Dies ist eine Diskussion zu Wohnung für 2 Personen mit 3 Personen bewohnt innerhalb des Forums Mietrecht
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| Wohnung für 2 Personen mit 3 Personen bewohnt Person A, B und C wohnen seit gut einem Jahr in einer gemeinsamen Wohngemeinschaft. A und B haben einen Mietvertrag, in dem festgeschrieben ist, dass die Wohnung von zwei Personen bewohnt werden darf; C hat keinen Mietvertrag, zahlt aber wie die anderen beiden auch sein Drittel der gemeinsamen Miete. Cs Einzug wurde nicht mit der Vermieterin abgestimmt, sondern privat zwischen A, B, C und Cs Vorgängerin organisiert. In der Wohngemeinschaft wohnten jedoch bereits mehrere Jahre immer gleichzeitig drei Leute (vermutlich im Wissen der Vermieterin). Spätestens seit einem halben Jahr ist die Vermieterin wegen Reparaturen im Bad definitiv darüber im Bilde, dass die Wohnung von drei Personen bewohnt wird; sie hat sich dahingehend jedoch nie kritisch geäußert. Kann die Vermieterin A, B und C fristlos kündigen (wie es der Vertrag erlaubt)? Kann die Vermieterin die Miete erhöhen (wenn ja, mit welcher Begründung)? Hat die Vermieterin sonstige Ansprüche gegen A, B und C? Und welche Handhabe haben A, B und C gegen oben genannte Möglichkeiten? Hat die Vermieterin durch die Duldung der drei Personen in der WG Ansprüche verwirkt? Grüße, Gregor |
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