Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Wer trägt die Kosten?

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt die Kosten? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 17:10
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Question Wer trägt die Kosten?

Hallo Leute,
angenommen, bei einem Mieter wird Wohnungstür mutwillig beschädigt...(Info: Abgeändert)

Wer muss die Kosten für die Reparatur an der Tür dann übernehmen? (Täter ist und bleibt unbekannt)
__________________
Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden.

Geändert von Pyrro (08.12.2009 um 18:06 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 17:19
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AW: Wer trägt die Kosten?

Der Vermieter. Allerdings wird zu prüfen sein, ob das tatsächlich Einbruchsspuren sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 17:35
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AW: Wer trägt die Kosten?

Zitat:
Zitat von vico
Der Vermieter. Allerdings wird zu prüfen sein, ob das tatsächlich Einbruchsspuren sind.
Es geht im Endeffekt ja nur um die Verletzung des Eigentums (nämlich der Tür des Vermieters, die natürlich gleichzeitig Tür des Mieters / der Mietwohnung ist)

Kann der Vermieter von der Hausrat des Mieters verlangen, dass die die Kosten übernimmt?
__________________
Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 17:43
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AW: Wer trägt die Kosten?

Zitat:
Zitat von Pyrro
Kann der Vermieter von der Hausrat des Mieters verlangen, dass die die Kosten übernimmt?
Nur wenn unzweifelhaft fest steht, dass es keine typischen Einbruchsspuren waren und der Mieter selbst den Schaden verursacht hat, dessen Angehörige oder Besucher.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 17:46
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AW: Wer trägt die Kosten?

Zitat:
Zitat von microfun
Ja, das kann er!

Die Antwort von vico war falsch!

Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung liegen und durch einen Einbruch entstehen, sind über eine Hausratversicherung versichert.
Es geht doch nicht darum, dass eventuell soetwas über eine Hausrat mitversichert ist, sondern, ob der Vermieter generell überhaupt so einen Anspruch hat?

Denn im Endeffekt ist es ja trotzdem beschädigtes Eigentum des Vermieters durch eine unerlaubte Handlung.
Das würde ja heissen, dass der Vermieter IMMER sich von den Kosten befreien kann?!
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 17:56
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AW: Wer trägt die Kosten?

Zitat:
Zitat von microfun

Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung liegen und durch einen Einbruch entstehen, sind über eine Hausratversicherung versichert.
Aber nicht über die des Mieters. ;-) Für Gebäudeschäden haftet der Vermieter.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 17:59
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AW: Wer trägt die Kosten?

Zitat:
Zitat von Pyrro
Denn im Endeffekt ist es ja trotzdem beschädigtes Eigentum des Vermieters durch eine unerlaubte Handlung.
Das würde ja heissen, dass der Vermieter IMMER sich von den Kosten befreien kann?!

Eben. Deswegen tritt die Haftpflicht des Vermieters (nicht die Hausrat) ein, wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann.
Auf die Hausrat des Mieters kann er es nicht abwälzen, da die Tür nicht "Hausrat" des Mieters ist, sondern Eigentum des Vermieters.
Die Hausratversicherung des Mieters ist dafür gar nicht zuständig. Bei Selbstverschulden allenfalls seine Haftpflicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 18:02
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AW: Wer trägt die Kosten?

Zitat:
Zitat von vico
Eben. Deswegen tritt die Haftpflicht des Vermieters (nicht die Hausrat) ein, wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann.
Auf die Hausrat des Mieters kann er es nicht abwälzen, da die Tür nicht "Hausrat" des Mieters ist, sondern Eigentum des Vermieters.
Die Hausratversicherung des Mieters ist dafür gar nicht zuständig. Bei Selbstverschulden allenfalls seine Haftpflicht.
Dann versteh ich aber nicht, warum die Haftpflicht des Vermieters eintritt, ich dachte immer, dass Haftpflicht nur zahlt, wenn der Versicherungsnehmer selbst etwas Anderes / jemand Anderen "beschädigt"

(sry dass hier auch Versicherungsrecht mit reinspielt)

PS: geht davon aus, dass es doch keine Einbruchsspuren, sondern reine Beschädigungsspuren sind..
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 18:19
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AW: Wer trägt die Kosten?

Zitat:
Zitat von Pyrro
Dann versteh ich aber nicht, warum die Haftpflicht des Vermieters eintritt, ich dachte immer, dass Haftpflicht nur zahlt, wenn der Versicherungsnehmer selbst etwas Anderes / jemand Anderen "beschädigt"

PS: geht davon aus, dass es doch keine Einbruchsspuren, sondern reine Beschädigungsspuren sind..

Die Haftpflicht tritt auch dann ein, wenn ein Schädiger nicht zu ermitteln ist im Bereich versicherten Eigentums.

Zu dem PS: Das dachte ich mir. Dafür wäre dann die Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig, der den Schaden melden sollte.
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  #10 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 18:24
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AW: Wer trägt die Kosten?

Zitat:
Zitat von vico
Die Haftpflicht tritt auch dann ein, wenn ein Schädiger nicht zu ermitteln ist im Bereich versicherten Eigentums.

Zu dem PS: Das dachte ich mir. Dafür wäre dann die Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig, der den Schaden melden sollte.
Das PS: habe ich nur reingenommen, weil ja bereits die andere Konstellation beantwortet wurde.

Trotzdem verstehe ich nicht, warum die Versicherung des Mieters da einspringen muss. Ok, wenn er sie hat und es abgedeckt ist, kann man es ja machen, wenn es schon geht. Was ist denn aber, wenn zb der Mieter gar keine Haftpflicht hat (was ja zugegeben eher selten der Fall ist)?!
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