Dies ist eine Diskussion zu wohnrecht uneheliches kind innerhalb des Forums Mietrecht
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| wohnrecht uneheliches kind folgende Annahme: Bruder A ist hauseigentümer und hat seinem Bruder B wohnrecht für eine etage im haus übertragen. Einige jahre später heiratet B und seine frau bringt ein uneheliches kind (anderer Vater, B hat nicht adoptiert) mit in die ehe und wohnung und hat ein eigenes zimmer. In wie weit muss A das akzeptieren? kann das uneheliche kind auch gratis dieses wohnrecht in anspruch nehmen? Wie sieht es aus, wenn dieses kind volljährig ist, kann A dann den auszug dieses verlangen? Oder kann A miete für das zimmer verlangen. ich danke Euch schon mal im voraus, |
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| AW: wohnrecht uneheliches kind Zitat:
Zitat:
abakus
__________________ Nur eine Meinung. Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel ![]() Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann: 42- the answer to life, the universe and everthing! |
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| AW: wohnrecht uneheliches kind Danke Abakus, ich bin eine absolute Null in juristischen Fragen, darum hier nochmal ein Nachhaken Wie sieht es aus, wenn dieses kind volljährig ist, kann A dann den auszug dieses verlangen? Oder kann A miete für das zimmer verlangen. Deine Antwort: was bedeutet dieser Satz? Ich kann mir vorstellen, dass ein 18 jähriger keine Bedienung und Pflege braucht? ....seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen nochmals Danke für Deine Gedult, Gruss, Petwag02 |
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| AW: wohnrecht uneheliches kind Auch ein 18jähriger gehört mit zur Familie und kann nicht aus der Wohnung gewiesen werden, solange er nicht imstande ist seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Gebe zu, die juristische Ausdrucksweise "...zur standesgemäßen Bedienung und zur Pflege..." ist mehr als änderungsbedürftig. :-( |
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| AW: wohnrecht uneheliches kind danke, dann muss A wohl mit dem Kuckucksei leben, Gruss und schönes WE |
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| AW: wohnrecht uneheliches kind Zitat:
A hat kein Recht Miete zu verlangen, und kann auch nicht den Auszug berechtigt dort wohnender Personen verlangen. Zitat:
Das geht natürlich nur bei entsprechende Größe des Hauses/Wohnung etc. ![]() Zitat:
Gruß abakus
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| AW: wohnrecht uneheliches kind A gehört das Haus, wollte ein Zimmer für sich haben, dann kam das Kuckucksei und nahm dieses Zimmer in Beschlag und jetzt hat A nicht einmal ein Zimmer in seinem eigenen Haus danke und Gruss, schönes Weekend |
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| AW: wohnrecht uneheliches kind Zitat:
Im Eingangsposting stand, Zitat:
Von der Nutzung eines Zimmers ausserhalb der Wohnung des B, war dort keine Rede. Was soll denn im Beispiel hier jetzt gelten... ? Ich finde es leider etwas aufwendig und ärgerlich, wenn nach dem 7ten Posting der Sachverhalt nochmal komplett geändert wird Alles bis jetzt Gesagte bezog sich auf das unentgeltliche Wohnrecht in der Wohnung des B und nicht für irgendwelche Räume ausserhalb. Gruß abakus
__________________ Nur eine Meinung. Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel ![]() Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann: 42- the answer to life, the universe and everthing! |
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| AW: wohnrecht uneheliches kind sorry, wie schon gesagt, danke für die Gedult. aber Du hast richtig gelesen und dieses Zimmer ist in der Etage von B. Deshalb hat A die saure Gurke. nur zur info , der andere Teil , die untere Etage, da hat die Mutter von A und B das Wohnrecht. Also muss A irgendwo anders zur Miete wohnen, das hat er nun davon, zu gut gewesen zu sein. |
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| AW: wohnrecht uneheliches kind Zitat:
Nachdem nun auch die Mutter im Haus wohnt, erschließt sich mir die Sache so: Die Übertragung des Wohnrechts an den Bruder B und die Mutter war bestimmt mit einem Eingentumsübergang des Hauses an A gekoppelt. (etwas spekulativ, gebe ich zu )B hat das Wohnrecht der Wohnung in der oberen Etage, A dagegen das Haus geerbt, und kann dann später die untere Etage nutzen, oder vermieten. Vom Bruder B kann A nun nicht verlangen einen Raum in der Wohnung von B nutzen zu können. Insbesondere wenn dieser den Raum für einen Familienangehörigen benötigt. Um dies zu erreichen, hätte es einer zusätzlichen Vereinbarung im Vertrag bedurft. Zu Lebzeiten der Mutter wird sich A daher eine andere Bleibe suchen müssen. Wünsche auch ein schönes WE Gruß abakus
__________________ Nur eine Meinung. Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel ![]() Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann: 42- the answer to life, the universe and everthing! Geändert von abakus (16.08.2008 um 14:49 Uhr). |
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