Dies ist eine Diskussion zu wochenlang kein Warmwasser außerhalb der Heizperiode innerhalb des Forums Mietrecht
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| wochenlang kein Warmwasser außerhalb der Heizperiode gesetzt den Fall, ein Schaden am Boiler verhindert die komplette Versorgung mit Warmwasser im Haus und der Vermieter ist nicht bestrebt den Defekt in möglichst kurzer Zeit zu beheben. Welchen Anspruch auf Mietminderung hätte ein Mieter, gibt der Vermieter diese vorsätzliche Verzögerung auch noch zu? Dabei könnte sich der Ausfall und die verringerte Wohnqualität auf mehrere Wochen erstrecken. Für Antworten auf diese fiktive Situation wäre ich Euch dankbar! Grüße Schranzfranz |
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| AW: wochenlang kein Warmwasser außerhalb der Heizperiode Hallo Schranzfranz. Ich bin kein Jurist, kann dir also nur mitteilen, was ich mal dazu gelesen habe. Zunächst einmal sind hier einige Mietminderungen aufgelistet, die bei einem längerfristigen Warmwasserausfall zugesprochen worden sind: http://www.hanhoerster.de/html/mietm...warmwasser.htm Allerdings fällt die Höhe der Mietminderungen bei den Gerichten immer unterschiedlich aus, daher könnte man mal beim örtlichen Mietverein nachfragen. Letztendlich hat der Mieter natürlich einen Anspruch auf eine Warmwasserversorgung, denn ansonsten kann es beispielsweise äußerst problematisch mit dem Duschen werden. Hierzu habe ich mal gelesen, dass dann die Möglichkeit besteht, in irgendwelchen öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise einem Schwimmbad zu duschen, wobei dann der Vermieter die Kosten für den Eintritt und Anfahrt übernimmt. In dem fiktiven Fall gehe ich mal davon aus, dass der Mieter dem Vermieter den Sachnmangel ordnungsgemäß angezeigt hat. Ich empfehle hierzu den Artikel: http://www.123recht.net/article.asp?a=29&p=1 Ganz besonders zeige ich auf die Seite 5, dort ist zu lesen: Mängelbeseitigung Das Gesetz steht Ihnen, um eine mangelfreie Wohnung zu erhalten, einen Mangelbeseitigungsanspruch zu. Dazu muss der Mangel bzw. Fehler an der Wohnung dem Vermieter zunächst ordnungsgemäss angezeigt werden. Muster Bleibt der Vermieter danach tatenlos und behebt den Fehler nicht, müssen Sie ihn mit abgemessener Frist mahnen. Hält der Vermieter es auch bis Ablauf der Frist nicht für nötig, auf Ihre Forderung einzugehen, können Sie den Mangel selbst beseitigen. Die Kosten können dann getrost vom Vermieter zurückgeholt oder mit der Miete verrechnet werden. Apropos: "Dabei könnte sich der Ausfall und die verringerte Wohnqualität auf mehrere Wochen erstrecken." Da hat der Mieter wohl Pech gehabt, außer Mietminderung ist da wohl nichts zu machen, d. h. die Sache mit dem Duschen kann für den Mieter natürlich äußerst problematisch und zeitaufwendig sein. Das ist natürlich ärgerlich. Nochmals möchte ich betonen, dass ich kein Jurist bin, d. h. meine Antwort sollte nicht unbedingt als die vertrauenswürdigste aufgefasst werden. Lasse mir dazu aber sehr gerne Kritik anhören und freue mich über Richtigstellungen. Viele Grüße Disap |
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| AW: wochenlang kein Warmwasser außerhalb der Heizperiode Hallo Disap, vielen Dank für die schnelle Antwort! Tatsächlich gehen wir bei dem Fall davon aus, dass der Mangel ordnungsgemäß angezeigt wurde. Da jeder Fall anders ist, wäre eine Kontaktaufnahme mit dem Mieterschutz die beste Idee. Für weitere Kommentare wäre ich dankbar. Besten Dank für die ausführlichen Infos, Disap! Grüße, Schranzfranz |
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