Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

wohnrecht uneheliches kind

Dies ist eine Diskussion zu wohnrecht uneheliches kind innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2008, 19:59
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 12
Keine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
wohnrecht uneheliches kind

liebes forum,
folgende Annahme:

Bruder A ist hauseigentümer und hat seinem Bruder B wohnrecht für eine etage im haus übertragen.
Einige jahre später heiratet B und seine frau bringt ein uneheliches kind (anderer Vater, B hat nicht adoptiert) mit in die ehe und wohnung und hat ein eigenes zimmer.
In wie weit muss A das akzeptieren?
kann das uneheliche kind auch gratis dieses wohnrecht in anspruch nehmen?
Wie sieht es aus, wenn dieses kind volljährig ist, kann A dann den auszug dieses verlangen?
Oder kann A miete für das zimmer verlangen.

ich danke Euch schon mal im voraus,
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 10:45
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 415
98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: wohnrecht uneheliches kind

Zitat:
Zitat von petwag02
liebes forum,
folgende Annahme:

Bruder A ist hauseigentümer und hat seinem Bruder B wohnrecht für eine etage im haus übertragen.
Einige jahre später heiratet B und seine frau bringt ein uneheliches kind (anderer Vater, B hat nicht adoptiert) mit in die ehe und wohnung und hat ein eigenes zimmer.
In wie weit muss A das akzeptieren?
kann das uneheliche kind auch gratis dieses wohnrecht in anspruch nehmen?
Wie sieht es aus, wenn dieses kind volljährig ist, kann A dann den auszug dieses verlangen?
Oder kann A miete für das zimmer verlangen.

ich danke Euch schon mal im voraus,
§1093 Absatz2 BGB beantwortet genau diese Frage:

Zitat:
§ 1093 BGB
Wohnungsrecht

(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
Gruß
abakus
__________________
Nur eine Meinung.
Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel
Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann:
42- the answer to life, the universe and everthing!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 11:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 12
Keine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: wohnrecht uneheliches kind

Danke Abakus,
ich bin eine absolute Null in juristischen Fragen,
darum hier nochmal ein Nachhaken

Wie sieht es aus, wenn dieses kind volljährig ist, kann A dann den auszug dieses verlangen?
Oder kann A miete für das zimmer verlangen.

Deine Antwort: was bedeutet dieser Satz? Ich kann mir vorstellen, dass ein 18 jähriger keine Bedienung und Pflege braucht?
....seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen

nochmals Danke für Deine Gedult,
Gruss, Petwag02
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 11:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.867
88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6867 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: wohnrecht uneheliches kind

Auch ein 18jähriger gehört mit zur Familie und kann nicht aus der Wohnung gewiesen werden, solange er nicht imstande ist seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.

Gebe zu, die juristische Ausdrucksweise "...zur standesgemäßen Bedienung und zur Pflege..." ist mehr als änderungsbedürftig. :-(
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 11:44
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 12
Keine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: wohnrecht uneheliches kind

danke,
dann muss A wohl mit dem Kuckucksei leben,

Gruss und schönes WE
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 12:09
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 415
98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: wohnrecht uneheliches kind

Zitat:
Zitat von petwag02
Wie sieht es aus, wenn dieses kind volljährig ist, kann A dann den auszug dieses verlangen?
Oder kann A miete für das zimmer verlangen.
A hat das unentgeltliche Wohnrecht/ Nutzungsrecht an B übertragen. Dieser ist berechtigt seine Familie +Kinder + "erforderliches" Personal aufzuehmen.

A hat kein Recht Miete zu verlangen, und kann auch nicht den Auszug berechtigt dort wohnender Personen verlangen.

Zitat:
Zitat von petwag02
Deine Antwort: was bedeutet dieser Satz? Ich kann mir vorstellen, dass ein 18 jähriger keine Bedienung und Pflege braucht?
....seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen
Dieser Satz bedeutet, dass auch neben der Familie noch erforderliches Personal, Diener Hausbedienstete,Küchenpersonal, Pflegepersonal mit aufgenommen werden dürfen.

Das geht natürlich nur bei entsprechende Größe des Hauses/Wohnung etc.

Zitat:
Zitat von petwag02
dann muss A wohl mit dem Kuckucksei leben
Was hat A überhaupt mit der Familie von B zu tun? Das Kind lebt doch in der Familie von B

Gruß
abakus
__________________
Nur eine Meinung.
Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel
Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann:
42- the answer to life, the universe and everthing!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 12:19
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 12
Keine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: wohnrecht uneheliches kind

A gehört das Haus, wollte ein Zimmer für sich haben, dann kam das Kuckucksei und nahm dieses Zimmer in Beschlag und jetzt hat A nicht einmal ein Zimmer in seinem eigenen Haus

danke und Gruss, schönes Weekend
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 12:41
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 415
98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: wohnrecht uneheliches kind

Zitat:
Zitat von petwag02
A gehört das Haus, wollte ein Zimmer für sich haben, dann kam das Kuckucksei und nahm dieses Zimmer in Beschlag und jetzt hat A nicht einmal ein Zimmer in seinem eigenen Haus

danke und Gruss, schönes Weekend
Moment, langsam ....

Im Eingangsposting stand,
Zitat:
Zitat von petwag02
Bruder A ist hauseigentümer und hat seinem Bruder B wohnrecht für die Wohnung in einer etage im haus übertragen.
Einige jahre später heiratet B und seine frau bringt ein uneheliches kind (anderer Vater, B hat nicht adoptiert) mit in die ehe und wohnung und hat ein eigenes zimmer.
In wie weit muss A das akzeptieren?
Also ich lese da, dass dem B das Wohnrecht für die Wohnung in einer Etage (eines mehrstöckigen?!) Hauses übertragen wurde, und das Kind ein eigenes Zimmer in der Wohnung des B hatte.

Von der Nutzung eines Zimmers ausserhalb der Wohnung des B, war dort keine Rede.

Was soll denn im Beispiel hier jetzt gelten... ?

Ich finde es leider etwas aufwendig und ärgerlich, wenn nach dem 7ten Posting der Sachverhalt nochmal komplett geändert wird

Alles bis jetzt Gesagte bezog sich auf das unentgeltliche Wohnrecht in der Wohnung des B und nicht für irgendwelche Räume ausserhalb.


Gruß
abakus
__________________
Nur eine Meinung.
Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel
Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann:
42- the answer to life, the universe and everthing!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 13:01
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 12
Keine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, petwag02 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: wohnrecht uneheliches kind

sorry, wie schon gesagt, danke für die Gedult.
aber Du hast richtig gelesen und dieses Zimmer ist in der Etage von B.
Deshalb hat A die saure Gurke.
nur zur info , der andere Teil , die untere Etage, da hat die Mutter von A und B das Wohnrecht.
Also muss A irgendwo anders zur Miete wohnen, das hat er nun davon, zu gut gewesen zu sein.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 14:23
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 415
98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (415 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: wohnrecht uneheliches kind

Zitat:
Zitat von petwag02
sorry, wie schon gesagt, danke für die Gedult.
aber Du hast richtig gelesen und dieses Zimmer ist in der Etage von B.
Deshalb hat A die saure Gurke.
nur zur info , der andere Teil , die untere Etage, da hat die Mutter von A und B das Wohnrecht.
Also muss A irgendwo anders zur Miete wohnen, das hat er nun davon, zu gut gewesen zu sein.
Ich sehe nicht, was das mit "zu gut" zu tun haben soll !

Nachdem nun auch die Mutter im Haus wohnt, erschließt sich mir die Sache so:
Die Übertragung des Wohnrechts an den Bruder B und die Mutter war bestimmt mit einem Eingentumsübergang des Hauses an A gekoppelt.
(etwas spekulativ, gebe ich zu )

B hat das Wohnrecht der Wohnung in der oberen Etage, A dagegen das Haus geerbt, und kann dann später die untere Etage nutzen, oder vermieten.

Vom Bruder B kann A nun nicht verlangen einen Raum in der Wohnung von B nutzen zu können. Insbesondere wenn dieser den Raum für einen Familienangehörigen benötigt.

Um dies zu erreichen, hätte es einer zusätzlichen Vereinbarung im Vertrag bedurft.

Zu Lebzeiten der Mutter wird sich A daher eine andere Bleibe suchen müssen.

Wünsche auch ein schönes WE

Gruß
abakus
__________________
Nur eine Meinung.
Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel
Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann:
42- the answer to life, the universe and everthing!

Geändert von abakus (16.08.2008 um 14:49 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erbanspruch uneheliches Kind Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 15.05.2010 07:45
Uneheliches Kind, Mutter will Unterhalt Familienrecht 07.02.2010 15:34
Unterhalt für uneheliches Kind des Ehegatten Familienrecht 15.05.2008 14:10
Uneheliches Kind Familienrecht 05.06.2007 13:37





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN