Dies ist eine Diskussion zu WG-Mitglied darf nicht ausziehen?! innerhalb des Forums Mietrecht
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| WG-Mitglied darf nicht ausziehen?! Also es handelt sich um folgendes. In einer WG in Berlin wohnen drei Mieter, alle 3 stehen im Hauptmietvertrag. Nun will einer von ihnen ausziehen und schickt eine Kündigung zu ihrer Verwaltung. Diese lehnt die Kündigung ab und meint, die einzige Möglichkeit aus dieser Wohnung rauszukommen sei die komplette Kündigung aller drei Mietparteien. Alle drei sind untereinander mit dem Auszug einverstanden und hatten ursprünglich geplant einen Untermieter zu suchen und gingen davon aus, dass die Verwaltung dem zustimmen würde, wenn ein Zimmer leer steht. War jedoch nicht der Fall. Wenn sich eine Verwaltung so querstellt, ist es da wirklich die einzige Möglichkeit den kompletten Vertrag zu kündigen? LG Sibylle |
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| AW: WG-Mitglied darf nicht ausziehen?! Die Mieter haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch gegen den Vermieter, dass dieser einen bestimmten Mieter aus dem Vertrag entlässt und an dessen Stelle mit einem anderen Mieter abschließt. Vertragszweck entscheidend: Der überwiegende Teil der Rechtsprechung folgert allerdings bei der Vermietung an eine Wohngemeinschaft aus dem Vertragszweck, dass der Vermieter einen Wechsel der einzelnen Mitglieder hinzunehmen habe (LG Karlsruhe, NJW 1985, 1561, WuM 1992, 45; LG Frankfurt, WuM 1991, 33; LG Hamburg, WuM 1995, 697; a. A.: LG Göttingen, WuM 1993, 341; LG Berlin, GE 1994, 1265). Diese Ansicht ist nach Meinung des BVerfG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, WuM 1992, 45; WuM 1993, 104 = ZMR 1993, 210). Sie hat zur Folge, dass der Vermieter das Recht zum Mieterwechsel vertraglich ausschließen muss, wenn er die für ihn möglicherweise ungünstige Rechtsfolge des Austritts der ursprünglichen und des Eintritts neuer Vertragspartner vermeiden will. |
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| AW: WG-Mitglied darf nicht ausziehen?! Danke für deine Antwort ![]() Diese Rechtssprechung besagt doch nun aber, dass die Verwaltung einen Mieterwechsel hinnehmen muss, solange nichts dagegen im Mietvertrag steht? Die einzige Klausel die jedoch in dem vorhandenen Mietvertrag steht ist, dass Untervermietung verboten ist. |
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| AW: WG-Mitglied darf nicht ausziehen?! Zitat:
Zitat:
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| AW: WG-Mitglied darf nicht ausziehen?! Huhu! Hab grad mal deine Quelle gegooglet, hab das nämlich auch mal gefunden. Zitat:
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