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Wohnung unter Vorbehalt kündigen

Dies ist eine Diskussion zu Wohnung unter Vorbehalt kündigen innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Casa
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Alt 31.12.2011, 11:46
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Wohnung unter Vorbehalt kündigen

Hier eine kleine Geschichte: Mal angenommen, ein Mieter möchte seine Wohnung kündigen. Dies würde er tun in einem Schreiben an den Vermieter, in dem er darum bittet, innerhalb der Kündigungsfrist noch keinen Nachmieter zu suchen, da der Mieter ja noch nicht weiß, ob er eine neue passene Wohnung findet und unter Umständen seine Kündigung zurücknehmen müsste.

Müsste der Vermieter darauf eingehen oder könnte er darauf bestehen, dass diese Kündigung eine Kündigung ist und der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung zu räumen hat?

Ansonsten wünsche ich euch einen guten Rutsch
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Alt 31.12.2011, 11:56
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AW: Wohnung unter Vorbehalt kündigen

Führt man sich mal zu Gemüte, wozu die Kündigungsfrist dient, ist dein Ansinnen absurd.

Die Kündigungsfrist dient dazu, dass der Mieter genügend Zeit hat sich eine neue Wohnung zu suchen, wenn der Vermieter kündigt.

Sie dient auch dazu, dass der Vermieter neue Mieter suchen kann, wenn der Mieter kündigt.


Jeder halbwegs geistig gesunde Mensch würde sich eine Wohnung suchen in die er in 2-3 Monaten oder später einziehen kann und dann die Wohnung in der er aktuell wohnt zu gegebenem Zeitpunkt kündigen.


Der Vermieter muss rein gar nichts unter Vorbehalt akzeptieren.
Ggf. fängt die Kündigungsfrist erst an zu laufen, wenn der Mieter erklärt, dass er eine neue Wohnung gefunden hat.

Außerdem kann der Vermieter bei einer Kündigung zu irgendeinem unbestimmten Zeitpunkt keinen neuen Mieter finden.


Außerdem will die Person, die eine neue Wohnung sucht, auch nicht vom potenziellen neuen Vermieter hören:

"Ja, ehm also der Mieter hat unter Vorbehalt gekündigt, vielleicht ist die Wohnung in 3 Monaten frei, vielleicht auch erst in 9 oder gar nicht, wenn der Mieter nicht auszieht."


Nenene. So geht das nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 11:58
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AW: Wohnung unter Vorbehalt kündigen

Quelle: Wikipedia
Die Kündigung ist als Ausübung eines sogenannten Gestaltungsrechts bedingungsfeindlich. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung nicht vom Eintritt einer Bedingung abhängig gemacht werden kann. Die Ausübung von Gestaltungsrechten ist deshalb "bedingungsfeindlich", weil dem Erklärungsempfänger keine Ungewissheit und kein Schwebezustand zugemutet werden kann. Er soll eindeutig erkennen können, ob ein Vertragsverhältnis durch seinen Vertragspartner umgestaltet, also zum Beispiel gekündigt wurde. Wird die Kündigungserklärung unter eine solche unzulässige Bedingung gestellt, so ist die Kündigung unwirksam.
schielu likes this.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 12:38
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AW: Wohnung unter Vorbehalt kündigen

Die Idee ist aber eigentlich genial! Man kündigt gleich nach Einzug unter Vorbehalt. Wenn man dann zufällig irgendwo eine schönere/günstigere/prktischere Bleibe gefunden hat, packt man seinen Krempel und Tschüss, Vermieter. Findet man nix, bleibt man eben noch 2,4,10,...Jahre dort wohnen.
Dummerweise müsste man dem Vermieter dann das selbe Recht auf Kündigung unter Vorbehalt zugestehen, wovon der sicher auch Gebrauch machen würde und einen danach praktisch von heute auf gestern rauswerfen könnte.

Wenn das so gewollt wäre, hätte man die Kündigungsfristen nicht erst ins Gesetz geschrieben. Möglicherweise kann man aber doch irgendwie Vertragsbeziehungen erfinden, auf die die Vorschriften für Mietverträge nicht zutreffen, die aber doch die Überlassung von Wohnraum zum Inhalt haben, die Mühe scheint sich aber nicht zu lohnen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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