Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen? innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 15:35
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

Hallo zusammen

Falls eine Nebenkostenabrechnung vom Mieter beanstandet wird und er die Abrechnung zur Überprüfung einem Sachverständigen übergibt, wer hat diese Kosten zu tragen? Mieter oder Vermieter.

Und wenn er die Überprüfung der Abrechnung selbst vornimmt, darf er den Zeitaufwand dem Vermieter in Rechnung stellen?


Freundliche Grüsse
John J.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 15:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

sorry Sachen gibt es ...
wer die Musik bestellt bezahlt!
eigener Zeitaufwand kann auch nicht in Rechnung gestellt werden
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 15:50
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

Hallo charles, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Und das ändert sich in dem Fall auch nicht wenn der Mieter berechtigte Beanstandungen hätte?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 15:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

Zitat:
Zitat von JohnJ
Hallo charles, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Und das ändert sich in dem Fall auch nicht wenn der Mieter berechtigte Beanstandungen hätte?
meines Wissens nicht - vllt. gibts ja Juristen die das anders sehen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 17:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

Sehe das genauso wie charles0308. Extravaganzen muss der Mieter schon selbst tragen.
Vielleicht auch mal an den Vermieter denken, der sich stunden- bis tagelang hinsetzen muss und die Abrechnung erstellen. Er kann dafür auch nichts verlangen. ;-)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 17:45
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

Danke vico, wenn auch du das so siehst gehe ich mal davon aus.

Der Vermieter darf Verwaltungskosten bis 4.5% der Nebenkosten stellen. Zumindest in der Schweiz. Bei euch in Deutschland gilt dies soviel ich weiss nur bei Gewerbeimmobilien. Habe vergessen zu erwähnen, dass es sich um eine gewerbliche Vermietung handelt.

Beste Grüsse
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 20:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Korschenbroich
Beiträge: 3.675
97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)  
AW: Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

Zitat:
Zitat von JohnJ
.... Zumindest in der Schweiz. Bei euch in Deutschland gilt dies soviel ich weiss nur bei Gewerbeimmobilien. Habe vergessen zu erwähnen, dass es sich um eine gewerbliche Vermietung handelt.
Und die Kleinigkeit, dass es um Schweizer Recht geht....
__________________
------------------------------------------------------------
et situs vilate inis et avernit!
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 20:32
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JohnJ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

Zitat:
Zitat von snibchi
Und die Kleinigkeit, dass es um Schweizer Recht geht....
Hätte ich das erwähnt, hätte vermutlich niemand geantwortet. Und da ich nun weiss wie die Situation in Deutschland aussieht, hilft mir das bereits weiter. Aber wir schweifen ab
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 21:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Korschenbroich
Beiträge: 3.675
97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)  
AW: Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

Ja, ich bedanke mich auch, im Namen aller, die ihre Freizeit opfern um auf Halbsachverhalte einzugehen.
__________________
------------------------------------------------------------
et situs vilate inis et avernit!
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts!
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 10:35
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2008
Alter: 45
Beiträge: 9
Keine Wertung, DomKle hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, DomKle hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, DomKle hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, DomKle hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, DomKle hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, DomKle hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, DomKle hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, DomKle hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, DomKle hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, DomKle hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen?

Zitat:
Zitat von JohnJ
Danke vico, wenn auch du das so siehst gehe ich mal davon aus.

Der Vermieter darf Verwaltungskosten bis 4.5% der Nebenkosten stellen. Zumindest in der Schweiz. Bei euch in Deutschland gilt dies soviel ich weiss nur bei Gewerbeimmobilien . Habe vergessen zu erwähnen, dass es sich um eine gewerbliche Vermietung handelt.

Beste Grüsse
Ich würde mich interessieren ob JohnJ damit recht hat dass bei Gewerbeimmobilien in Deutschland Verwaltungskostenn bis 4.5% der Nebenkosten gestellt werden dürfen.
Da er ja sichtlich Schweizer ist bin ich mir nicht so sicher wie sehr ich mich mauf diese Information verlassen kann.
__________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. - John F. Kennedy
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Arztrecht 30.07.2008 12:02
Zirkus muss Kosten für Polizeieinsatz wegen ausgebrochenem Tiger zahlen Nachrichten: Recht & Gesetz 18.03.2008 09:43
Muss Grundstückspächter Kosten für Bau Straßenbeleuchtung zahlen? Mietrecht 24.08.2007 12:04
VG Koblenz: Unternehmer muss Kosten für Abschiebung zahlen Nachrichten: Recht & Gesetz 11.02.2006 11:20
Kosten explodieren - muss ich zahlen? Kostenrecht 06.01.2006 13:43





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN