Dies ist eine Diskussion zu Wie bestimmt sich die Personenzahl? innerhalb des Forums Mietrecht
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| jemand bewohnt alleine eine Wohnung, die auch recht klein ist (42 m2) und hat auch nur alleine den Mietvertrag unterschrieben. Da er verheiratet ist, ist seine Frau auch an der gleichen Adresse gemeldet, zusätzlich aber noch an ihrem eigentlichen Wohn- und Arbeitsort, an dem sie sich regelmäßig aufhält. (Wochenendbeziehung halt) Angenommen, der Vermieter möchte nun 2 Personen abrechnen und stellt dabei ausschließlich auf die Zahl der gemeldeten Personen ab. Ich meine, dass die Zahl der Personen, die tatsächlich die Wohnung nutzen und sich regelmäßig in ihr aufhalten, entscheidend ist. Die Zahl der gemeldeten Personen reicht vielleicht als Indiz, aber nicht mehr, wenn man das Gegenteil beweisen kann. Die Frau sei auch nie in meine Wohnung eingezogen, ganz im Gegenteil, sie bewohnt ihre Wohnung an ihrem Wohnort schon länger als der Mann seine. Ein Urteil, das meine Meinung stützt, habe ich gefunden: "Entscheiden Sie sich für den Verteilungsschlüssel nach Personen, müssen Sie Ihr Augenmerk darauf richten, wer die Wohnung tatsächlich nutzt. Nur auf die melderechtliche Registrierung abzustellen genügt nicht (OLG Hamm, DWE 1989, S. 167)." Außerdem: "Der Besuch Ihres Mieters zählt ebenfalls bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mit - selbst wenn er mehr oder weniger häufig kommt (AG Ahaus, WM 1997, S. 232)." Wie seht ihr das? Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen! |
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| AW: Wie bestimmt sich die Personenzahl? Ach dich bitten wir, die Forenregeln einzuhalten und deinen Beitrag entsprechend umzuformulieren. Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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| AW: Wie bestimmt sich die Personenzahl? Klar! |
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