Dies ist eine Diskussion zu Will der Mensch seine Mieterin fertig machen? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Will der Mensch seine Mieterin fertig machen? Der Vermieter klingelt die Mieterin, die z.Z etwas kränkelt nach 10min aus dem Bett, dieser will sofort auf die Terrasse der Mieter, weil von dort aus, angeblich Wasser in seine Garage (im Haus gegenüber) läuft, die Mieter sagt ihm, sie lässt ihn nicht rein solange sie allein zu Hause ist. Der Vermieter droht ihr sofort mit Anwalt und sollten Rest/Spätschäden an der Garage entstehen, so müssten diese vom Mieterpaar bezahlt werden.... Die Mieterin kann nicht mehr, da der Vermieter sie auf nervlicher Basis (schreiben vom Anwalt mit unkorekten Behauptungen, laute Musikm ständigem Klingen und klopfen) völlig fertig macht....schlafstörung und esströung sind bisher aurgetreten..... |
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| AW: Will der Mensch seine Mieterin fertig machen? Wenn eine konkrete Gefährdung (z.B. Wasser läuft von Terrasse in Keller) vorliegt, hat der Vermieter umgehendes Betretungsrecht. Alles andere sind Emotionen und Behauptungen, die hier niemnad beurteilen kann! Allerdings hat jeder Mieter das Recht zur ordentlichen Kündigung, ohne Angabe von Gründen. |
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| AW: Will der Mensch seine Mieterin fertig machen? Das hat er nicht gesagt, er hat nur gesagt das er sofort auf die Terasse will! Seine Garage ist einige Meter von der Terasse entfernt und dort steht weder Wasser (meine Tiere würden ja ertrinken) noch läuft Wasser von der Terasse in den Hof und somit in seine Garage..... |
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| AW: Will der Mensch seine Mieterin fertig machen? Mal grundsätzlich: Der Vermieter hat das Recht, bei Gefahr im Verzug (Feuer, aus der Wohnung laufendes Wasser), sofort die Wohnung zu betreten und mit einem geeigneten Fachmann das Problem zu beheben. Aber eben außschlieslich nur das Problem. Desweiteren darf erregelmäßig (ich glaube alle 2 Jahre) die Wohnung besichtigen, um nach Sanierungs- und Reparaturbedarf sowie den allgemeinen Zustand der Wohnung zu sehen (aber nicht der Wohnungseinrichtung !). Weiterhin muss der Mieter Ableser und Handwerker (wenn das notwendig ist) den Zugang ermöglichen. Aber bis auf Gefahr im Verzug, dürfen Mieter grundsätzlich jeden Zugang verwehren. Dann muss der Vermieter sich den Zugang erklagen. Und nur wenn die Begründung des Vermieters den oben aufgeführten Gründen entspricht, wird ihm das Gericht recht geben. Wenn also nichts von den Vorwürfen stimmt, dann brauch sich die Mieterin keinerlei Sorgen zu machen. Aber es ist sicherer, wenn sie sich Notizen macht und alles, was in diesem Zusammenhang vorfällt aufschreibt. |
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| AW: Will der Mensch seine Mieterin fertig machen? So, die Mieter haben ihn nun auf die Terrasse gelassen, das ende vom Lied ist nun das sie den Schaden ihrer Hausrat melden sollen???? Ja Hallo? Irgendwas an der Ter. ist undicht und daher läuft nun wohl Wasser bei ihm in den Keller, müssen die Mieter dafür aufkommen? Denn die Hausrat zahlt das nicht, da brauch ich nicht mal nachfragen..... |
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| AW: Will der Mensch seine Mieterin fertig machen? Dieser Vermieter spinnt in der Tat! Undichtigkeit der Terrasse ist sein ureigenstes Bier! Selbstverständlich kommt dafür keine Mieterversicherung auf, wenn der Mieter nicht der Verursacher war! - Das soll der Vermieter beweisen! Die Hausratversicherung schon gar nicht. |
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| AW: Will der Mensch seine Mieterin fertig machen? Wie sollen die Mieter da eine Verundichtung verursacht haben? Sie benutzen die Ter. für Pflanzentöpfe, ihre Meerschweinchen (auf Drang des Vermieters, das die Tiere draußen und nicht drinnen sind) und für sonst nichts.... Er besteht drauf und geht damit...natürlich wieder zum Anwalt |
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| AW: Will der Mensch seine Mieterin fertig machen? Vielleicht nimmt der Vermieter vernunft an, wenn er Anwalts und Gerichtkosten bezahlen muss. Der Ausgang eines Rechtsstreits ist hier eindeutig. |
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| AW: Will der Mensch seine Mieterin fertig machen? Soller doch zum Anwalt gehen.. das sein gutes Recht.. er zahlt ja auch für seine Recht.Schutz-Vers. brav in die Kasse Das muss aber jedoch die Mieter nicht interessieren, wenn er die Mieter in einen Rechtstreit verwickeln möchte und er einen guten Anwalt hat.. wird der ihm wohl abraten die Mieter zu verklagen.
__________________ ------------------------------------------------------------------------ Recht haben oder Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen. Alle meine Antworten sind reine subjektive Meinungen - Ich distanziere mich hiermit von Fachwissen zu sprechen. - Ich bin gerne bereit Wissen aufzunehmen und Meins zu teilen. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen (mit der Waage oben rechts) ! |
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