Dies ist eine Diskussion zu WG, Miete, Geld einbehalten innerhalb des Forums Mietrecht
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| WG, Miete, Geld einbehalten folgende fiktive Situation: WG, Miete 600€, gesamte Zusatzkosten zwischen 90 und 95€, vier Mitbewohner, Mitbewohner A bekommt jeweilige Teilmieten von B, C und D, steuert seine eigene Bei Die Einzelmieten die dem mit dem Mietkonto beauftragten A gezahlt wurden, betrugen zusammen 694€ und wurden über 28 Monate gezahlt. Nach den ersten 4 Monaten sanken die Zusatzkosten aufgrund Kündigung Telefonvertrag auf 56€. A hat aber weiterhin und über die restlichen 24 Monate hinweg den alten Betrag kassiert und die Miete nicht angepasst. Das Geld kam auf A's Privatkonto, vermutlich vermischt und dann stillschweigend nur die eigene Miete um den Fehlbetrag gekürzt ja einfach immer nur 600€ Miete und die 56€ Zusatzkosten überwiesen werden mussten. Hätte A diese zusätzlichen Beträge nicht sammeln müssen für eventuelle Nachzahlungen etc. oder die Wohngemeinschaft informieren müssen, dass B, C, D zuviel zahlen. A ist mittlerweile ausgezogen und der Fehler fiel B, C und D nur auf, weil der neue Mietbeauftragte, Mitbewohner B, mal nachgerechnet hat anhand der Beträge die nun auf B's Konto eingingen. 1. Frage: Bestehen Ansprüche gegenüber A, Unterschlagung, Veruntreuung, wenn - welcher Sachverhalt liegt hier vor? 2. Frage: Im Falle dessen, dass man die Parteien sich nicht persönlich einigen können, welche Möglichkeiten haben B, C und D? Mahnbescheid per Amt? Anzeige bei der Polizei? Ich hoffe die Angaben sind eindeutig. Geändert von quidde (15.01.2012 um 00:18 Uhr). |
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| AW: WG, Miete, Geld einbehalten ok, sorry, abgeändert |
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| AW: WG, Miete, Geld einbehalten Nicht gleich ans Strafrecht denken - dazu scheint mir die Sache zu "banal" - Sh*t happens! 1. B,C und D haben wohl jeder(!) Anspruch auf Rückzahlung von ca. 20x 6 €, wenn ich das richtig verstanden habe. Sie könnten diese Forderungen bei A geltend machen, evtl. erstmal mündlich, aber ernsthaft schriftlich. Wichtig: Fristsetzung, Zustellung(!!, d.h. Einschreiben mit Rückschein). Wenn A nicht zahlt, wäre eine Mahnung wichtig (Fristsetzung, Zustellung!). Anschließend könnten Mahnbescheide beantragt werden (das geht online) und danach Klagen erhoben werden (von A, B und C getrennt). Zur Mahnung könnte man dazuschreiben, dass man diese Schritte gehen will und dass die Kosten, samt Rechtsanwalt, zusätzlich von A gefordert würden. Die Verjährung beginnt mMn mit dem ersten Fehlbetrag, wie üblich drei Jahre, bis dahin sollte Geld oder Mahnbescheid auf dem Tisch liegen. Nur wenn A sich entgegen der Sach- und Beweislage dauerhaft faul rausreden wollte, könnte man mMn der strafrechtlichen Betrachtung nahetreten. |
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| AW: WG, Miete, Geld einbehalten so richtig verstehe ich das nicht. Zitat:
Zitat:
Zitat:
und was mich noch wundert: bei 28 monaten, muss es doch irgendwann mal ne nebenkostenabrechung gegeben haben. dh. es müssen nachzahlungen oder auch gürtschriften gegeben haben. es ist ja völlig unwahrscheinlich, dass da über die 28 monate nichts in der hinsicht passiert ist. kläre doch mal auf, hat b wirklich alle kontoauszüge über die ganzen 28 monate hinweg überprüft? und auch sämltiche nebenkostenabrechnungen eingesehen? und noch ne frage: was sagt a zu der sache? |
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| AW: WG, Miete, Geld einbehalten @772 es handelt sich um 24 Monate á 7-9 Euro (Anpassung Stromabschlag in dieser Zeit, 12 Monate Stromabschlag X, 12 Stromabschlag Y, wobei Y niedriger als X) je Mitbewohner, also 24 Monate á 30-36€, also auch A hätte in der Theorie zuviel gezahlt. Es geht sozusagen um 7-9€ pro Monat über 24 Monate jeweils für B, C und D, also knapp 200€ PRO Nase. Die Gesamtsumme sind also um die 800€, hätte man ein separates, nachvollziehbares Mietkonto, wovon 1/4 an A gängen, hätten alle 200€ überraschend gut gemacht, vermutliche hätte A aber auch nach 2 Monaten gemerkt, dass die Ausgaben weit unter den Einnahmen liegen. Da A aber kein separates Mietkonto organisiert hat, hat A natürlich in dem Sinne nirgends zuviel von seinem eigenen Geld hin überwiesen, sondern die Beiträge von B,C,D auf sein Privatkonto eingezogen und dann die jeweiligen Sollbeträge überwiesen. Kann man von A erwarten, dass ihm irgendwann in 24 Monaten auffällt, dass er jeden Monat 30-40€ weniger Miete als angedacht zahlt? Bezogen auf A's finanzielle Mittel ca. 10% Ersparnis je Monat. Können B, C, D unabhängig von "shit happens" von A Geld verlangen und ist das begründet. Nachzahlungen: Nur geringfügig (50€ insgesamt, Nachtzahlung für 2011 ist ja noch lange nicht raus), von A aufgeteilt und B,C und D in Rechnung gestellt B übernimmt Mietzahlungen und sämtliche Mietbeträge (also auch von A's Nachmieter) ergeben zusammen 694€, die Ausgaben die B nun zu leisten hat aber nur 656€. B, C, D bezahlten aber die Teilmiete seit eben 28 Monaten exakt in der Höhe. A gibt nun an seine Kontoauszüge prüfen zu wollen, eine solche Summe wäre ja aufgefallen. |
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| AW: WG, Miete, Geld einbehalten Zitat:
rein menschlich düften sich b, c, d allerdings fragen lassen, wieso sie sich vorher nie um den kram gekümmert haben und wieso nicht ein seprarates konto eingerichtet wurde. ich kenne es aus meinen wg-zeiten so, dass eine ein separates konto einrichtet, die konotauszüge kommen in nen ordner zusammen mit mietvertrag, nebenkostenabrechnungen, telefon, etc... der ordner ist für alle zuglänglich. ist dann leichter nachzuhalten. |
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| AW: WG, Miete, Geld einbehalten Zitat:
A bezahlt mehrfach den Stromabschlag nicht, bis es zu Mahnungen kam, momentan ist fraglich ob sämtliche Abschläge bezahlt worden sind und A reagiert nur sporadisch auf Nachfragen, bzw. geht nicht ans Telefon, macht keine Vorschläge, will nicht aufklären. |
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| AW: WG, Miete, Geld einbehalten "sh*t happens" war nur auf die strafrechtliche Fragestellung bezogen. Es ist auch müßig sich zu fragen was der fiktive Freund A hätte merken müssen - er hat seinen Job schlampig gemacht, und ohne Kontentrennung fällt sowas nicht so leicht auf. Interessanter finde ich, dass bis zum Ende des Kalenderjahrs sicher nichts verjährt - Forderungen aus 2009 verjähren z.B. erst Ende 2012! Natürlich haben B,C,D Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Summe! Wenn A nun "dicht" macht, wäre es wohl Zeit für die Einschreiben. Wichtig wäre, konsequent zu bleiben, sich nicht vertrösten zu lassen und die vorgegebenen Fristen (z.B. jeweils 3 Wochen) zu kontrollieren und gleich weiter zu machen. Es könnte auch - fein formuliert - reingeschrieben werden, dass seine Weigerung einen Betrugsverdacht nährt.. |
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