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Wohnraum - Kündigung , Fax , Orginal bei Immobilienverwalter

Dies ist eine Diskussion zu Wohnraum - Kündigung , Fax , Orginal bei Immobilienverwalter innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 22:54
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Wohnraum - Kündigung , Fax , Orginal bei Immobilienverwalter

Hallo Forum,
wie sieht es denn in folgendem fiktiven Fall aus:
Ein Mieter M geht mir Kündigung (Brief, addressiert an Vermieter) zum Immobilienverwalter IV.
Von dort wird die Kündigung an den VM (VM ist eine andere Privatpersion) gefaxt. Das Orginal wird bei der IV abgeheftet.

Ist das wirksam/rechtssicher ? Ich habe schon etwas gelesen und per FAX siehts wohl nicht gut aus (Schriftform -> Orginalunterschrift)
Nützt dem Mieter das Orginal?
Wenn der Immobilienverwalter eine "Vollmacht" hat schon? Aber sonst?
Im Mietvertrag ist die Hausverwaltung nicht erwähnt.
Wäre es denn hilfreich, wenn Schriftstücke regelmäßig im Orginal beim IV verbleiben?
Vielen Dank
Ein Mieter

Geändert von EinMieter217 (30.11.2010 um 23:03 Uhr). Grund: Rechtschreibung
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 08:31
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AW: Wohnraum - Kündigung , Fax , Orginal bei Immobilienverwalter

Nochmal als Ergänzung:
Hat die schriftlich Kündigung bei der IV eine Bedeutung?
Oder kann es passieren, dass der Mieter die Wohnung übergibt (wiederum an IV) und streng genommen immernoch der Mietvertrag besteht?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 12:29
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AW: Wohnraum - Kündigung , Fax , Orginal bei Immobilienverwalter

Zur Wirksamkeit muss die schriftliche Kündigung mit Originalunterschrift dem Vermieter zugehen. Die Zustellung dieser Kündigung an den Hausverwalter führt nur dann zu einer wirksamen Kündigung, wenn dieser vom Vermieter zum Empfang solcher Schreiben bevollmächtigt wurde.

Zitat:
Ist das wirksam/rechtssicher?
Nein.

Zitat:
Nützt dem Mieter das Orginal?
Nein

Zitat:
Wäre es denn hilfreich, wenn Schriftstücke regelmäßig im Orginal beim IV verbleiben?
Nein, da bis auf die Kündigung alle anderen Schriftstücke auch in anderer Form wirksam sind.

Zitat:
Im Mietvertrag ist die Hausverwaltung nicht erwähnt.
Und warum schickt der Mieter sein Schriftstücke dann dort hin?
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