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Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

Dies ist eine Diskussion zu Wer bekommt die Kaution nach Trennung? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 15:50
Boardneuling
 
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Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

Hallo,

ich hoffe ich finde hier Hilfe.
Mal angenommen X zieht mit seiner Freundin zusammen. Weil seine Freundin arbeitslos ist bezahlt X Maklergebühren, Umzug, Miet- und Nebenkosten, Lebenshaltunsgkosten und nicht zuletzt bezahlt er auch noch die Kaution von seinem Geld und seinem Konto. Es lassen sich aber beide in den Mietvertrag schreiben.

Spinnen wir den Fall weiter und es kommt zur Trennung von X und seiner Freundin. Der Hausstand würde aufgelöst. Wir gehen auch mal davon aus, dass die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben wurde. Doch wer hätte jetzt Anspruch auf die Kaution?
Hätte die Ex von X Anspruch auf einen Anteil der Kaution, obwohl sie selber keinen Beitrag geleistet hat?

Welche Möglichkeiten stünden in so einem Fall dem Vermieter offen?
Oder müsste der Vermieter grundsätzlich die Kaution an den zurückzahlen, der sie auch bezahlt hat?

Vielen Dank im Voraus!!

Bert

Geändert von BertLjung (19.06.2009 um 16:41 Uhr).
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Alt 19.06.2009, 16:24
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AW: Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

Hallo, bitte die Forenregeln beachten und den Beitrag ändern, dann darf erst geantwortet werden!

Es können nur fiktive Fälle besprochen werden.
__________________
Gruß,
fluorescens
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  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 16:42
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Red face AW: Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

Oh, tut mir leid. Da hab ich nicht aufgepasst.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 16:45
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AW: Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

Wem der Vermieter die Kaution zurückzahlt, ist dem Vermieter egal. Ein Vermieter zahlt die Kaution i.d.R. auf das ihm angegebene Konto. Anders gehts ja schlecht. D.h. er zahlt i.d.R. die Kaution auf das Konto zurück von dem die Mietzahlungen kamen.
Wie die Mieter dies untereinander regeln, hat nichts mit dem Vermieter zu tun. Das ist reine Privatsache.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 17:00
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AW: Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

Aber würde der Vermieter sich nicht strafbar machen, wenn er einen Teil des Geldes, welches ja nach wie vor dem X gehört, an die Ex überweist?
Er würde dann ja ohne Rechtsgrundlage über Geld verfügen, welches ihm nicht gehört, oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 17:03
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AW: Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

Warum zahlt er denn nicht an den, der bezahlt hat? Wo ist das Problem?
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  #7 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 17:06
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AW: Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

Das Problem ist, dass die Ex behauptet ihr stünde die Hälfte zu.
Kernfrage ist auch eigl ob die Ex bei den gegebenen Parametern überhaupt Anspruch hätte.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 19:01
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AW: Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

Die Ex könnte eventuell einen Anspruch haben, wenn vorher eine vertragliche Vereinbarung über dieses Mietverhältnis zwischen den beiden Parteien geschlossen worden wäre.

Der Vermieter sollte sich tunlichst aus dieser internen Angelegenheit heraus halten und die Kaution an den ihm bekannten "Kautionszahler" übergeben. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung könnte es dem Vermieter passieren, dass er die, an die falsche Person ausgezahlte Kaution, an den richtigen Empfänger zahlen muss.

M.E. hat die Ex keine Ansprüche auf die Kaution.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 20:01
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AW: Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

In diesem Fall würde lediglich ein Mietvertrag zwischen X und Ex auf der einen Seite und dem Vermieter auf der anderen Seite bestehen. Ein ganz normaler Mietvertrag. Vertragliche Vereinbarungen zwischen X und Ex wären keine vorhanden.

Ich hab die Waage nicht gefunden. Deswegen auf diesem Weg schonmal vielen Dank! Ich such weiter
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  #10 (permalink)  
Alt 20.06.2009, 10:56
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AW: Wer bekommt die Kaution nach Trennung?

Wenn beide den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, sind beide gleichberechtigte Mieter! Auch eine Kündigung der Wohnung wäre nur von beiden Mietern möglich.
Der Vermieter muss bei Auszug nur eines Mieters keine Kaution auszahlen. Diese kann er bis zum Auszug des anderen Mietvertragspartner behalten! Erst nach Auszug beider Mieter wird die Kaution zur Rückzahlung fällig, soweit keine Schäden oder sonstige Forderungen bestehen.
Jeder Vermieter zahlt an denjenigen die Kaution aus, dessen Kontonummer er auch kennt.
Noch einmal: Wie die Mieter sich untereinander einigen hat mit dem Vermieter nichts zu tun und er muss sich nicht danach richten wer wann auszieht oder nicht!
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