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Wer darf Provision fordern?

Dies ist eine Diskussion zu Wer darf Provision fordern? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 10:29
Forum-Interessierte(r)
 
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Wer darf Provision fordern?

Ich wollte mal fragen ob folgendes ohneweiteres möglich ist:

Der fiktive A wohnt in der Wohnung des V.
A möchte vorzeitig ausziehen, hat die Genehmigung des V dafür WENN er einen neuen Mieter findet.

A ist Privatperson und weiß, dass die Wohnung wirklich viele Interessenten hätte und würde diese gerne mit einer Provision von einer Kaltmiete anbieten, die er bekommen will, da er selbst ja auch nach einem Nachmieter sucht.

V - ebenfalls Privatperson - würde die Wohnung provisionsfrei weiter vermieten..

Kann A sich hier ein wenig bereichern?

Danke im Vorraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 10:48
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AW: Wer darf Provision fordern?

Da A "in eigener Sache" tätig wird, kann er m.E. keine Provision verlangen.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 10:57
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AW: Wer darf Provision fordern?

Dieser Meinung schließe ich mich an.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 11:42
V.I.P.
 
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AW: Wer darf Provision fordern?

Hi..

wo kein Kläger , da kein Richter.
Wenn er einen Nachmieter findet, der bereit ist IHM eine "Provision" zu zahlen, sollte dies m.E. natürlich möglich sein...warum auch nicht !?!

Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 13:27
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AW: Wer darf Provision fordern?

Vorsicht! Der Mieter vergisst dabei, dass der Vermieter nicht alle Nachmieter akzeptieren muss.
Dabei könnte es passieren, dass der fiktive Mieter Provision kassiert und letztendlich gar kein Mietvertrag zustande kommt.
Von solchen Deals ist unbedingt abzuraten!
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  #6 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 16:13
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AW: Wer darf Provision fordern?

Zitat:
Zitat von vico
Vorsicht! Der Mieter vergisst dabei, dass der Vermieter nicht alle Nachmieter akzeptieren muss.
Dabei könnte es passieren, dass der fiktive Mieter Provision kassiert und letztendlich gar kein Mietvertrag zustande kommt.
Von solchen Deals ist unbedingt abzuraten!


Hi...

Was VICO sagt STIMMT natürlich absolut !!!

Man könnte (wenn man es schon nötigt hat hier paar Öcken abzustauben) halt Vereinbaren, das die Zahlung erst nach Abschluß des Mietvertrages fällig wird...Vereibaren kann man heutzutage ja eff fast alles.

Chris
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  #7 (permalink)  
Alt 02.06.2009, 03:40
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AW: Wer darf Provision fordern?

Zitat:
Zitat von Sephi
Ich wollte mal fragen ob folgendes ohneweiteres möglich ist:

Der fiktive A wohnt in der Wohnung des V.
A möchte vorzeitig ausziehen, hat die Genehmigung des V dafür WENN er einen neuen Mieter findet.

A ist Privatperson und weiß, dass die Wohnung wirklich viele Interessenten hätte und würde diese gerne mit einer Provision von einer Kaltmiete anbieten, die er bekommen will, da er selbst ja auch nach einem Nachmieter sucht.

V - ebenfalls Privatperson - würde die Wohnung provisionsfrei weiter vermieten..

Kann A sich hier ein wenig bereichern?

Danke im Vorraus!

...Dann wird folgende Lektüe empfohlen:
http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__2.html

Abreden über Provisionen bei dieser Sachlage sind rechtswidrig. Gezahlteb Provisionen verstoßen gegen ein gesetzliche Verbot und können zurückverlangt werden.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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