Dies ist eine Diskussion zu Wie aus gemeinsamen Mietvertrag herauskommen? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Wie aus gemeinsamen Mietvertrag herauskommen? Ich habe hier aus Interesse viel mitgelesen und mir stellt sich folgende, wahrscheinlich total dämlich-elementare Frage: Nehmen wir an, das Paar A(dam) und E(va) mieten sich sich von Vermieter V(ermieter) eine Wohnung. A+E stehen gemeinsam gleichberechtigt im Mietvertrag. Nun haben sich A + E auseinandergelebt, bald darauf getrennt und ordentlich zertritten. E reichts - er zieht aus! A's Erwerbstätigkeit ist aufgrund einer fehlenden Rippe stark eingeschränkt, so dass er die Wohnung alleine nicht halten könnte. Deswegen verweigert er die Entlassung von E aus dem Mietvertrag, die damit - auch nach Auszug - voll für Mietverpflichtungen haftet. Wie kommt die arme E aus dem Mietknebelvertrag raus? |
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| AW: Wie aus gemeinsamen Mietvertrag herauskommen? A kann E und E kann A zu einer gemeinsamen Kündigung des gemeinsamen Vertrages zwingen, notfalls gerichlich. (Auflösung einer BGB Gesellschaft)
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Wie aus gemeinsamen Mietvertrag herauskommen? Wie lange dauert so ein Vorgang? Oder hast Du einen Link im Petto, wo ich mich einlesen kann? Danke schonmal für Deine Antwort! |
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| AW: Wie aus gemeinsamen Mietvertrag herauskommen? Zitat:
Wenn man jemanden zwingen muß, kann er schnell beigeben, oder auf stur schalten. Ein Anwalt wird vermutlich raten, die Kündigung mit zu unterschreiben, da es keinen Grund für die Weigerung gibt und eine Klage nicht gewonnen werden kann.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Wie aus gemeinsamen Mietvertrag herauskommen? Vielen Dank für das Schließen meiner Wissenslücke |
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| AW: Wie aus gemeinsamen Mietvertrag herauskommen? Ich halte dafür, dass es keiner besonderen Frist bedarf. Wenn die fiktive E klipp und klar die Kündigung fordert, dann hat A vor dem nächsten Ersten mitzuziehen, damit die Gesellschaft mit der Kündigungsfrist im Wesentlichen beendet werden kann. Wenn er sich weigert, dürfte A mMn nach Ablauf der drei Monate die weiteren Kosten als Schadensersatz zurückfordern. Für E gilt es, dieses Ziel konsequent zu verfolgen, ggf. mit fachmännischer Hilfe. |
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