Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 19:23
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2008
Ort: mehr im büro als zuhause
Beiträge: 172
100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)  
Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Hallo zusammen.

Folgendes Beispiel:

Ein Mieter zeigt seinem Vermieter schriftlich an, dass die Geschirrspülmaschine in der vermieterseitigen Einbauküche defekt ist.
Er bittet mit Fristsetzung den Mangel zubeheben.

Der Vermieter antwortet kurzfristig und weigert sich den Schaden zu beheben.
Er verweist auf einen Passus im Mietvertrag
unter § xy: Sonstige Vereinbarungen
'Die Wohnung wird mit Einbauküche im ordnungsgemässen und sauberen Zustand übergeben. Beim Auszug muß diese wie übergeben zurückgegeben werden. '

Kann sich ein Vermieter darauf berufen, dass eine Küche mit den eingebauten Elektrogeräten vom Mieter wieder so übergeben werden muss wie beimEinzug?

Meine Meinung dazu:
Kann ich mir schon aus dem Grund nicht vorstellen, dass alle Geräte natürlich benutzt und somit auch abgenutzt werden.
Natürlich werden auch einmal an Geräten defekte auftreten können, zumal der Mieter nicht der Erstmieter/Erstnutzer der Wohnung und der Küche ist.

Kann der Vermieter in diesem Fall die Reparatur verweigern?

Was meint ihr dazu?
__________________
Ich bin kein Jurist und meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung ohne Gewähr, sonst nichts!
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 22:39
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.213
100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Gibt es keine Klausel zu Kleinreparaturen, wie "Der Mieter trägt die Reparaturkosten bis zu (75) € je Schadensfall, ..."?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 22:47
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2008
Ort: mehr im büro als zuhause
Beiträge: 172
100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Nehmen wir an es gibt eine Klausel für Kleinreparaturen, wonach aber die Kostengrenze für den Einzelfall auf 150,- € beschrenkt und somit ungültig ist.

Entsprechend BGB hat somit der Vermieter für alle Reparaturen dieKosten zu tragen.
__________________
Ich bin kein Jurist und meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung ohne Gewähr, sonst nichts!
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 01:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Zitat:
Zitat von toro96
Nehmen wir an es gibt eine Klausel für Kleinreparaturen, wonach aber die Kostengrenze für den Einzelfall auf 150,- € beschrenkt und somit ungültig ist.
Die ist in der Tat ungültig. Der Vermieter muss m.E. zahlen. Zumal eine Reparatur der Spülmaschine sicherlich sowieso teurer wird, was aber hier egal ist, da Klausel unwirksam.



Aber ich kenne einen, der es bestimmt mal wieder besser weiß.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 06:57
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.213
100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Daher: Den Vermieter mit Fristsetzung zur Wiederherstellung des "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache" nach §535 BGB, d.h. zur Reparatur, auffordern, mit der Ankündigung, ggf. anschließend selbst die Reparatur zu veranlassen. Die Kosten könnte der Mieter mit der Miete verrechnen.

Vielleicht würde sich ja noch ein Aufsatz über die Folgen der 150 € finden, den man kopieren und hinzulegen könnte.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 09:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Dem Beitrag #5 stimme ich zu.

Dem Beitrag #4 stimme ich nicht zu, da er ohne Relevanz zum Eingangsbeitrag und ohne rechtlichen Hintergrund verfasst ist!

Da der Vermieter sich ja nicht auf die Kleinreparaturklausel beruft, braucht man doch eigentlich auch nicht darüber Vermutungen anzustellen.

Wenn wir aber darüber schon reden, dann sollte man aber folgendes bedenken:

- Es steht nicht fest, welche Teile von dem Schaden betroffen sind und somit überhaupt unter die "Kleinreparaturklausel" fallen könnten.

- Ob die 150.-€ zu hoch sind ist nicht abschließend in der Rechtsprechung geregelt, da einige Gerichte Preissteigerungen und die MWSt berücksichtigen.

- Die Klausel ist hier unvollständig wiedergegeben. Sie muss aus zwei Teilen bestehen. Wenn nur diese 150.-€ vereinbart wären, wäre sie, unabhängig von der Höhe des Betrages, sowieso unwirksam.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 09:49
Star Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 550
98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)  
AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Hi,
Zitat:
unter § xy: Sonstige Vereinbarungen
DieWohnung wird mit Einbauküche im ordnungsgemässen und sauberen Zustand übergeben. Beim Auszug muß diese wie übergeben zurückgegeben werden.
Aufgrund dieser mietvertraglichen Vereinbarung ist davon auszugehen, daß es sich
um eine
unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Einbauküche = Instandhaltung Sache des Mieters
handelt, im Gegensatz zu einer
mitvermieteten Einbauküche =Instandhaltung Sache des Vermieters.

Gruß
Ama Dablam
__________________
Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens.
Mahatma Gandhi
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 10:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Ja, das wäre korrekt!

Aber die Klausel sagt nichts darüber aus, ob die EBK nicht doch z.B. in der Mietberechnung auftaucht.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 13:30
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2008
Ort: mehr im büro als zuhause
Beiträge: 172
100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (172 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Dankeschön zunächst für Eure bisherigen Ausführungen.

Zitat:
Zitat von Ama Dablam
Hi,


Aufgrund dieser mietvertraglichen Vereinbarung ist davon auszugehen, daß es sich
um eine
unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Einbauküche = Instandhaltung Sache des Mieters
handelt, im Gegensatz zu einer
mitvermieteten Einbauküche =Instandhaltung Sache des Vermieters.

Gruß
Ama Dablam
Der Vermieter interpretiert diesen Vereinbarungstext tatsächlich so, das es sich um eine unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Einbauküche handelt.
Nun ist noch von folgenden Voraussetzungen auszugehen:

Während der Mietzeit des Mieters wurde das Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietbereichen verkauft. Der vorherige Vermieter hat auf Grund einer früheren Mängelanzeige des Mieters bereits bei genanntem Geschirrspüler ein defektes Sieb einschliesslich Ablauftrichter etc. gewchselt. Diese Leistungen wurden für den Mieter kostenfrei durch den Vermieter gewechselt.

Wie Ron-Wide aber schon ergänzt, ist im Mietvertrag kein konkreter Hinweis darauf zu finden, ob die Küche zur unentgeltlichen Nutzung überlassen wurde oder mit vermietet ist.

Sollte eine unentgeltliche Nutzung nicht auch klar als unentgeltlich benannt werden?
Und der Mieter kennt i.d.R. auch die Vorgeschichte (Alter, bisherige Reparaturen, ggf. noch gültige Garantiezeit etc.) der Geräte nicht.
Wenn die Geräte zur unentgeltlichen Nutzung überlassen sind, sollte dann dem Mieter nicht auch entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt wwerden( mind. Gerätebeschreibung, ggf. Garantieurkunde etc.)?

Was passiert eigentlich wenn ein Fachmann feststellt, dass die Maschine so defekt isat, dass eine Reparatur nicht lohnt?

Das er die Küche sammt Geräte zur Nutzung überlassen bekommen hat steht wohl ausser Frage aber das diese kostenlos erfolgt steht nirgendwo.
__________________
Ich bin kein Jurist und meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung ohne Gewähr, sonst nichts!
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 16:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte

Wenn sich also herausgestellt hat, dass es sich nicht um eine mit vermietete Küche handelt (was ich schon als absurd empfinde) dann kann es sich doch eigentlich nur um eine Leihe handeln. Hierzu sagt unser Gesetzgeber:

§ 602 BGB
Abnutzung der Sache

Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.

Geändert von Ron-Wide (23.03.2010 um 07:59 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
fiktive Reparaturkosten Kaufrecht / Leasingrecht 25.06.2008 18:16
Reparaturkosten = Mieterhöhung? Mietrecht 25.06.2008 16:25
Reparaturkosten - Passus im MV Mietrecht 24.03.2007 12:25
Reparaturkosten während der Gewährleistung Kaufrecht / Leasingrecht 07.09.2006 03:12
Reparaturkosten nach Rückgabe Kaufrecht / Leasingrecht 16.03.2005 17:41





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN