Dies ist eine Diskussion zu WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? innerhalb des Forums Mietrecht
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| WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? Person A und B kündigen gemeinsam in einem Schreiben ihr gemeinsames Mietverhältnis als WG.Beide Parteien wollen danach die Hauptmiete für die Wohnung haben.Nach der Kündigungsbestätigung erhält Person A den neuen Mietvertrag als Hauptmieter ( da das mit dem Vermieter vorher abgesprochen wurde ) Hat Person B da noch eine rechtliche Chance gegenan zu kämpfen? |
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| AW: WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? A + B haben gemeinsam und freiwillig gekündigt? VM bietet A einen alleinigen Mietvertrag an? Dann kann B nichts machen. Vielleicht dann wenn es irgendwelche sehr speziellen Abreden über den Verbleib von B nach Beendigung des Mietvertrages in der Wohnung gäbe. Aber "dagegen ankämpfen" kann B mit Sicherheit nicht. |
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| AW: WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? mir ist ja nicht klar, wieso jemand eine kündigung unterschreibt, wenn sie in der wohnung verbleiben will... |
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| AW: WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? @zeitén: Die Vorgeschichte und die Diskussion wie das geht, gabs in einem Thread aus den letzten Tagen. Hatte einen ähnlich gewählten Namen. |
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| AW: WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? |
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| AW: WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? Ist ist eigentlich sehr klar: A und B wollen beide deinfitiv NICHT mehr als WG zusammenwohnen. Also "kämpfen" nun beide um den Hauptmietvertrag. Da A sich zuerst beim Vermieter gemeldet hat ( da as Leid durch die Differenzen doch zu gro0 wurde), bekam A nun den Hauptmietvertrag nach der gemeinsamen Kündigung zugesagt.. Einbisschen auch nach dem Motto " wer zuerst kommt malt zuerst" |
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| AW: WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? @zeiten: B unterschreibt, weil B aus dem WG Verhältnis raus will ( genauso wie A), um danach ebenfalls einen Hauptmietvertrag zu bekommen. Da A jedoch den besseren Draht zum Vermieter pflegt, wurde A der Anschlussvertrag als alleiger Hauptmieter zugesagt. |
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| AW: WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? Zitat:
Hier geht es um Mietrecht und daher, wenn vor der Kündigung nicht beweisbare Absprachen darüber getroffen wurden, wer der neue Hauptmieter sein soll, dann sehe ich A als neuen rechtmäßigen Hauptmieter an. Aber letztlich ist es die Entscheidung des Vermieters, wen er als neuen Mieter vertraglich bindet. Naja, und wenn B nun den Vertrag bekommen hätte, was hätte den A dagegen sagen können? Ob das nun alles moralisch, menschlich oder freundschaftlich in den Augen von B nicht in Ordnung ist, so bleibt doch die Tatsache, dass beide zusammen nicht Hauptmieter sein wollten. Und nur einer konnte die Wohnung bekommen. |
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| AW: WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? Danke Ron, genau darauf wollte ich aus! Klar ist es fraglich,ob es moralisch vertretbar ist oder nicht. Allerdings handelt es sich um eine Entscheidung,die rein durch Absprache zwischen Mieter A und B nicht hätte geklärt werden können.Aus Not hat sich schließlich eine der beiden Parteien aus legitimen Gründen an den Vermieter gewandt und Recht bzw Zusprache der Übernahme der Wohung erhalten. |
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| AW: WG: 2 Hauptmieter kündigen.Wie schnell Kündigung wirksam? Wäre es "moralisch vertretbar" gewesen, wenn der andere den Mietvertrag erhalten hätte...? ![]() Die Entscheidung an wen er vermietet, trifft der Vermieter ganz alleine!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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