Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte innerhalb des Forums Mietrecht
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| Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte Folgendes Beispiel: Ein Mieter zeigt seinem Vermieter schriftlich an, dass die Geschirrspülmaschine in der vermieterseitigen Einbauküche defekt ist. Er bittet mit Fristsetzung den Mangel zubeheben. Der Vermieter antwortet kurzfristig und weigert sich den Schaden zu beheben. Er verweist auf einen Passus im Mietvertrag unter § xy: Sonstige Vereinbarungen 'Die Wohnung wird mit Einbauküche im ordnungsgemässen und sauberen Zustand übergeben. Beim Auszug muß diese wie übergeben zurückgegeben werden. ' Kann sich ein Vermieter darauf berufen, dass eine Küche mit den eingebauten Elektrogeräten vom Mieter wieder so übergeben werden muss wie beimEinzug? Meine Meinung dazu: Kann ich mir schon aus dem Grund nicht vorstellen, dass alle Geräte natürlich benutzt und somit auch abgenutzt werden. Natürlich werden auch einmal an Geräten defekte auftreten können, zumal der Mieter nicht der Erstmieter/Erstnutzer der Wohnung und der Küche ist. Kann der Vermieter in diesem Fall die Reparatur verweigern? Was meint ihr dazu?
__________________ Ich bin kein Jurist und meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!Sie sind meine persönliche Meinung ohne Gewähr, sonst nichts! Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen |
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| AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte Gibt es keine Klausel zu Kleinreparaturen, wie "Der Mieter trägt die Reparaturkosten bis zu (75) je Schadensfall, ..."? |
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| AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte Nehmen wir an es gibt eine Klausel für Kleinreparaturen, wonach aber die Kostengrenze für den Einzelfall auf 150,- beschrenkt und somit ungültig ist. Entsprechend BGB hat somit der Vermieter für alle Reparaturen dieKosten zu tragen.
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| AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte Zitat:
Aber ich kenne einen, der es bestimmt mal wieder besser weiß. |
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| AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte Daher: Den Vermieter mit Fristsetzung zur Wiederherstellung des "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache" nach §535 BGB, d.h. zur Reparatur, auffordern, mit der Ankündigung, ggf. anschließend selbst die Reparatur zu veranlassen. Die Kosten könnte der Mieter mit der Miete verrechnen. Vielleicht würde sich ja noch ein Aufsatz über die Folgen der 150 finden, den man kopieren und hinzulegen könnte. |
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| AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte Dem Beitrag #5 stimme ich zu. Dem Beitrag #4 stimme ich nicht zu, da er ohne Relevanz zum Eingangsbeitrag und ohne rechtlichen Hintergrund verfasst ist! Da der Vermieter sich ja nicht auf die Kleinreparaturklausel beruft, braucht man doch eigentlich auch nicht darüber Vermutungen anzustellen. Wenn wir aber darüber schon reden, dann sollte man aber folgendes bedenken: - Es steht nicht fest, welche Teile von dem Schaden betroffen sind und somit überhaupt unter die "Kleinreparaturklausel" fallen könnten. - Ob die 150.-€ zu hoch sind ist nicht abschließend in der Rechtsprechung geregelt, da einige Gerichte Preissteigerungen und die MWSt berücksichtigen. - Die Klausel ist hier unvollständig wiedergegeben. Sie muss aus zwei Teilen bestehen. Wenn nur diese 150.-€ vereinbart wären, wäre sie, unabhängig von der Höhe des Betrages, sowieso unwirksam. |
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| AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte Hi, Zitat:
um eine unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Einbauküche = Instandhaltung Sache des Mieters handelt, im Gegensatz zu einer mitvermieteten Einbauküche =Instandhaltung Sache des Vermieters. Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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| AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte Ja, das wäre korrekt! Aber die Klausel sagt nichts darüber aus, ob die EBK nicht doch z.B. in der Mietberechnung auftaucht. |
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| AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte Dankeschön zunächst für Eure bisherigen Ausführungen. Zitat:
Nun ist noch von folgenden Voraussetzungen auszugehen: Während der Mietzeit des Mieters wurde das Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietbereichen verkauft. Der vorherige Vermieter hat auf Grund einer früheren Mängelanzeige des Mieters bereits bei genanntem Geschirrspüler ein defektes Sieb einschliesslich Ablauftrichter etc. gewchselt. Diese Leistungen wurden für den Mieter kostenfrei durch den Vermieter gewechselt. Wie Ron-Wide aber schon ergänzt, ist im Mietvertrag kein konkreter Hinweis darauf zu finden, ob die Küche zur unentgeltlichen Nutzung überlassen wurde oder mit vermietet ist. Sollte eine unentgeltliche Nutzung nicht auch klar als unentgeltlich benannt werden? Und der Mieter kennt i.d.R. auch die Vorgeschichte (Alter, bisherige Reparaturen, ggf. noch gültige Garantiezeit etc.) der Geräte nicht. Wenn die Geräte zur unentgeltlichen Nutzung überlassen sind, sollte dann dem Mieter nicht auch entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt wwerden( mind. Gerätebeschreibung, ggf. Garantieurkunde etc.)? Was passiert eigentlich wenn ein Fachmann feststellt, dass die Maschine so defekt isat, dass eine Reparatur nicht lohnt? Das er die Küche sammt Geräte zur Nutzung überlassen bekommen hat steht wohl ausser Frage aber das diese kostenlos erfolgt steht nirgendwo.
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| AW: Wer trägt Reparaturkosten Küchengeräte Wenn sich also herausgestellt hat, dass es sich nicht um eine mit vermietete Küche handelt (was ich schon als absurd empfinde) dann kann es sich doch eigentlich nur um eine Leihe handeln. Hierzu sagt unser Gesetzgeber: § 602 BGB Abnutzung der Sache Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten. Geändert von Ron-Wide (23.03.2010 um 07:59 Uhr). |
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