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Werkdienstwohnung ? stillschweigende Verlängerung möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Werkdienstwohnung ? stillschweigende Verlängerung möglich? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 03.06.2009, 10:47
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Werkdienstwohnung ? stillschweigende Verlängerung möglich?

Guten Tag,

nachdem mir die ganze Sache keine Ruhe läßt (siehe meinen ersten Beitrag), habe ich eine weitere Frage:

Angenommen in einem Arbeitsvertrag stehe nur der Punkt: der Arbeitnehmer C bekommt von Arbeitgeber B eine Wohnung gestellt. (genauer Wortlaut!)

Der Arbeitsvertrag zwischen C und B wäre befristet auf sieben Monate geschlossen.

Vermieter A und Arbeitgeber B sind zwei unterschiedliche Personen und stehen ansonsten in keinem Vertragsverhältnis zueinander.

FRAGE : Handelt es sich bei der angemieteten Wohnung des Bs für den C um eine Werkdienstwohnung? [Wo finde ich die Vorraussetzungen für das Zustandekommen einer Werkdienstwohnung? Muß das Wort "Werkdienstwohnung" im Arbeitsvertrag stehen (angenommen es täte dies nicht)? Oder handelt es sich um eine Werkmietwohnung?]. Zur Erklärung: die Wohnung wurde vom B angemietet, es wäre allerdings nicht für die Ausübung des Berufes erforderlich, genau in dieser Wohnung zu wohnen. Vor der Besichtigung DIESER Wohnung wurde allerdings eine Wohnung besichtigt, die der C aber ablehnte. B suchte daraufhin diese Wohnung, zu der C zustimmte. Angenommen A, B und C waren alle anwesend bei Wohnungsbesichtigung)

C hat die Wohnung komplett mit eigenen Möbeln eingerichtet.

B weiß von C, dass dieser auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerne in der Wohnung weiter wohnen möchte. C spricht B mehrmals an, sich zusammen zusetzen und über die Wohnung zu sprechen. B reagiert darauf nicht (keine Abehnung oder Zustimmung).

Nach sieben Monaten ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Weiterhin versuche C mit B einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Nun wären weitere zwei Monate vergangen.

FRAGE 2: angenommen C bleibe einfach in der Wohnung wohnen. Auch darauf reagiere B nicht.
Wäre demnach eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses zustande gekommen (B hätte kein Recht von C Miete zu verlangen?)


Ganz schön kompliziert oder? Mir raucht schon echt der Kopf.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Mit freundlichem Gruß,

Jena Sand
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