Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wohnung mit Mindestlaufzeit - Untervermietung

Dies ist eine Diskussion zu Wohnung mit Mindestlaufzeit - Untervermietung innerhalb des Forums Mietrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Ron-Wide

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 11:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, wawy86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wawy86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wawy86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wawy86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wawy86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wawy86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wawy86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wawy86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wawy86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wawy86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wohnung mit Mindestlaufzeit - Untervermietung

Hallo!
mal angenommen: Eine Lebensgemeinschaft hat Anfang 2010 eine Wohnung mit einem Laufzeitvertrag bis Anfang 2013 unterschrieben. Beide haben ihre Studiengänge jedoch abgeschlossen / wollen den Studienort wechseln und finden in der Stadt weder geeignete Arbeitsplatzaussichten noch die Option auf einen geeigneten weiterführenden Studiengang. Der Mietvertrag besagt, dass beide Vertragspartner auf Kündigung für 3 Jahre verzichten - abgesehen Kündigung aus "wichtigen Grund" stünde mit drin.

Der Vermieter wäre bereits angeschrieben worden und dabei wäre ihm der Vorschlag gemacht worden, dass die derzeitigen Mieter einen geeigneten Nachmieter als Ersatz suchen und der Vermieter sie dann aus dem Laufzeitvertrag entlässt, da die Mieter keine vernünftige Zukunftsaussicht in der Stadt sehen. Darauf haben die derzeitigen Mieter aber keine Antwort erhalten. 2 Wochen wären bereits vergangen.

Da der Mietvertrag Untermieter nicht ausschließt, sondern nur die Erlaubnis zur Untervermietung der Eigentümers zur Untervermietung durch die jetzigen Mieter vorsieht, beschließen die jetzigen Mieter die Wohnung vom 31.03.2012 bis zum 31.01.2013 unterzuvermieten. Dazu holen die jetzigen Mieter die Erlaubnis vom Vermieter ein. Gleichzeitig wird der Vermieter gefragt, ob es Mindestanforderungen oder Richtlinien für Mieter gibt, damit dieser nach Ablauf des Untermietvertrages 2013 die Wohnung von der Eigentümerin übernehmen kann. - Die Antwort stünde noch aus -

Die derzeitigen Mieter gehen nämlich davon aus, dass es wesentlich einfacher sein dürfte einen Untermieter zu finden, der die Wohnung nach Ablauf der Untermiete übernehmen kann, als einen Mieter für 8 Monate zu finden.

Aber angenommen die Besitzerin der Wohnung verweigert den jetzigen Mietern die Zusage, dass der Untermieter die Wohnung nach Ablauf des Untermietvertrages als Hauptmieter weiternutzen kann - was zu erwarten ist - : Wie lässt sich ein Untermietvertrag so formulieren, dass der Untermietvertrag definitiv zum 31.01.2013 endet.

Die Hauptmieter wollten nämlich nach dem 31.01.2013 keine Verbindung mehr mit der betreffenden Wohnung mehr haben. Sollte der Untermieter jedoch auf eine Verlängerung des Untermietvertrages rechtlich pochen können, so hätte die Hauptmieter möglicherweise noch jahrelang immer Verpflichtungen zu tragen. Wie könnte man das ausschließen? Wie würde man einen Untermietvertrag formulieren, der hieb und Stichfest zum 31.01.2013 endet?

Die Wohnung wäre durch die Hauptmieter zum nächstmöglichenzeitpunkt - sprich 31.01.2013 - bereits gekündigt.

Gäbe es andere Optionen aus dem Mietvertrag rauszukommen - was versteht man unter wichtigen Grund?

Vielen Dank für alle Antworten!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 06:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Wohnung mit Mindestlaufzeit - Untervermietung

Es besteht die Möglichkeit, dass der Mietvertrag unwirksam ist und daher mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden kann.

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH...m.news8583.htm
schielu likes this.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 10:47
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.213
100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Wohnung mit Mindestlaufzeit - Untervermietung

Zitat:
Zitat von wawy86 Beitrag anzeigen
Wie würde man einen Untermietvertrag formulieren, der hieb und Stichfest zum 31.01.2013 endet?
Hier wäre ein befristeter Mietvertrag zu erstellen. Gemäß §575 f. BGB ist die Befristung zu begründen - z.B. mit "Mietverhältnis des (Unter)vermieters endet zu diesem Zeitpunkt". Es würde sich lohnen, sich über die Besonderheiten dieser Vertragsart vorab zu informieren.

Möglich wäre wohl auch ein unbefristeter Mietvertrag, der vermieterseitig mit demselben "wichtigen Grund" 6 Monate vor Ablauf gekündigt werden müsste. Die erste Variante wäre aber klarer und mMn zu bevorzugen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 11:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Wohnung mit Mindestlaufzeit - Untervermietung

Hier wäre eine Untervermietung nicht erwünscht sondern eine Weitervermietung.
Aber, wie RonWide schon richtig darstellt, ist eine derartige Befristung bei Studenten sowieso nicht rechtswirksam. Die Studenten unterliegen immer der gesetzlichen Kündigungsfrist (= drei Monate).
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mindestlaufzeit Krankenversicherungen und Ausland Versicherungsrecht 08.02.2011 16:00
Untervermietung einer ganzen Wohnung an Touristen Mietrecht 17.05.2010 13:47
Mindestlaufzeit im Mietvertrag - gültig? Mietrecht 26.06.2008 16:14
Vertrag mit Mindestlaufzeit kündigen Verbraucherrecht 25.02.2008 17:11
Darlehensrückzahlung nach Mindestlaufzeit Bankrecht 16.08.2007 15:58





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN