietbindung befindliche Wohnsache!
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts!
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  #6 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 23:29
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AW: Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers?

Danke für die bisherigen Antworten!

Im angegebenen Fall will der Wohnungsbesitzer seine Wohnung an jemanden verkaufen, der diese für sich selbst nutzen will. D.h. der Interessent ist auf der Suche nach einer Eigentumswohnung, nicht nach einer Kapitalanlage.

Gilt hierbei auch der ganz "normale" Paragraph zur Eigennutzung? Heißt, kann prinzipiell ein jeder Vermieter seine Wohnung als EIgentumswohung verkaufen so dass der momentane Mieter einfach das Feld für jemanden neuen "räumen" muss?

Im angegebenen Fall liegt zwischen Vermietung der Wohnung und Verkauf derselben ein viertel Jahr, und das durch den gleichen Makler, der somit zweimal Provison kassiert. Auch das wäre ohne weiteres rechtens?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 00:11
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AW: Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers?

Zitat:
Zitat von Thomas83 Beitrag anzeigen
Gilt hierbei auch der ganz "normale" Paragraph zur Eigennutzung? Heißt, kann prinzipiell ein jeder Vermieter seine Wohnung als EIgentumswohung verkaufen so dass der momentane Mieter einfach das Feld für jemanden neuen "räumen" muss?
Vorbehaltlich: Ja.
Zitat:
Zitat von Thomas83 Beitrag anzeigen
Im angegebenen Fall liegt zwischen Vermietung der Wohnung und Verkauf derselben ein viertel Jahr, und das durch den gleichen Makler, der somit zweimal Provison kassiert. Auch das wäre ohne weiteres rechtens?
Der fiktive Mieter hat doch davon gewußt! Wenn er nicht clever genug ist die richtigen Schlüsse zu ziehen (z.B. nicht einzuziehen oder eine längere Kündigungsfrist auszuhandeln), kann ihm wohl keiner helfen
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  #8 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 11:26
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AW: Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers?

Der Mieter hat keine Möglichkeit. Jeder kann seine Wohnung verkaufen wann und an wen er will! Was der Käufer dann macht ist seine Angelegenheit!
Ron Wides Falschbeurteilung ist eklatant!
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  #9 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 11:34
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AW: Wohnung wird verkauft - Eigenbedarf des neuen Eigentümers?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Der Mieter hat keine Möglichkeit. Jeder kann seine Wohnung verkaufen wann und an wen er will! Was der Käufer dann macht ist seine Angelegenheit!
Ron Wides Falschbeurteilung ist eklatant!
Nach dem, was bisher an Info eingeflossen ist, sind die von schielu getroffenen Aussagen überflüssig und unbeachtlich!
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  #10 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 12:12
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Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Nach dem, was bisher an Info eingeflossen ist, sind die von schielu getroffenen Aussagen überflüssig und unbeachtlich!
Das sollte der Fragesteller für sich selbst beantworten! Keinesfalls ein selbstdarstellerischer ständig querulanter Klugsch......
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