Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wohnung nahezu unbenutzbar - wieviel Minderung?

Dies ist eine Diskussion zu Wohnung nahezu unbenutzbar - wieviel Minderung? innerhalb des Forums Mietrecht

Like Tree3Likes
  • 1 Post By Ron-Wide
  • 1 Post By Kyuubi86
  • 1 Post By Enzian

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 18:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, Thrashangel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thrashangel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thrashangel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thrashangel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thrashangel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thrashangel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thrashangel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thrashangel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thrashangel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thrashangel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Thumbs down Wohnung nahezu unbenutzbar - wieviel Minderung?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Angenommen, ein Mieter zieht zum Dezember in eine Wohnung ein, ohne zu wissen, dass es dort einen erheblichen Wasserschaden gab und zunächst mal komplett Küche und Bad alles entfernt wurde (Toilette, Dusche, Böden....)
Die Wiederherstellung dieser Sachen verzögerte sich dann noch bis in den Januar hinein. Der Mieter konnte also theoretisch einen Monat lang nicht in der Wohnung aufs Klo, Duschen oder sonstwie Wasser herbekommen. Lediglich zum Schlafen wäre sie wohl geeignet gewesen.
Angenommen, der Mieter hätte aus beruflichen Gründen die Möglichkeit, wenigstens in der einige Kilometer entfernten Firma zu duschen und auf Toilette zu gehen, aber in der Wohnung würde es nicht mal ein Glas Wasser geben, inwieweit könnte er dann die Miete für den Dezember kürzen?
Danke im Voraus!

Carmen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 19:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Wohnung nahezu unbenutzbar - wieviel Minderung?

Tja!
Wie wäre es mit 100%?
Enzian likes this.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 19:56
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 598
100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)  
AW: Wohnung nahezu unbenutzbar - wieviel Minderung?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Tja!
Wie wäre es mit 100%?
dieses.
Enzian likes this.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 22:34
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 311
100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Wohnung nahezu unbenutzbar - wieviel Minderung?

Zitat:
Zitat von Thrashangel Beitrag anzeigen
Die Wiederherstellung dieser Sachen verzögerte sich dann noch bis in den Januar hinein. Der Mieter konnte also theoretisch einen Monat lang nicht in der Wohnung aufs Klo, Duschen oder sonstwie Wasser herbekommen. Lediglich zum Schlafen wäre sie wohl geeignet gewesen.
Angenommen, der Mieter hätte aus beruflichen Gründen die Möglichkeit, wenigstens in der einige Kilometer entfernten Firma zu duschen und auf Toilette zu gehen, aber in der Wohnung würde es nicht mal ein Glas Wasser geben, inwieweit könnte er dann die Miete für den Dezember kürzen?
Danke im Voraus!

Carmen
Keine Idee ob die Wohnung zum Schlafen geeignet ist ?
Was macht der Mieter wenn er nachts auf die Toilette muß, ist da ein Park in der Nähe ?
Wo wäscht sich der Mieter hinterher die Hände ?

Bin nicht sicher ob nahezu unbewohnbar den Kern trifft ?
Wie macht der Mieter das wenn er mal ein Apfel ist und die Hände sind etwas schmuddelig ?
Der Mieter müßte Wasser holen, in einen Eimer füllen und das Wasser nacher entsorgen.

Der Mieter kann sicherlich noch nicht ein mal Mobilar aufstellen.
Er lebt quasi aus dem Koffer.

Daher schließe ich mich meinen Vorgängern an und lege mich auf 100 % Mietminderung fest. Die Wohnung ist unbewohnbar.

Geändert von Enzian (12.01.2012 um 22:42 Uhr). Grund: Fehler
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 22:41
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 311
100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Wohnung nahezu unbenutzbar - wieviel Minderung?

Weiterhin:

"Sie sollten die Wohnung erst nach Fertigstellung übernehmen, da die Mängelliste ein etwas schwierige Angelegenheit ist. Bis zu der Fertigstellung und Übergabe können Sie die Miete um 100 % mindern, da die Wohnung nicht übergeben wurde. Zusätzlich können Sie die Kosten einer alternativen Unterbringung (Hotel) der Vermieterin als Schadensersatz in Rechnung stellen. "

"Umzugskartons in einer im Bau befindlichen Wohnung sind wegen des Handwerkerverkehrs eine gefährliche Angelegenheit, daher wäre davon abzuraten. Es wäre besser, wenn Sie die Kartons irgendwo zwischenlagern und diese Lagerkosten ebenfalls der Vermieterin in Rechnung stellen. "

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruec...__f123929.html

ähnlich schreibt das auch der Mieterbund

"Der Vermieter muss sicherstellen, dass der Mieter pünktlich zum vereinbarten Vertragstermin in die Wohnung einziehen kann. Die durch eine Verzögerung der Wohnungsübergabe zusätzlich anfallenden Kosten muss der Vermieter übernehmen, entschied das Amtsgericht Köln (209 C 542/02)."

http://www.mieterbund.de/890.html
Ron-Wide likes this.

Geändert von Enzian (12.01.2012 um 22:48 Uhr). Grund: Zusatzinfo
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
dusche, mietminderung, toilette, wasser

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mietminderung - Bäder unbenutzbar Mietrecht 29.03.2009 06:46
Raum unbenutzbar. Mietkürzung möglich? Mietrecht 30.09.2008 16:15
Wieviel Minderung des Kaufpreises möglich? Kaufrecht / Leasingrecht 20.06.2007 17:28
Mietminderung => gsamtes Bad unbenutzbar Mietrecht 15.09.2006 16:37
Reparaturarbeiten- Minderung, wieviel, ab wann? Mietrecht 13.02.2006 17:03





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN