Dies ist eine Diskussion zu Wohnung nach 4 Monaten streichen? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Das Thema streichen/renovieren beim Auszug wurde hier anscheinend schon 1000mal durchgenommen - ich las und las - und mittlerweile haben vor lauter Paragraphen auch schon die Kopfschmerzen eingesetzt ; ) Trotzdem bin ich mir in folgendem Fall nicht wirklich sicher: Mieter A mietet eine Wohnung für einen nahestehenden Verwandten. Dieser muss dann aber aus privaten Gründen bereits nach 1 Monat Mietzeit die Kündigung einreichen (lassen) und bewohnt die Wohnung somit insgesamt nur 4 Monate. Die Wohnungsabnahme beim Einzug hat nicht der im Mietvertrag stehende Mieter A getätigt, sondern der nahestehende Verwandte, ohne Vollmacht. Die Wohnung wurde mit 2 recht frisch farbig gestrichenen Wänden übernommen, in einem der Zimmer befand sich eine dreckige Ecke, welche bei der Abnahme durch "Lichtmangel" nicht erkennbar war, aber von Beginn an vorhanden. Nun verlangt der Vermieter gut 2 Wochen vor Wohnungsabgabe eine Ausbesserung der farbigen Wände (im Übrigen Hellgrün und Flieder) in einen Weißton und ebenfalls die Beseitigung der "dreckigen Ecke", welche quasi die Weißung des gesamten Raumes, zumindest zweier Wände und der Decke zufolge hätte, da der Nachmieter B diese nicht haben will. Die Frage wäre jetzt: Muss der Mieter A die die Schönheitskorrekturen durchführen (lassen)? Bzw. Die Kosten gar nicht, teilweise oder ganz tragen, wenn der Vermieter streichen lassen würde? Die Wohnung wurde nicht heruntergewohnt, beschädigt oder sonstwas. Und ist der Vertrag der Wohnungsabnahme nicht sowieso rechtswidrig ohne Vollmacht? Der Vermieter pochte nun darauf, dass es die Schuld des Verwandten von Mieter A wäre, er hätte es bei der Abnahme sehen müssen und jetzt muss er es halt beseitigen. Wäre toll wenn mir dabei jemand helfen könnte. LG Jane..doe P.s. Ich hoffe ich habe den Beitrag korrekt formuliert ^^, sind ja ganz schön strenge Regeln hier |
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| AW: Wohnung nach 4 Monaten streichen? die farbigen wände müssen, sofern sie "irgendwie extrem" von der "normalen" wohnungsfarbe abweichen, tatsächlich gestrichen werden. das kann ich hier nicht recht beurteilen. ein pastelliges hell-flieder würde da aber nicht drunter fallen. ein kräftiger farbton aber wohl. die dreck-ecke muss gestrichen werden, es sei denn, es wäre dem vermieter bei übergabe angezeigt und bemängelt worden (scheint aber hier nicht der fall zu sein). Zitat:
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| Dank dir für die fixe Antwort : ))) Zitat:
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Es wurde alles wie bei der Wohnungsübernahme belassenZitat:
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Im Mietvertrag ist festgelegt, das im Allgemeinen alle 3 Jahre Schönheitsreparaturen in Küche/Bad gemacht werden müssen, alle 5 Jahre Wohn-/Ess-/Schlafräume usw., alle 7 Jahre sonstige Nebenräume ab Mietbeginn. Zur Mietrückgabe steht lediglich drin das Besenrein und vollständig geräumt zurückzugeben ist. Könnte das dem Mieter A vielleicht zu Gute kommen? Dieser hat wohl eher weniger Lust nach nur 4 Monaten alles zu streichen ![]() LG jane..doe |
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| AW: Wohnung nach 4 Monaten streichen? Zitat:
![]() Die Entfernung der farbigen Wände kommt daher nicht in Frage, da sie Bestandteil der Wohnung waren und vom Vermieter und auch dem Mieter nicht als Mangel oder überhaupt als erwähnenswert angesehen wurden. Notfalls könnte hier der Vormieter bestätigen, dass er die Wände farbig hinterlassen hat und der Vermieter auch hier keine Einwände hatte. Die Wohnung kann m.E. "besenrein" übergeben werden. |
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| AW: Wohnung nach 4 Monaten streichen? Die "dreckige" Ecke" könnte ein Problem sein. Die farbigen Wände können bei der Einzugs-begehung unmöglich übersehen worden sein, die Schmutzecke jedoch schon. Und damit könnte der VM sich darauf berufen, daß diese bei Einzug noch nicht vorhanden war, und der Mieter beweispflichtig wäre, daß sie doch da war. Und wenn das nicht geligt, wäre der Mieter wohl verpflichtet, diesen nun bei der Auszugs-Begehung "entdeckten" Mangel zu beseitigen. |
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| AW: Wohnung nach 4 Monaten streichen? Ich würde nur die Ecke ausbessern für den Rest hätte er wenn überhaupt nur einen kleinen Betrag zu bekommen. Wenn man von 3-5 Jahren ausgeht sollte ein Monat so unerheblich sein das der VM damit nicht durchkommt. Klingt mir vielmehr nach Schikane. |
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| AW: Wohnung nach 4 Monaten streichen? Zitat:
Zitat:
Ja, und was der Nachmieter B wünscht, kann dem scheidenden Mieter A völlig Wurscht sein! Dessen Vertragspartner ist der Vermieter. |
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| AW: Wohnung nach 4 Monaten streichen? Auch ich bin, wie RonWide der Meinung, dass die Wandfarben so bleiben können, da sie übernommen wurden.
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Wohnung nach 4 Monaten streichen? Vielen Dank für die nützlichen Informationen. ![]() Der Vermieter hat sich bereit erklärt, die farbigen Wände auf eigene Kosten streichen zu lassen. Um die Dreckecke kommt man wohl nicht herum :-/ Aaaaber: Der Verwandte des Mieters hat sich mal mit der Malerfirma des Vermieters kurzgeschlossen und diese streicht die Dreckecke liebevollerweise einfach mit ![]() LG jane..doe |
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| AW: Wohnung nach 4 Monaten streichen? Unklar bei all dem hier ist, was überhaupt im Übergabeprotokoll festgehalten wurde. Und im allgemeinen ist es doch so, dass man nach 4 Monaten Wohndauer keine Renovierung schuldet, da man noch gar nichts abgewohnt hat. Erst recht nicht, wenn die Wohnung unrenoviert vermietet wurde und keine Eingangsrenovierung vereinbart wurde. Denn die "Fristen" beginnen ja erst ab Mietbeginn zu laufen. Wegen des streitigen Dreckflecks, hätte der Mieter dies allerdings sofort beim VM anzeigen müssen. Was sehe ich da falsch?
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| mietrecht, mietvertrag, renovieren, streichen, wohnung |
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