Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt die Kosten? innerhalb des Forums Mietrecht
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| angenommen, bei einem Mieter wird Wohnungstür mutwillig beschädigt...(Info: Abgeändert) Wer muss die Kosten für die Reparatur an der Tür dann übernehmen? (Täter ist und bleibt unbekannt)
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. Geändert von Pyrro (08.12.2009 um 18:06 Uhr). |
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| AW: Wer trägt die Kosten? Der Vermieter. Allerdings wird zu prüfen sein, ob das tatsächlich Einbruchsspuren sind. |
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| AW: Wer trägt die Kosten? Zitat:
Kann der Vermieter von der Hausrat des Mieters verlangen, dass die die Kosten übernimmt?
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Wer trägt die Kosten? Zitat:
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| AW: Wer trägt die Kosten? Zitat:
Denn im Endeffekt ist es ja trotzdem beschädigtes Eigentum des Vermieters durch eine unerlaubte Handlung. Das würde ja heissen, dass der Vermieter IMMER sich von den Kosten befreien kann?!
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Wer trägt die Kosten? Zitat:
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| AW: Wer trägt die Kosten? Zitat:
Eben. Deswegen tritt die Haftpflicht des Vermieters (nicht die Hausrat) ein, wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann. Auf die Hausrat des Mieters kann er es nicht abwälzen, da die Tür nicht "Hausrat" des Mieters ist, sondern Eigentum des Vermieters. Die Hausratversicherung des Mieters ist dafür gar nicht zuständig. Bei Selbstverschulden allenfalls seine Haftpflicht. |
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| AW: Wer trägt die Kosten? Zitat:
(sry dass hier auch Versicherungsrecht mit reinspielt) PS: geht davon aus, dass es doch keine Einbruchsspuren, sondern reine Beschädigungsspuren sind..
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Wer trägt die Kosten? Zitat:
Die Haftpflicht tritt auch dann ein, wenn ein Schädiger nicht zu ermitteln ist im Bereich versicherten Eigentums. Zu dem PS: Das dachte ich mir. Dafür wäre dann die Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig, der den Schaden melden sollte. |
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| AW: Wer trägt die Kosten? Zitat:
Trotzdem verstehe ich nicht, warum die Versicherung des Mieters da einspringen muss. Ok, wenn er sie hat und es abgedeckt ist, kann man es ja machen, wenn es schon geht. Was ist denn aber, wenn zb der Mieter gar keine Haftpflicht hat (was ja zugegeben eher selten der Fall ist)?!
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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